Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen wenn ich ALG 1 beziehe?

6 Antworten

Nein. Bei Bezug von ALG1 bekommst du keine Befreiung oder Minderung der GEZ

Bei ALG I - Bezug gibt es keine Befreiung und auch keine Ermäßigung. Aber du hast da ja gar kein Problem, weil dein Freund als Vollverdiener ja sicherlich angemeldet ist und zahlt. Da für eine Wohnung nur einmal gezahlt werden muss, reicht es vollkommen, wenn er zahlt. Das müsste er im Übrigen auch, wenn du befreit wärst, weil ihr nicht verheiratet seid.

Danke, das hat mir wirklich geholfen! :)

Da hab ich mich schon umgeschaut, seh aber nicht so recht durch.

@HopefullyElsa

Wo hakt es denn? Da sind doch alle Ausnahmeregelungen und Befreiungen aufgeführt. Wenn Du Dich da nicht findest, gibt es auch keine Befreiungsmöglichkeit für Dich. Ist eigentlich ganz einfach.

Wenn du mit deinem Freund eine Wohnung teilst und er bereits Beitragszahler ist, dann musst du nicht zahlen. Pro Wohnung fällt der Betrag nur einmal an,egal ob man dort alleine zu zweit usw. wohnt. Du musst dich nur mit deinem Freund einigen, ob er einen Teil von dir zurückhaben will oder nicht.

Nein, du kannst dich nicht befreien lassen. Die Rundfunkgebühren werden einmal pro Wohnung erhoben. Wenn in dieser Wohnung jemand lebt, der verdient, dann muss der zahlen. Du kannst ja auch nicht zu eurem Vermieter sagen "ich verdiene zu wenig, also zahlen wir keine Miete mehr". Dann muss eben der andere zahlen.

Nur gibt einem der Vermieter dafür Wohnraum den man nutzt, die GEZ gibt z.B. mir rein garnichts.

@Fielkeinnameein

Das ist wieder eine andere Frage. Ändert aber nichts an der Gesetzeslage.

@Kandahar

Ja weil man sich hier in diesem Land auch an Gesetze hält :D