Verkehrsschild tempolimit mit zusatz

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Zusatzzeichen gelten immer nur für das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen, auch wenn auf einem Mast mehrere Verkehrszeichen übereinander angebracht sind.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Zusatzzeichen.php

Ich bin zwar Busfahrer, aber DA wäre ich mir jetzt nicht 100% sicher und müsste erst in die STVO schauen. Ich fahre im Zweifelsfalle immer etwas langsamer (also wenn ich mit PKW unterwegs bin).

@GoetheDresden

aber DA wäre ich mir jetzt nicht 100% sicher und müsste erst in die STVO schauen.

Wenn Du dir da unsicher bist, spricht nichts dagegen dies zu tun.

Ich bin mir dagegen sehr sicher, und weiß das dies so ist ;-)

Ich fahre im Zweifelsfalle immer etwas langsamer

Du darfst ja auch nicht schneller fahren in der vom Fragesteller beschriebenen Konstellation.
Den das TL gilt zu jeder Zeit, da das ZZ nur für das direkt darüber befindliche Verkehrszeichen gilt, in diesem Fall Überholverbot für LKW.

@Antitroll1234

@ Antitroll1234

Natürlich kenne ich die Auslegung auch so wie Du sie hier vorbringst. Allerdings, wenn man mal in die StVO sieht dann stellt man fest:

§ 39 StVO Verkehrszeichen:

(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Es muss also auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Welche das sind, ob und wo sie eventuell definiert sind erschließt sich mir im Moment aber auch nicht.

@Crack

Es muss also auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Welche das sind, ob und wo sie eventuell definiert sind erschließt sich mir im Moment aber auch nicht.

Je nach Platz kann dieses ZZ auch z.B. rechts daneben angebracht sein, davon ist aber in der Regel abzusehen und nicht anzuwenden, ist mir jetzt auch kein Fall bekannt wo dies so ist.

@Antitroll1234
ist mir jetzt auch kein Fall bekannt wo dies so ist.

Das wäre mir auch absolut neu wenn es so etwas gäbe...

@Crack

...eben :-D

@Crack
Es muss also auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Welche das sind, ob und wo sie eventuell definiert sind erschließt sich mir im Moment aber auch nicht.

Ausnahmen sind z.B. die Zusatzzeichen "Radfahrer frei" und "Skaten erlaubt", die auch ohne Verkehrszeichen allein gültig sind.

@user353737
Ausnahmen sind z.B. die Zusatzzeichen "Radfahrer frei" und "Skaten erlaubt", die auch ohne Verkehrszeichen allein gültig sind.

Danke, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;-)

Diese Schilderkombination bedeutet, dass für LKW von 8 bis 20 Uhr ein Überholverbot besteht und das für ALLE Fahrzeuge von 8 bis 20 Uhr ein Tempolimit von 130 besteht.

Von 20 Uhr bis 8 Uhr dürfen LKW ebenfalls überholen und alle anderen Fahrzeuge dürfen auch schneller als 130 fahren. Das Überholverbot gilt übrigens nicht für Busse.

Gruß

der Busfahrer

und das für ALLE Fahrzeuge von 8 bis 20 Uhr ein Tempolimit von 130 besteht

Nein, das TL von 130 besteht solange bis es aufgehoben wird, rund um die Uhr.

Das ZZ gilt nur für das Verkehrszeichen welches direkt darüber ist, in diesem Fall Überholverbot für LKW.

@Antitroll1234

Sicher? Ich lerne gern dazu! Wo ist das in der STVO verankert?

Irgendwie erscheint mir die Kombination nicht ganz sinnvoll. Kennst Du Lkw, die schneller als 130 km/h fahren können?

Denkbar ist die Situation:

grundsätzlich für alle Pkw Tempo 130 (vorausgesetzt, Lkw können da mithalten), ansonsten tagsüber ein Überholverbot für Lkw.

Das heißt, nachts dürfen Lkw überholen, auch, wenn sie langsamer oder schneller als 130 km/h sind.

Kein LKW in Deutschland darf schneller als 80 km/h fahren. Selbst Reisebusse dürfen max. 100 km/h fahren.

Gruß

der Busfahrer

@GoetheDresden

deswegen schrieb ich ja auch "fahren können" ;-)

@GoetheDresden

lkw werden bei 90 abgeregelt, was sie auch fahren. nach pkw-tacho ergibt das dann knappe 100.

fahren können sie deutlich schneller, auch 160 sind für 40tonnenzüge kein problem, sofern sie die technische höchstgeschwindigkeit ausschöpfen könnten und entsprechend übersetzt sind.

bereits in den achzigern und beginnenden 90ern konnte man mit lastzügen langsamere pkw immer überholen, zumindest in der ebene. 145 nach pkw-tacho waren das damals sicherlich.

annokrat

@annokrat
fahren können sie deutlich schneller, auch 160 sind für 40tonnenzüge kein problem,

Das halte ich aber doch für etwas übertrieben...

Da sie technisch sicher nicht für diese Geschwindigkeiten konstruiert werden dürfte es schon weit vorher Probleme mit Getriebe und Antriebsstrang geben.

@Crack

Du hast den Nebensatz vergessen mitzukopieren.

sofern sie die technische höchstgeschwindigkeit ausschöpfen könnten und entsprechend übersetzt sind.

Zu der genannten Zeit wurden sehr häufig Tachographen verwendet die bis 140Km/h gingen da damals ohne Geschwindigkeitsbegrenzer der übliche Tachograph bis 125Km/h nicht ausreichte.

Wenn ich überlege dass ein 40-Tonner mittlerweile mit 1200U/min 90Km/h fährt, die Abregeldrehzahl des Motors bei ca 2100U/min liegt und eine unglaubliche Kraft vorhanden ist könnten ohne Geschwindigkeitsbegrenzer sogar wirklich 160Km/h möglich sein.

Mit Getriebe und Antriebsstrang gäbe es keinerlei Probleme, mehr Gedanken würde ich mir darüber machen ob das Fahrzeug bei der Geschwindigkeit nicht fatal ins Schlingern geraten könnte.

@machhehniker

Ohne Begrenzer wäre das kein Problem. Mitte der 80er hatten die Fernverkehrs LKW nur 330-420 PS und die mit den grösseren Maschinen schafften mit Trailer wirklich 145 km/h, Skandinavische Fahrer, meist in Scania Zugmaschinen, fuhren in Richtung Puttgarten oft so bekloppt um ihre Fähre noch zu kriegen. Heute sind diese 400-420 PS Standard und 500 oder 580 keine Seltenheit.

Die Fuhrunternehmer gingen heutzutage allerdings pleite wenn ihre Fahrer so schnell fahren würden, allein Dieselkosten und Reifenverschleiss würden sich so etwa vervierfachen, und die Strafen für die Fahrer sind auch stark gestiegen.

Also eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann auf maximal 120 km/h festgelegt werden - siehe StVO. Die Zeitangabe bezieht sich auf das Überholverbot, das von 08:00 - 20:00 gilt.

Auf meinen 150 km von Braunschweig nach Bielefeld auf der a2 hab ich das Schild tempolimit 130 sehr oft gesehen.

Also eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann auf maximal 120 km/h festgelegt werden - siehe StVO

Die StVO sieht mit Verkehrszeichen 274-63 aber ein solches Limit vor:

http://www.intersign.de/Verkehrszeichen-STVO.PDF

Auf beides, fahr da tagsüber bloss nicht mit 250 lang die stehen da öfters mobil unter den Brücken