Mietrecht? Betretungsrecht?

6 Antworten

Solange die Mietsache dadurch nicht wesentlich und dauerhaft verändert wird, ja. Der Mieter hat solange er einen rechtskräftigen Mietvertrag hat ja das Hausrecht und darf entscheiden, wer Zutritt hat und wer nicht.

Mfg

Du scheinst der Vermieter zu sein oder? Wenn du ihm das nicht erlaubt hast, dann darf er das auch nicht.

Warum nicht?

@NonNam

Weil man nicht einfach über fremdes Eigentum bestimmen darf.

@chanfan

Hmm. Da hast Du recht. Aber wenn ich Mieter eines Grundstücks bin, darf ich dann nicht darüber bestimmen wer das nutzen darf und wer nicht? Und wenn ich nicht möchte, dass Fremde mein Mietgrundstück betreten, warum soll ich da kein Schild aufstellen dürfen. (Solange ich die Mietsache nicht beschädige.)

@NonNam

Wenn du das komplette Mietgrundstück angemietet hast, dann dürfte das etwas anderes sein. Aber das steht so nicht in der Frage.

Auf jeden Fall wird man das aber irgendwie mit der Vermieter absprechen, ob man das Schild aufstellen darf.

Interessant wäre zu wissen, ob es zum Beispiel eine Wiese, ein Wäldchen, ein Teich oder etwas ähnliches ist.

Ich bin davon ausgegangen, das es sich bei derm Grundstück um ein Wohnhaus mit Zufahrt oder so handelt.

(Da hätte man vorher schon mal nachfragen können. Da habe ich nicht daran gedacht.)

nein. ich meine nicht.

Und wie will er in seinen Mietgegenstand kommen, fliegen?

Sonne Schilder sind für die Tonne.

Auch ein Zusteller wird bestimmt an den Briefkasten müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern er das Grundstück damit nicht dauerhaft beschädigt, darf er das, weil es letztlich dem Nutzungsrecht entspricht; er müsste es nur beim Auszug wieder entfernen. Und ein Betretungsverbot für ein Grundstück kann unabhängig von dem Umstand ausgesprochen werden, ob selbiges eingezäunt ist oder nicht.