Wurde ich zu unrecht geblitzt?


14.02.2020, 08:29

Für alle, die es interessiert:

an der Abfahrt siebenlehn ist jetzt (laut telefonischer Aussage des Ordnungsamtes Freiberg) auch Tempo 50 Schilder auf der Strecke links herum Richtung Blitzer aufgestellt.

meinem Widerspruch wurde nach der Begründung auf „Unwissenheit“ stattgegeben.

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Blitzer weiß ja nicht, woher du kommst. Wenn ein Bescheid kommt, legst du Widerspruch ein.

Was mich allerdings etwas verwundert ist, dass du auf den paar Metern so stark beschleunigst. Das aber nur nebenbei.

Gruß S.

Danke. Skizze ist nicht maßstäblich. :)

Meiner Ansicht nach fehlt ein Schild. Wenn etwas kommt lege Einspruch ein und schildere den Fall.

Meiner Ansicht nach fehlt ein Schild. Wenn etwas kommt lege Einspruch ein und schildere den Fall.

Genau , Da sollte eigentlich ein Schild sein wenn man Links abgebogen ist (grüne Linie) ... natürlich muss man dem Verkehrsteilnehmer mitteilen Was man an Verhalten erwartet ... ohne Schild wäre 100 Km/h (für normale PKW) erlaubt.

So wie ich es verstanden habe, stellt sich der Sachverhalt so dar:

Auf der Straße, in die du nach der Autobahnabfahrt eingebogen bist, gilt Tempo 50; da diese Begrenzung nach deiner Einmündung jedoch nicht durch ein weiteres Schild wiederholt wurde (das vorhandene Schild war ja für dich nicht sichtbar), konntest du das nicht wissen und bist dementsprechend von Tempo 100 ausgegangen.

Wie die Rechtslage in einem solchen Fall aussieht, kannst du hier nachlesen (unter dem Absatz "Schwierige Fälle"):

https://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Sobald der Bußgeldbescheid kommt, legst du also Einspruch ein mit der Begründung, dass du als Ortsunkundiger nicht wissen konntest, dass dort Tempo 50 gilt. Wenn du das den Behörden glaubhaft machen kannst, dann hast du gute Chancen den Bußgeldbescheid erfolgreich niederzuschmettern.

Ja außerorts gilt 100 km/h außer es steht was anderes. Und die Toleranz unter 100 km/h liegt bei 3 km/h. Laut deiner Zeichnung hast du Recht. Falls du trotzdem kein Recht bekommst wirds teuer und unngenehm. 30 km/h zu schnell ist so eine Sache....

Ach was, erst ab 41 wird's kriminell!

@Sirius66

Kommt ganz darauf an, ob er noch Probezeit hat. Da wird es ab 21 unangenehm.

@0St0ne

Nein. Wieso das denn? Bußgeldhöhe ist unabhängig von der Probezeit. PZM laufen immer extra.

@Sirius66

Ab 21 km/h ist es für alle keine Verwarnung mehr.

@Sirius66

Wenn man in der Probezeit 21 km/h und schneller zu schnell fährt, muss man ein Aufbauseminar bei der Fahrschule machen.

@PrivateUserx

Das weiß ich! Das hat aber mit dem Bußgeld nichts zu tun! Und ob der FS noch Probezeit hat, wissen wir ja gar nicht. Darum kann man nicht pauschal sagen, ab 21 + ist das "so eine Sache"?