GEZ Befreit - Partner soll zahlen?

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Schau hier:

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/#Empfaenger_von_Ausbildungsfoerderung

Für wen gilt die Befreiung oder Ermäßigung?

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden.

Du lebst mit deiner Freundin in einer "nichtehelichen Lebensgemeinschaften", daher muss sie leider die Rundfunkgebühren zahlen.

Liebe Grüße :)

Steinbock123  24.09.2014, 19:03

Danke fürs Sternchen :)

Die Rundfunkgebühr ist pro Haushalt und nicht pro Person zu zahlen. Das gilt dann so auch bei einer Befreiung.

Wen sie auf die Wohnung gemeldet ist muss sie zahlen. Es ist egal wer der Mieter ist es zählen alle dort wohnende Personen.

Wenn deine Freundin bei dir gemeldet ist und sie keine Befreiung der GEZ-Gebühren hat,muss sie bezahlen.Wer Mieter der Wohnung ist,spielt hier keine Rolle.

Ja, da deine Freundin als Wohnsitz wahrscheinlich deine Wohnung angegeben hat.