GEZ - Lebenspartnerin ist befreit ich nicht - gemeinsame Wohnung?

7 Antworten

Auf die Frage, wer Mieter einer Wohnung ist oder gar wer Haupt- oder Untermieter ist, kommt es für die Frage der Beitragspflicht nicht an. Von der Beitragspflicht werden grundsätzlich alle volljährigen Bewohner erfasst, auch wenn insgesamt nur einmal zu zahlen ist. D. h. wenn einer der Bewohner wegen einer Befreiung nicht zahlen muss, wie deine Partnerin, hat dies keine Folgen für die anderen Bewohner, also für dich. Anders wäre es nur, wenn ihr verheiratet wärt. Dann würde ihre Befreiung auch für dich gelten. Du musst also leider weiter zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Einzug deiner Freundin wird wahrscheinlich nichts ändern.

GEZ-Gebühren werden pro Haushalt erhoben.

Sobald deine Freundin eingezogen ist liegt nach den Richtlinien der Behörden ein sog. Ehe ähnliches Verhältnis vor.

Bei der Frage ob die Voraussetzungen für eine Befreiung der GEZ-Gebühren erfüllt sind, werden als beide Einkommen berücksichtigt.

Beispiel:

Nehmen wir einmal an, deine Freundin würde Hartz IV beziehen und du hätten einen gut bezahlten Job.

In diesem Fall würde das Jobcenter prüfen in welcher Höhe du deine Freundin finanziell unterstützen musst.

Es wäre also garantiert nicht so, dass das Jobcenter die Hälfte der KOsten übernehmen würde.

Mein Tipp:

  • Sobald deine Freundin bei dir eingezogen ist, (Informationspflicht/Vermieter), werden sich die Nebenkosten erhöhen.
  • Möglich, dass sich daraus ein Anspruch auf Wohngeld ergibt!

Gut zu wissen:

Wohngeld ist keine Sozialleistung und kann von jedem beantragt werden!

Ausführliche Informationen, sowie einen kostenlosen Wohngeldrechner findest du hier:

https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Mein Tipp:

Gib einfach mal die Daten in den Rechner ein, um zu sehen ob sich ggf. ein Anspruch ergibt.

Mein Tipp:

Sollte deine Wohnung groß genug sein, könnte deine Freundin nicht als solche einziehen, sondern als Untermieterin, der du ein Zimmer vermietest.

Damit fiele der Status Ehe ähnliches Verhältnis weg! Durch den Untermietvertrag würde deine Freundin Miete zahlen, die selbstverständlich ihr Einkommen schmälern. Ggf. hätte dadurch deine Freundin einen Anspruch auf Wohngeld?!

Mein Tipp:

Sollte dies für euch eine Option sein, kannst du einfach mal Folgendes machen:

  • Gib das Einkommen deiner Freundin und die mögliche Zimmer-Miete ein.
  • Welche Miete könntest du für die Berechnung angeben?

Mein Tipp:

Zimmermiete 100% - Küche 50% - Wohnzimmer 50% - Bad 50%

Beispiel der Berechnung:

3 Zimmer - Küche - Diele - Bad 80m² - 10,-€/m² = 800,- Kaltmiete

Dein Zimmer = 25m² - Wohnzimmer = 15m² - Zimmer Freundin 20m² - Küche, Diele, Bad 20m²

Untermiete: (Kaltmiete)

  • 1 Zimmer/20m² = 200,- EUR (100%)
  • Wohnzimmernutzung = 75,- EUR (50%)
  • Küche-, Diele-, Bad-Nutzung = 100,- EUR (50%)

Untermiete: 375,- EUR Kaltmiete

Tipp: Bei diesem Modell sollte natürlich deine Freundin das größere Zimmer "bewohnen".

WARUM EINE BERECHNUNG VON KALTMIETE?

Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete

Gut zu wissen:

Bei den Nebenkosten hadelt es sich lediglich um eine mtl. Vorauszahlung auf die tatsächlichen Kosten. Diese werden in der Jahresabrechnung berechnet.

Die Berechnung der Nebenkosten erfolgt mit sog. Schlüsseln.

Manchen Nebenkosten, wie etwa Heizung, werden nach Wohnfläche in m² abgerechnet.

Andere wiederum nach Personen im Haushalt. Dazu gehören u.a. der Wasserverbrauch, Kosten für die Müllentsorgung usw.

ANTEILIGE NEBENKOSTEN

lassen sich auf die selbe Art einfach errechnen. Es ist lediglich übersichtlicher wenn Kaltmiete und Nebenkosten einzeln berechnet und später addiert werden.

WER ES GANZ GENAU NEHMEN WILL

Du könntest auch die Küchen- oder Waschmaschinen-Nutzung in Rechnung stellen. (Wenn es sich um eigene Geräte handelt).

Gut zu wissen:

Für Vermieter gilt die Regel, dass die Vermietung einer Küche über 11 Jahre abgeschrieben werden kann.

Das Bedeutet: Wert der Küche : 132 Monate (11 Jahre) = Monatsmiete

Küche 2.500,- EUR : 132 Monate = 18,30 EUR Monatsmiete

50% von diesem Betrag könntest du für die Nutzung in Rechnung stellen.

Fazit:

In eurem Fall ginge es ja hauptsächlich darum, glaubhafte und nachvollziehbare Kosten zu ermitteln um ggf. einen Wohngeldanspruch prüfen zu können.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst zahlen

das läuft umgekehrt. Da du Einkommen entsprechender Höhe hast mußt du zahlen. Deine Freundin hat noch kein Einkommen also muss sie wenn sie alleine wohnt nichts bezahlen. Diese Ausnahme wird aber nicht bei dir wirksam

Die Befreiung gilt nur für deine Lebenspartnerin alleine und nicht für dich.

Ausnahme sind nur die eigenen Kinder deiner Freundin, der Ehepartner, aber nicht der Lebensgefährte oder wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.