GEZ/Rundfunkbeitrag im Mietvertrag?

7 Antworten

Normalerweise würde ich sagen, dass deine Vermieterin bei Zahlung der 55 € durch dich rechtsgrundlos bereichert wäre. Genau das ist aber nicht der Fall, da die vertragliche Vereinbarung eben gerade den Rechtsgrund liefert. Du hast also weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft von deiner Befreiung etwas.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Befreiung gilt nur gegenüber dem Beitragsservice, dieser kann kein Geld von dir verlangen.

Davon ist deine vertragliche Vereinbarung nicht berührt. Diese hat unabhängig davon Bestand. Du hast dich im Vertrag verpflichtet, den Anteil zu leisten, und dann gilt das auch. Mit anderen Worten, die Befreiung gegenüber dem Beitragsservice befreit dich nicht für die Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Das sind verschiedene Dinge.

Das Problem wäre, dass deine Mitbewohner den Zwangsbeitrag dann alleine bezahlen. Frage die einfach mal, was die davon halten und rede mit denen. Weil die Kohle müssten die dann nachzahlen. Ob dir der Ärger oder das Geld wichtiger ist, wirst du selbst entscheiden müssen.

Eigentlich teilt man sich das trotzdem, oder ihr verweigert den Zwangsbeitrag gänzlich als Team.

Skysar 
Fragesteller
 09.05.2020, 18:03

Bei den anderen WG Mitbewohnern stehen auch 55€ pro Jahr im Vertrag dh, die restlichen Kosten müsste theoretisch die Vermieterin zahlen

Germane98  09.05.2020, 18:15
@Skysar

Das wäre sehr lieb von der Vermieterin. Dann rede doch einfach mal mit der Vermieterin und schildere ihr deine Situation. Da das im Mietvertrag geregelt ist, fällt das wohl unter so eine Art Gemeinschaftskosten, wie etwa das Studententicket beim Semesterbeitrag. Auch wenn du Auto fährst, musst du das trotzdem bezahlen.

Also frag einfach mal nach, vielleicht hast du Glück und musst den Intendanten und Redakteuren keinen Ski-Urlaub durch die Zwangsabgabe finanzieren.

Der Betrag wird pro Haushalt gezahlt. Da ihr euch einen Haushalt teilt und du den Vertrag unterschrieben hast, kannst du da, denke ich, nicht einfach nicht zahlen. Befreiung hin oder her. Man teilt sich in der WG halt die Kosten, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Skysar 
Fragesteller
 09.05.2020, 18:03

Bei den anderen WG Mitbewohnern stehen auch 55€ pro Jahr im Vertrag dh, die restlichen Kosten müsste theoretisch die Vermieterin zahlen

GedankenGruetze  09.05.2020, 18:06
@Skysar

Naja. Wie viele Leute seid ihr denn in der WG? GEZ ist etwa 210 Euro im Jahr. Wenn ihr zu viert seid, dann wären das für jeden 55 Euro, was letztlich weniger als 5 Euro im Monat für jeden wären.

Skysar 
Fragesteller
 09.05.2020, 18:09
@GedankenGruetze

ich möchte eigentlich nur wissen, ob es möglich wäre obwohl es im Mietvertrag steht

GedankenGruetze  09.05.2020, 18:11
@Skysar

Ich bin kein Jurist, aber ich denke nicht. Ob du befreit worden bist oder nicht, spielt ja keine Rolle, da nicht du die Abgabe zahlst sondern der Haushalt. Es ist eine Haushaltsabgabe und du hast dich verpflichtet dem Haushalt anteilig die Gebühr zu bezahlen, in dem du lebst. Freiwillig.

In einer wg ist es üblich sich die Rundfunkgebühren zu teilen, egal ob man befreit ist oder nicht. Sonst bleibt es evtl. an einem hängen und das ist auch nicht gerecht

Skysar 
Fragesteller
 09.05.2020, 18:07

Bei den anderen WG Mitbewohnern stehen auch 55€ pro Jahr im Vertrag dh, die restlichen Kosten müsste theoretisch die Vermieterin zahlen