Gilt an einem grundstück "Betreten verboten ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER"

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kinder haften je nach Alter selbst Der erste "Fehler“: Zunächst einmal haften nicht die Eltern, sondern die Kinder selbst, je nach Alter. Grundsätzlich gilt die Siebenjahresgrenze. Kinder unter sieben bleiben außen vor, wenn beim Nachbar mal die wertvolle Vase zu Bruch geht. Nur für den Straßenverkehr hat der Gesetzgeber die Siebenjahresgrenze ausnahmsweise auf zehn Jahre angehoben. Bis zu diesem Alter können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs noch nicht einschätzen. Wenn ein Kind jedoch nur ein parkendes Auto mit dem Kickboard streift, gilt - wie in allen anderen Fällen: zwischen sieben und achtzehn haften Kinder, wenn sie die nötige „Einsichtsfähigkeit“ besitzen. Ein dehnbarer Begriff, den die Gerichte auslegen müssen. Leitlinie: Je älter, desto schneller ist ein Kind dran. Dass man nicht Zündeln darf, muss auch schon ein 9-Jähriger wissen, und dem 14-Jährigen geben die Gerichte auf, Graffiti an Nachbars Haus als Sachbeschädigung zu erkennen.
Kinder haften je nach Alter selbst Der erste "Fehler“: Zunächst einmal haften nicht die Eltern, sondern die Kinder selbst, je nach Alter. Grundsätzlich gilt die Siebenjahresgrenze. Kinder unter sieben bleiben außen vor, wenn beim Nachbar mal die wertvolle Vase zu Bruch geht. Nur für den Straßenverkehr hat der Gesetzgeber die Siebenjahresgrenze ausnahmsweise auf zehn Jahre angehoben. Bis zu diesem Alter können Kinder die besonderen Gefahren des fließenden Verkehrs noch nicht einschätzen. Wenn ein Kind jedoch nur ein parkendes Auto mit dem Kickboard streift, gilt - wie in allen anderen Fällen: zwischen sieben und achtzehn haften Kinder, wenn sie die nötige „Einsichtsfähigkeit“ besitzen. Ein dehnbarer Begriff, den die Gerichte auslegen müssen. Leitlinie: Je älter, desto schneller ist ein Kind dran. Dass man nicht Zündeln darf, muss auch schon ein 9-Jähriger wissen, und dem 14-Jährigen geben die Gerichte auf, Graffiti an Nachbars Haus als Sachbeschädigung zu erkennen.

GerdaG  19.06.2009, 23:18

Huch, wo ist die eingestellte Quelle abgeblieben?

http://www.3sat.de/specials/81186/index.html

sender  20.06.2009, 00:04
@GerdaG

Hmmm... An Stelle des Links steht der Text 2x in Deiner Antwort...

GerdaG  20.06.2009, 09:36
@sender

Oh ja, Sender, sehe ich auch gerade. Egal, nun steht Text und Quelle da.

Das ist wirklich ein alter Mythos! Selbst, wenn die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" zufällig aufgrund des Alters des Kindes und anderer Faktoren zutrifft, selbst dann hat derjenige, der das Schild aufhängt nicht die Gesetzeslage zu bestimmen. Das kann allein der Staat!

Zum Beispiel ein weiterer Mythos aus dieser Reihe: Unter Kreuzworträtsel-Gewinnspielen liest man häufig: "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!" - das ist absolut lachhaft! Als ob man in einem Rechtsstaat mal einfach so den Rechtsweg ausschließen könnte! Das geht natürlich nicht! Den Rechtsweg kann man immer gehen und so ist das auch mit den Baustellenschildern!

Allerdings: Verboten sind die Schilder auch nicht. Und als Abschreckung haben sie sich bewährt. Darum werden sie wohl auch weiterhin geduldet und von so manchem für Ernst gehalten.

Eltern haften NIE für ihre Kinder. Das ist ein alter Mythos, der sich standhaft hält.

dantes  19.06.2009, 22:58

falsch! Haftung aufgrund Aufsichtspflichtverletzung bei deliktsunfähigen Kindern (bzw. bedingt deliktsf. Kinden, wenn sie aufgrund der Reife noch nicht dafür selbst haften) ist das Stichwort.

eltern haften NICHT für ihre kinder. jedenfalls nicht in dem fall. ist das grundstück oder eine baustelle nicht ausreichend gesichert haftet der eigentümer. andernfalls sind die kinder theoretisch selber haftbar zu machen. praktisch allerdings erst ab 8 jahren. noch praktischer, nämlich laut strafmündigkeit, sogar erst ab 14. bis dahin hat IMMER der eigentümer die a.-karte.

dantes  19.06.2009, 23:02

Nö. Wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann nicht.

vompechverfolgt  19.06.2009, 23:17

man muss kinder nicht beim draussen spielen immer beobachten um die aufsichtspflicht nicht zu verletzen. ab schulalter dürfen die kids durchaus auch durch die gegend streifen ohne das es eine verletzung der aufsichtspflicht ist.

dantes  20.06.2009, 01:03
@vompechverfolgt

Stimmt so auch nicht. Es kommt immer auf die Reifegrad und den Maßnahmen der Eltern an. Du versuchst hier Pauschalantworten zu liefern. Die gibts hier aber nicht.

Eltern haften schon für ihre Kindern wenn diese über 7 sind, wenn Schäden verursacht wurden. Allerdings haftet der Grundstücksbesitzer trotz Aufstellen eines Schildes wenn sich ein Kind verletzt und das Grundstück nicht ausreichend abgesichert war. Wenn es ein vollkommen unbebautes Grundstück ist auf dem nichts steht, dann kann es auch keine Probleme geben. Das ist ja dann wie eine Wiese ohne Zaun