Rundfunkbeitrag zahlen als Azubi?

3 Antworten

Die Befreiung / Ermäßigung ist auf Antrag und mit dementsprechenden Nachweisen möglich !

Wenn sie dir keinen Antrag auf Befreiung / Ermäßigung mitgeschickt haben, findest du diesen zum ausdrucken im Internet.

Musst dann dementsprechende Nachweise über dein Einkommen / Vergütung beifügen.

für befreiung ist nur von belang das bab, bafög, grundsicherung, alg2 bezogen wird. da sind einkmommen und vergütung völlig egal. steht nicht härtefallantrag drauf, wird ganz eiskalt der antrag negativ beschieden.

@dielauraweber

Deshalb hatte ich ja auch noch die Möglichkeit der Ermäßigung angesprochen,sollte keine Befreiung in Betracht kommen !

Der Antrag führt einen Schritt für Schritt weiter und wenn kein BAB - oder ähnliches bezogen wird kommt eben nur der Härtefall in Betracht und das würde bei dieser Vergütung auf jeden Fall zutreffen.

Selbst wenn zu den 572 € noch 190 € Kindergeld dazu kommen würden,wäre es ein Härtefall.

Denn bei 572 € Netto hätte man ca. 700 € Brutto und davon kann man einen Freibetrag nach § 11 b SGB - ll von 220 € ansetzten,der dann theoretisch von den 572 € abgezogen würde.

Es bliebe hier theoretisch ein anrechenbares Netto von ca. 352 € und würde dazu dann noch das Kindergeld von 190 € kommen läge man bei ca. 542 € pro Monat.

Von diesen ca. 542 € ginge der derzeitige Regelsatz nach dem SGB - ll von 404 € ( z.B. Single ) ab,es blieben dann noch ca. 138 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) übrig und die Miete wird wohl etwas höher liegen.

es gibt keine gez und das seit mehreren jahren. auch azubis müssen den rundfunkbeitrag zahlen. solltest du bab oder bafög erhalten, kannst du einen antrag auf befreiung stellen und wirst befreit.

vom jobcenter bekommst du hilfe für heizung und miete - die zahlen nicht die miete. ich vermute das sind keine leistungen des alg2. wenn du nicht alg2 bekommst, dann bekommst du keine befreiung und der antrag würde abgewiesen werden.

bei wenig einkommen und keinen bezug von sozialleistungen kannst du einen antrag auf härtefall stellen. dieser kann dann mit einreichung aller einkommensbelege und ausgaben in kopie geprüft werden. dann erhältst du bescheid ob du durch den rundfkunkbeitrag bedürftig wirst oder nicht.