GEZ - Ausbildung - Rückzahlung

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Als Azubi kann man sich nicht allein deshalb vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Du musst BAföG oder Bundesausbildungsbeihilfe erhalten. Für eine Befreiung müsstest du dann beim Beitragsservice einen Antrag stellen und als Nachweis zumindest eine Kopie deines Bescheides beifügen. Der Bescheid würde dir Leistungen nur für die Zukunft gewähren, das gilt dann auch für die anschließend beantragte Befreiung. Die gezahlten Beiträge für die Vergangenheit kannst du daher in keinem Fall wieder erstattet bekommen.

wenn du Azubi bist kannst du NUR vom Rundfunkbeitrag befreit werden wenn du einen gültigen BAB oder Bafög Bescheid vorlegen kannst.......bekommst du denn eines von beiden ? ......... nur allein die Tatsache das du Azubi bist reicht für eine Befreiung NICHT aus..................das trifft natürlich auch für deine Freundin zu , da sie ja ebenfalls Azubi ist ....................

Wenn ihr beide BAB bekommt, dann könntest ihr euch befreien lassen für die Zukunft. Rückwirkend geht das allerdings nicht und rückerstatten schon gar nicht.

Bekommt ihr aber nicht BEIDE BAB, dann gibt es keine Befreiung, Azubi sein reicht nicht aus.

Nein! Erst den Antrag auf Befreiung stellen,dann seit ihr befreit,aber erst dann!

Nur wenn du Bafög kriegst.