Straftat in leerstehendes (NICHT ABGESPERRTES) Haus zu gehen?
Darf man in ein älteres, verlassenen, leerstehendes Haus gehen, wenn man es nicht beschädigt (also keine Fenster einbricht oder so). UNBEDINGT ANZUMERKEN: das Grundstück ist weder abgesperrt, noch ein Zaun, noch ein Schild. Kann es ärger geben, wenn man das haus betritt?
8 Antworten
Das ist Hausfriedensbruch, denn irgendjemanden gehört das Haus.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter und wenn Ihr nix kaputt macht, wird wohl auch nix passieren wenn man Euch erwischt.
Aber rechtlich gesehen ist es Haufriedensbruch
Wenn eine Tür offen ist dann darfst du rein. Und: Das Grundstück darf wirklich nicht abgesperrt sein. Ein Strick reicht aus, um es abzusperren.
Wenn es wirklich verlassen ist, gibt es keine Vorschrift, die es Dir unmittelbar verbietet. Ob das auf dieses Haus zutrifft, kannst Du aber ohne Weiteres gar nicht feststellen.
Hinweis: Das Haus ist weder Wohnung noch Geschäftsraum eines anderen. Ob es sich um befriedetes Besitztum handelt müsste man am Einzelfall klären.
Gleichfalls!
Es gibt massenhaft Gebäude die von ihren Eigentümern aufgegeben wurden. In öffentlichem Eigentum wären sie ebenfalls nicht "Besitztum eines anderen".
Oh man Mikkey .. Nur weil das Gebäude der Stadt gehört ist es noch lang kein öffentliches Eigentum .. Dies muss vom Zwecke her für die Öffentlichkeit freigegeben sein ..
egal ob das Haus offen oder abgesperrt ist - beim ersten ist es NUR Hausfriedensbruch - das ist es bereits wenn ihr das Grundstück unbefugt betretet.
beim 2. käme noch Einbruch zum Tragen
beim 2. käme noch Einbruch zum Tragen
Prinzipiell hast Du Recht, aber das stimmt jetzt nicht. Einen Einbruch als alleinigen Delikt gibt es nicht. Das ist immer Einbruchdiebstahl.
Was Du meinst ist Sachbeschädigung.
oder so
Quatsch
große Klappe und nix dahinter - bis jetzt noch nix Konstruktives von dir
Es gibt keinen Straftatbestand "Einbruch" und für den Hausfriedensbruch müssen einige Bedingungen erfüllt sein, die hier nicht mit Sicherheit bestehen.
Im Grunde ist das Hausfriedensbruch, aber da das ein Antragsdelikt ist, müsste dich der Besitzer anzeigen. Wenn die Polizei dich erwischt wird sie dich nur rauswerfen.
Also im schlimmsten Fall bekommst du eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und die wird bei einem verlotterten Haus, in dem keiner wohnt, vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Völliger Schwachsinn. Das Gebäude gehört Jemanden, ob Verlassen oder nicht.
Ein Komplett verlassen ohne Besitzer gibt es nicht, wenn keiner Besitzansprüche erhebt bzw. kein Erbe vorhanden ist übergeht der Grundbesitz zur Stadt über.