Rundfunkbeitrag und Bafög in einer WG?

8 Antworten

Wenn du selbst nicht befreit bist, weil du als Student kein BAföG bekommst, musst du allein für die gemeinsame Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen und kannst von deinem Mitbewohner, wenn er befreit ist, keine Beteiligung zur Hälfte verlangen.

Dein Mitbewohner ist aber nur befreit, wenn er vorher einen entsprechenden Befreiungsantrag beim Beitragsservice gestellt hat und darauf von dort befreit wurde. Die Befreiung tritt also nicht automatisch bei BAföG-Bezug ein, er könnte sich aber rückwirkend bis zu 3 Jahren befreien lassen.

Nur wenn du für deinen Erstwohnsitz - vermutlich bei den Eltern - auch den Rundfunkbeitrag unter deinem Namen bezahlst, kannst du einen Befreiungsantrag für die Zweitwohnung stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein ist es nicht !

Der Rundfunkbeitrag muss einmal für eine Wohnung gezahlt werden, es sei denn jeder von euch würde die Voraussetzung für eine Befreiung erfüllen bzw. ihr würdet verheiratet sein oder eine sogenannte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, wo dann das Gesamteinkommen auf z.B. die gesamte BG - angerechnet würde, oder falls verheiratet auf den evtl. Bafög - Anspruch.

Wenn du kein Bafög - bekommst oder ein geringes Einkommen hast, könntest du aber auch befreit werden, entweder eine ganz normale Befreiung, wenn du z.B. durch ein geringes Einkommen eine ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter bekommen würdest, oder auch wenn du selber studieren, aber kein Anspruch auf Bafög - haben würdest, sondern nur ein geringes Einkommen.

Dann könntest du ggf. einen Antrag auf einen Härtefall stellen und dadurch dann befreit werden.

Angenommen du müsstest 254 € für deinen Anteil der Miete zahlen, dann kämen derzeit nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) für einen Single min. noch 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dein Bedarf würde dann angenommen bei min. 700 € im Monat liegen.

Würdest du dann nur dein Erwerbseinkommen und ggf. Kindergeld von min. 219 € haben und keinen Anspruch auf Bafög, Wohngeld oder eben ALG - 2 als Aufstockung, dann könntest du trotzdem von deinem Bruttoeinkommen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnen und dann vom Nettoeinkommen abziehen.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen ein Brutto von 800 € haben, dann stünden dir 240 € an Freibetrag zu, wenn du dann angenommen 700 € Netto bekommen würdest, dann kannst du diese 240 € Freibetrag davon in Abzug bringen, es blieben dann angenommen max. 460 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig, mit den 219 € Kindergeld würdest du dann angenommen auf max. um die 679 € anrechenbares Gesamteinkommen kommen.

In diesem Beispiel läge dein Bedarf min. bei diesen 700 €, du hättest also mit den angenommenen max. 679 € auch ohne den Rundfunkbeitrag weniger als dir nach dem SGB - ll zustehen würde, dann käme wie gesagt ein Antrag auf Härtefall in Betracht.

Selbst wenn du auf angenommen anrechenbare 700 € oder auch etwas mehr kommen würdest, könnte dann evtl. ein Härtefallantrag einen Sinn machen, wenn du dann durch die Zahlung des monatlichen Rundfunkbeitrags von denke noch 17,50 € weniger als dein Bedarf haben würdest.

Mehrere Leute können unter einer GEZ-Nummer geführt werden, wenn sie im selben Haushalt leben. Der Eingetragene muss zahlen und sich darum kümmern den Teil des Mitbewohners selbst für sich einzutreiben.

Wie sich mit dem speziellen Fall, wegen Bafög verhält, bin ich mir unschlüssig. Vllt ja, könntest bei der GEZ nachfragen.

edit:

Stellwerk hat einen Link gepostet, in dem Fall enthalten ist.

Da du nicht vom Rundfunkbeitrag befreit bist, wirst du zahlen müssen. Nur wenn alle Haushaltsmitglieder befreit sind, muss gar nicht gezahlt werden.

Du bist doch ebenfalls an deinem Wohnsitz gemeldet, deshalb kommst du da nicht drum herum.

FranzVonPritt 
Fragesteller
 21.01.2021, 16:37

Okay, vielen Dank!

Die Verpflichtung als gesamter Haushalt entfällt nur, wenn jeder befreit ist. Wenn du auch studierst, kannst du dich aber wahrscheinlich auch befreien lassen, das geht nicht nur unter Bafög-Bezug.

Das BVerwG hat am 30.10.2019 entschieden, dass auch Studierende, die keine Beihilfen (z. B. BAföG) beziehen, sich von der Entrichtung des Rundfunkbeitrags wegen eines besonderen Härtefalls befreien lassen können.

Voraussetzung ist, dass nach Abzug der Wohnkosten maximal ein Einkommen zur Verfügung steht, das in seiner Höhe mit demjenigen Einkommen der Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB XII vergleichbar ist, und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Auch Rückzahlungen bis zu drei Jahre sind möglich, wenn das Einkommen für den gesamten Zeitraum nachgewiesen wird.

(Quelle: https://www.studentenwerkfrankfurt.de/wohnen/faq-1 Frage: Bin ich im Wohnheim vom RUndfunkbeitrag befreit?)