Rundfunkbeitrag in der WG - Nach Mitbewohnerwechsel keine Zahlungsaufforderung - Wo melde ich das Konto um?

1 Antwort

Das Beitragskonto deines Mitbewohners bleibt bei dessen Auszug mit dessen neuer Adresse bestehen: er hat sein Beitragskonto also mitgenommen. Beitragskonten werden nämlich personenbezogen - und nicht wohnungsbezogen - geführt.

D. h. für deine beibehaltene Wohnung besteht nach dem Auszug deines Mitbewohners erst einmal kein Beitragskonto. Nachdem der neue Mitbewohner sich für eure gemeinsame Wohnung aber neu angemeldet hat, ist eigentlich alles ok, weil ja nur einer pro Wohnung einmal bezahlen muss. Du musst also nichts tun - auch nicht ummelden. Du musst nur deinem neuen Mitbewohner die Hälfte der von ihm gezahlten Rundfunkbeiträge zahlen.

Sollte für die Wohnung tatsächlich ein oder mehrere Monate nicht gezahlt worden sein - das wäre die Zeit, in der du dort alleine gewohnt hast - so müsstest du dich nach dem Gesetz befristet für diese Zeit anmelden und dann auch entsprechend nachzahlen (17,50 €/Monat).