Gesetzregelung; minderjährige im Rettungsdienst

6 Antworten

Fakt ist: Du bist als Minderjähriger nicht voll haftbar und deswegen auch versicherungstechnisch möglicherweise nicht versichert - wenn du aus irgendeinem Grund einen folgenreichen Fehler machst oder dir auch nur ein Missgeschick passiert, das Folgen hat wirst du eventuell ein mächtiges Problem bekommen. Ausserdem hat Reiswaffel Recht wenn er auf §22 JArbSchG

(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,

2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,

3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,

4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird,

5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,

6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,

7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

Und Absatz 2 Satz 2: wäre unter mir als Teamchef nicht anwendbar, weil ich als Fachkundiger nicht ausschliessen kann, daß du trotzdem mit solchen Situationen konfrontiert wirst. Ich kann deinen Schuitz im Einsatz nicht gewährleisten, weil dort immer unter massivem Zeitdruck gearbeitet werden muss und meine ganze Aufmerksamkeit dem Patienten gilt.

Das hat mit einer persönlichen Meinung nichts zu tun.

Ich persönlich finde es unverantwortlich Minderjährige im Rettungsdienst einzusetzen bzw. mitzunehmen. Darüber hinaus würde ich als Rettungsdienstmitarbeiter niemals einen Minderjährigen als personal im Fahrzeug mitnehmen. Unabhängig davon, ob das mit dem Chef abgesprochen wurde oder nicht. Die Verantwortung tue ich mir nicht an.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es diverse Einschränkungen. So ist die maximale Arbeitszeit begrenzt (wodurch viele Rettungsdienstschichten raus fallen). Zudem sind bestimmte Wochentage ausgeschlossen (unter anderem auch Samstag).

Darüber hinaus sind Arbeiten untersagt, die die psychische Leistungsfähigkeit des Jugendlichen übersteigen können oder in sonstiger Weise gefahrgeneigt sind (§ 22 JArbSchG). Insbesondere letzter Paragraph schließt meines Erachtens den Einsatz von Minderjährigen im Rettungsdienst komplett aus.

Das ist jetzt deine persöhnliche Meinung, hilft mir bei meiner Frage aber leider nicht weiter.

@Michi0134

Du fragst wo gesetzlich geregelt ist, dass du dort mitfahren darfst. Zumindest habe ich deine Frage so verstanden. Solange etwas nicht verboten ist ist es grundsätzlich erstmal erlaubt. Im JArbSchG gibt es eine Vielzahl von Einschränkungen. Unter anderem auch die von mir genannten, die meines Erachtens den Einsatz von Minderjährigen im Rettungsdienst grundsätzlich ausschließen. Ob es dazu Urteile gibt weiß ich nicht. Abwegig ist diese Sichtweise auf jeden Fall nicht.

Du wirst also im Zweifel eher Gesetze finden die gegen dein Vorhaben sprechen als dafür.

@Michi0134

Das hat nichts mit persönlicher Meinung zu tun: wenn dir im Einsatz irgendwas passiert sind der Chef und der Teamleader, die das zu verantworten haben dran. Dann wars das mit der beruflichen und vermutlich auch der persönlichen Karriere. Oder denkst du im Ernst die Versicherung würde nicht fragen, was du als Minderjähriger dort zu suchen hattest?

Sonst niemand eine Idee?

Meinst du mit "im Rettungsdeinst tätig sein" als 2. Mann auf dem RTW, oder das mitfahren als Praktikant? im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz ist z.B. " "geeignetes Personal" vorgeschrieben. da du noch keinen Führerschein hast, sprich einen Rettungswagen nicht fahren darfst ,bist du nicht geeignet und in Niedersachsen raus. in anderen Bunesländern weiss ich es nicht.

Wende dich doch einfach an das BRK oder an den ASB oder an eine der andrern Organisationen, am besten rufst du einfach bei der Rettungswache oder dem Kreisverband an wo du auch fahren möchtest und frägst dort nach.

Ich selber kann dir nicht sagen ob es erlaubt oder verboten ist ich weis nur das es wie schon Reiswaffel87 geschrieben hat, Einschränkungen gibt wann du fahren darfst also nur einige wenige schichten und nicht am Wochenende usw.

Und ganz ehrlich was bringt es dir wen du nicht am Wochenende fahren darfst, da du 17 bist denk ich mal das du noch in der Schule bist oder eine Ausbildung machst. Da wirst du unter der Woche auch wenig zeit haben für 6,7,10 oder 12 Stunden Dienste.

Aber am besten wird es wirklich sein wen du bei deiner Rettungswache/ deinem Kreisverband deiner Wahl einfach mal nachfrägts.

Viel Glück. Lale1101