Muss man Zeitung austragen bei ''Betreten auf eigene Gefahr'' Häusern?

4 Antworten

Rechtlich hat das Schild keinerlei Bedeutung; der Eigentümer haftet immer für seine Hunde.

Trotzdem würde ich das Grundstück nicht betreten, da es ggfs. Dir weh tut und nicht dem Eigentümer. Werbung und Werbezeitschriften auch nicht in den Zaun stecken. Bei bestellten Zeitungen wie ein Briefträger verhalten.

Nein, muss man nicht. Wenn du kostenlose Zeitungen austrägst, lass das Haus einfach aus. Wenn es allerdings abonnierte Zeitungen sind, würde ich mal klingeln und fragen, wie die Leute sich das vorstellen. Oder sie einfach zwischen Zaun und Tor stopfen.

Klemme die Zeitung irgendwo zwischen den Zaun. Betreten würde ich ein solches Grundstück nicht.

Genau das soll man auch machen. Die Firma für die ich vor 2 Jahren noch Prospekte verteilt habe hat mich extra darauf hingewiesen, dass ich solche Grundstücke auf gar keinen Fall betreten darf, sondern die Prospekte an den Zaun stecken soll.

@Max0296

Das "in den Zaun stecken" sollte man auch nicht tun, da das als Sachbeschädigung und illegale Müllbeseitigung gewertet wird.

@Seehausen

Ich denke nicht, dass eine Person, welche eine Zeitung abonniert hat oder eine kostenlose, wöchentliche Zeitung bekommt, dies als Sachbeschädigung sieht. Erkläre mir bitte mal, wie eine Zeitung aus Papier einen Zaun beschädigen soll. Jetzt komme mir nicht mit Sätzen, wie: die kann das Holz zum splittern bringen etc... Kein Zeitungsausträger drückt eine Zeitung so gewaltsam zwischen Zaunlatten, dass diese brechen.

Eine Tages-Wochenzeitung, welche vor jedem Haus liegt oder zwischen dem Zaun steckt, wird definitv nicht als illegale Müllbeseitigung gesehen. Anders sieht es aus, werfen die Zeitungsausträger die Zeitungen irgendwo in die Büsche, weil sie keinen Bock haben, sie zu verteilen.. koppschüttel

Hallo goodbyelullaby,

die Bewohner müssen das sicher aus rechtlichen Gründen anbringen, falls wirklich mal was vorfällt, wegen der Versicherung.

Aber ich würde da auch nicht hineingehen.

Übrigens: Wenn du ein Schild entdeckst: Hier wacht der Herr! - Dann steht das Haus unter Gottes Schutz, da brauchst du dir dann keine Sorgen drum machen.

Frohes Verteilen wünscht euch Nikadya

Rechtlich hat das Schild keinerlei Bedeutung; der Eigentümer haftet immer für seine Hunde und für den lieben Gott.

Trotzdem würde ich das Grundstück nicht betreten. Werbung und Werbezeitschriften auch nicht in den Zaun stecken. Bei bestellte Zeitungen wie ein Briefträger verhalten.

@Seehausen

Vielleicht hab ich mich bißl falsch ausgedrückt, aber ist es nicht so, wenn ein Hund einen Schaden anrichtet, weil jemand auf s Grundstück kam, und kein Warnschild da hing, dass die Versicherung dann nicht zahlt?