Stimmt es das es außerhalb der Stadt/Dorfgrenzen keine privaten Grundstücke gibt?
Meine Frage klingt vielleicht etwas wirr im ersten Moment aber ich möchte es kurz erklären. Mein Vater hat mir heute erklärt das es rechtlich gesehen außerhalb von Stadt/Dorfgrenzen keine privaten Grundstücke gibt. Heißt also wenn z.B. jemand abgelegen im Wald ein Haus baut und mit einem Zaun ein "privates Grundstück" drumherum abgrenzt kann es einem ziemlich egal sein ob da ein Zaun oder auch ein "Privat Gelände betreten verboten" Schild steht und man darf es betreten ohne sich dabei strafbar zu machen. Die einzigen Ausnahmen wären gewerblich genutzte Flächen wie Äcker, Plantagen oder Grundstücke von Bauern. Die dürfte man rechtlich gesehen nicht betreten. Stimmt das was mein Vater da erzählt? Danke!
8 Antworten
Private Grundstücke gibt es fast überall und die sind, wie die meisten Grundstücke in öffentlicher Hand auch, im Grundbuch eingetragen. Das hat nichts mit Stadtgrenzen zu tun.
Jedes Grundstück in Deutschland hat einen Eigentümer. Jeder Wald hat einen Eigentümer. Wenn man ein umfriedetes Grundstück unrechtmäßig betritt, ist das Hausfriedenbruch. Vollkommen egal wo sich das Grundstück befindet.
Nein stimmt nicht. Jedes Grundstück hat einen Eigentümer. Außerhalb der geschlossenen Ortslage darfst du dich grundsätzlich nur auf den ausgewiesenen Wegen bewegen. Ein Grund hierfür ist zB der Naturschutz. Abgesehen davon gibt es auch genehmigungsfähige Wochenendhäuser.
Wenn jemand anderes etwas illegales macht, wird dein Verhalten nicht richtig, wenn du ebenfalls gegen Gesetze verstößt.
Sofern du noch bei der Stadtverwaltung arbeitest- frag deine Kollegen vom Bauamt, ob jede Abrissverfügung vollstreckt wird. Oder noch besser, ob die Gemeinde das Gebäude ohne Beschluss abreißen darf - hat ja schließlich keine Genehmigung. Die Kosten lasse ich bewusst unbeachtet.
Nein das stimmt nicht.
Grundstück betreten ist nicht generell verboten. Es gibt da Wegerechte, einfriedung usw., das ist alles nicht so einfach.
Damit es verboten ist muss es ein befriedetes Grundstück sein -> https://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung
Eine Einfriedung ist es bereits wenn eine Begrenzung erkennbar ist, Hecke, Zaun, Flatterband, sogar ein Graben. Muss allerdings ein physisches Hindernis sein, ein Schild reicht nicht.
Dann gibt es noch wegerechte, manchmal bestehen wegerechte auf einem Grundstück. Und es gibt auch ein notwegerecht, wenn ein grundstück nicht erreichbar ist ohne über das andere grundstück zu gehen/zu fahren.
Es gibt auch das Betretungsrecht hier in Deutschland https://de.wikipedia.org/wiki/Betretungsrecht_(Erholung,_Sport). Das erlaubt dir z.B. im Wald wandern zu gehen(die ja meist irgendeiner Person gehören).
Wenn aber jetzt jemand einen Acker hat, mit Kühen, nem Zaun und nem Tor, darfst du da nicht einfach rüber laufen.
Dir ist aber bewusst dass man Grundstücke nicht um Häuser ziehen muss... oder? Es gibt auch Grundstücke ohne Häuser.
Das hat erstmal nichts miteinander zu tun. Grundrecht und Baurecht sind völlig unterschiedliche Sachen.
Außerdem hat er gesagt das Bayern da irgendwie noch eine Sonder Regel hätte(ich komme aus Bayern)
In Deutschland gibt es nur das Betretungsrecht, das gilt aber nur für Wälder und ungenutze Ackerflächen beispielsweise. https://de.wikipedia.org/wiki/Betretungsrecht_(Erholung,_Sport)
Aber es gibt auch außerhalb von städten befriedete Grundstücke die du nicht betreten darfst.
Nein, das stimmt nicht.
Im übrigen ist "Grundstück betreten" sowieso kein Straftatbestand.
Und warum stimmt es nicht?
Weil es falsch ist.
Naja, mein Vater hat gesagt das Häuser abgelegen außerhalb der Stadtgrenzen zu 99% illegal sind und um ein illegals Gebäude könnte man auch kein gültiges Grundstück ziehen