Auf welcher Grundlage darf Jugendamt im Kindeswohl für noch ungeborenes Kind tätig werden?

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Bei Geburten in Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen sind die Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, die Geburt zu melden. .. Standesamt/Einwohnermeldeamt..

Das Jugendamt wird auch informiert um den Vater schnellstens ausfindig zu machen ..

jeder der bei einer Geburt dabei ist kann die Meldung machen!!!

seit Okt. 2013 gibt es das ..Gesetz zur Vertraulichen Geburt .. seit Jan 2014 in Kraft

Bei meinem Kommentar bin ich wohl in die falsche Zeile gerutscht , deshalb hier nochmal: Die Antwort ist zumindest sachlich und insofern auch richtig. Meine Frage bezieht sich aber darauf, ob das Jugendamt für ein noch ungeborenes in Aktion treten darf und wenn ja, ab welcher Schwangerschaftswoche? Das nach einer Geburt das Standesamt/Einwohnermeldeamt informiert wird, ist völlig normal und richtig. Nicht normal ist, dass aufgrund einer Vorab-Aufforderung durch das Jugendamt die Geburtsmeldung nachts direkt aus dem Kreissaal das Jugendamt informiert mit der Folge, dass Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes 4 Std. später auf der Säuglingsstation erscheinen, um der Mutter mitzuteilen, dass ihr das Kind weggenommen werde und gerichtliche Eilmaßnahmen zur Kindesentziehung einleiten, ohne sich über die Situation der Mutter erst nach der Geburt ein Bild verschafft zu haben, sondern schon während der Schwangerschaft aufgrund eines anonymen Anrufs aktiv wegen "Kindeswohlgefährdung" wird und persönliche Daten der Mutter schrotschussmäßig an alle umliegenden Krankenhäuser verschickt! Damit wird ein großer Personenkreis, nämlich alle geburtshilflichen Mitarbeiter aller umliegenden Krankenhäuser darüber informiert, das mit der genannten Frau "etwas nicht stimmt", unabhängig davon, ob das zutrifft oder nicht. Wo bleibt den da der Datenschutz? Wenn von der Klinik, wo die Mutter entbunden hat, auf "normalem" Weg eine Geburtsmeldung an die zuständigen Behörden, von mir aus auch an das Jugendamt, erfolgt, dann ist das etwas anderes. Ich glaube nicht, dass für ein neugeborenes Baby auf der Säuglingsstation das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Dort wird es schließlich auch von Ärzten und Krankenschwestern umsorgt. Das ist Fachpersonal. Das Jugendamt könnte dann getrost mit seinen Ausforschungen starten, wenn irgendwelche Unklarheiten, aufgrund welcher Information auch immer, bestehen. Dein Hinweis auf das Gesetz zur Vertraulichen Geburt ist gut. Dazu ist folgendes Zitat zu lesen: "Ziel des Gesetzes ist es, heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen unnötig zu machen und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. Kern des Gesetzes ist eine umfangreiche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Insofern danke ich dir für die Antwort, Nun hoffe ich, noch weitere Antworten/ Hinweise darüber zu erhalten, ob das Jugendamt bereits während einer Schwangerschaft einer erwachsenen Frau zu Handlungen gegen den Willen dieser Frau tätig werden darf. Diese Antworten/Hinweise sind dann hoffentlich von anderer Qualität als bisherige Unsachlichkeiten wie "Rechtfertigender Notstand" oder "Das Jugendamt ist doch eh meist zu langsam - oder hat gar keine Zeit/Personal, um anonymen Hinweisen nachzugehen, wenn da nicht ein gewichtiger Grund vorliegt", "der Schutz eines (sogar noch ungeborenen) Kindes ist höherwertiger als das Recht einer Mutter, ihr Kind vernachlässigen zu wollen", von der Diskriminierung von Menschen, die auf Psychopharmaka angewiesen sind, ganz abzusehen. In diesem Zusammenhang fällt mir noch ein, das in Deutschland inzwischen jeder 4. irgendwann in seinem Leben an Depression leidet. Da kommt auf die Jugendämter viel Arbeit zu und viele Eltern können sich ja schon auf ein 2. finanzielles Standbein als Pflegeeltern mehrerer Pflegekinder vorbereiten. Ich kenne tatsächlich Elternpaare, die ganz gut damit und davon leben --> Natürlich gibt es auch viele Pflegeeltern, die sehr engagiert sind und dies nicht aus rein finanziellen Gründen machen. Diesen will ich hier keineswegs auf die Füße treten. Macht sich aber zum vorliegenden Fall überhaupt jemand Gedanken, welche Kostenlawine zu Lasten der Allgemeinheit durch den Überaktionismus des Jugendamtes losgetreten wurde und wird? Gibt es auch Mitglieder, die Nachempfinden können, was es eine Frau empfindet, der unmittelbar nach der Geburt ihres 1. Kindes ihr dieses entrissen wird, und das nur, weil sie auf die Medikation von Psychopharmaka angewiesen ist, dabei bisher aber ein völlig normales Leben führt? Allerdings ist ihr Leben jetzt nicht mehr normal, weil viele Menschen sich im Umfeld/Nachbarschaft schon "die Mäuler darüber zerreißen", wieso die vormals hoch-schwangere Frau ihr Baby nicht bei sich hat. Außerdem ist es für die Mutter eine große Belastung, ein Kinderzimmer mit Erstausstattung und Babywäsche angeschafft zu haben, was nun leer steht und das Baby bei fremden Pflegeeltern ist. Dies wird aber hoffentlich nicht mehr lange so sein. Ich bitte um konstruktive Beiträge - vielen Dank!

@WZ1955

in Deiner ersten Frage schreibst Du ...Das ganze aufgrund eines einzigen anonymen Anrufs... aber wenn das JA dem Hinweis nachgegangen ist, wurde doch sicherlich mit der jungen Frau gesprochen und alles überprüft ..

Du sagst /fragst ::: ob das Jugendamt bereits während einer Schwangerschaft einer erwachsenen Frau zu Handlungen gegen den Willen dieser Frau tätig werden darf..

im Normalfall erfährt das Jugendamt immer erst nach der Geburt eines Kindes davon...

Wenn das JA vor der Geburt die Anschuldigungen überprüft hat müssen die auch Kontakt zu der Schwangeren gehabt haben.. frage doch gemeinsam mit der Mutter nach den Ergebnissen .. der Befragungen Überprüfungen und was der Frau davon mitgeteilt wurde, welche Hilfen ihr angeboten wurden..&&&

ist die Frau noch nicht volljährig, hat das JA die vorläufige alleinige Sorge für die Mutter oder hat sie einen bestellten Vormund von Amtswegen, in dem Fall würde ich mich zwecks Rücksprache direkt an den/die wenden... & an das Fam.gericht

manche KH's haben direkt auch Sozialarbeiter, die Vollmachten haben gegen den Willen der Eltern z. Bsp. auch Behandlungen durchzuführen, den Eltern werden dann auch, Null Komma Null, erstmal die elterliche Sorge entzogen. Das muß aber innerhalb einer bestimmten Frist richterlich nochmal abgesegnet werden.

L.G. ;)h

@himako333

Hallo himako333, vielen Dank und Lob für deine bisherigen Antworten und Kommentare. Deine Beiträge sind sachlich und zeugen von gewisser Kompetenz und du liest zumindest Aufmerksam. Viele andere Antworten enthalten einfach nur klischeehafte Behauptungen nach dem Motto. "Das wird schon seine Richtigkeit haben bzw. da wird schon was dran sein, dass das liebe gute Jugendamt das arme hilflose ungeborene Kind vor seiner bösen, es vernachlässigenden Mutter beschützen muss, was mich in gewisser Weise ärgert, weil das völlig Blödsinnig ist. Den ganzen Vorgang hatte ich 1 Tag vor dieser Frage sehr ausführlich unter der Frage: "Eilig!1 Darf Jugendamt schon in Schwangerschaft im "Kindeswohl" gegen erwachsene Frau tätig werden?" geschildert. Du kannst dir die Frage in meinem Profil unter "Fragen" ansehen. Hier nochmals in Kurzform bezogen auf deinen o.g. Kommentar. Die Frau erhielt 2 Monate vor der Entbiindung vom J-A ein Schreiben worin stand, es sei ein anonymer Anruf eingegangen, das die Frau in 2 Monaten ein Kind erwarte und man mit ihr diesbezüglich ein Gespräch am dann und dann führen möchte. Wenn sie dort nicht erscheint, werde man einen Hausbesuch machen. Die Frau ist 41 Jahre alt, hatte bis dato keine Kinder, war also erstmals schwanger. Sie hatte zuvor niemals mit dem Jugendamt etwas zu tun. Deshalb war sie verwundert, weshalb die als erwachsene Frau vom Jugendamt wegen einer Schwangerschaft zu einem Gespräch vorgeladen wurde. Sie rief deshalb unter der angegebenen Telefon-Nr. zurück. Dort ging niemand ans Telefon, sondern nach längerem Klingeln wurde über einen AB mitgeteilt, dass dort niemand erreichbar sei un es wurde eine Telefonnummer der Polizei genannt, die man in Fällen "akuter Kindeswohlgefährdung" anrufen könne. Nun verstand die Frau gar nichts mehr. Es ging ihr gut und sie wahr in regelmäßiger Schwangerschaftsvorsorge bei ihrer Gynäkologin und zusätzlich in der geburtshilflichen Ambulanz zu Zusatzuntersuchungen wegen der Risikoschwangerschaft aufgrund des 41. Lebensjahres. Von der Seite war alles Bestens und komplikationslos. (Später stellte sich heraus, das die Sachbearbeiterin in Urlaub war und den Gesprächstermin auf ihren 1. Arbeitstag gelegt hatte).Zu diesem Gesprächstermin hatte die Frau gleichzeitig einen Gyn.-Termin. Deshalb ging ich mit einer handschriftlichen Vollmacht und dem Personalausweis der Frau zu diesem Termin. Gegenüber der Sachbearbeiterin wies ich mich dann als Heilberufsangehöriger aus und übergab die Vollmacht. Dann fragte ich nach dem Anlass für das Schreiben. Die Sachbearbeiterin sagte mir dann, das während ihres Urlaubs ein Kollege einen anonymen Anruf erhalten habe, dass die Frau in Not sei und dringend Hilfe bezüglich ihrer Schwangerschaft benötige. Darauf antwortete ich, dass ich die Frau persönlich kenne und sie sich in bestem. Wohlbefinden befinde. Zu der möglichen Schwangerschaft sagte ich nichts weil ich dazu nicht autorisiert war und berief mich auch auf meine Schweigepflicht. Ich fragte aber, warum das Jugendamt Kontakt aufgrund eines anonymen Anrufs Kontakt mit einer möglicherweise Schwangeren Frau aufnehme, wo doch klar sei, dass zu dem Zeitpunkt kein Kind existieren könne? Die Sachbearbeiterin sagte darauf, dass das J-A per Gesetz auch für ungeborene(!) Kinder zuständig sei, wenn das Kindeswohl gefährdet sei. (Anm: Auch für ein ungeborenes Kind, das eine in der 8. Woche schwangere legal per Abbruch nicht bekommen möchte? Ab welcher Schwangerschaftswoche beginnt denn da die Zuständigkeit? Soll eine im Schwangere im 8. Monat dann entmündigt und gezwungen werden, ihr Kind auszutragen, damit es ihr dann nach der Geburt weggenommen wird? Ich persönlich bedauere jede SS-Interruption, habe aber auch keine Möglichkeit, mich da Einzumischen, weil es Gesetzeskonform ist!) Die Sachbearbeiterin sagte mir dann noch, sie müsse in jedem Falle eine persönliche Rückinformation von der Frau haben. Dies sei auch per E-Mail möglich. Sie wolle nicht Riskieren, das wieder mal ein Fall in den Medien veröffentlicht werde. dass das Jugendamt untätig gewesen sei. Den Inhalt des Gesprächs teilte ich der Frau dann mit. Diese meldete sich dann per E-Mail beim Jugendamt, wobei sie in Bezug auf mein Gespräch mitteilte, dass sie nicht in Not sei und keine Hilfe durch das J-A benötige oder wünsche. Ob sie schwanger sei oder nicht sei nicht Sache des Jugendamtes und bei Bedarf werde sie sich an das J-A wenden. Das war es soweit. Irgendwelchen weiteren postalischen Schriftverkehr oder E-Mails** erhielt sie vom J-A nicht!** Nachdem sie dann 2. Monate morgens um 4 h ihr Kind entbunden entbunden hatte, erschienen dann um 8 h besagte J-A-Sachbearbeiterin auf der Säuglingsstation in der Klinik und teilten der Frau mit, dass sie ihr Kind nicht behalten dürfe und dies zu Pflegeeltern gegeben werde. Das Ganze ohne vorher die Frau jemals gesehen zu haben oder sich über ihre persönlichen Verhältnisse einen Eindruck verschafft zu haben! Nun ist das Text.volumen erschöpft - weitere Antwort folgt.

Hey WZ.

meines Wissen nach dürfen sie, sobald die SS vorhanden ist.

Es kommt nicht selten vor, erst recht bei Klienten die gesetzliche Betreuer haben, oder Mütter die schon auffällig waren zuvor.
Die sind dem Amt bekannt u agieren auch darauf hin.

doch kann man sich gerichtlich wehren.

Zum Bsp zwei mir bekannte Fälle. Xy....... steht seit Jahren unter Betreuung. , ist geistig unterentwickelt u bekommt auch sonst ihr Leben nicht auf die Reihe. In der SS entwickelte sie keinen Bezug auf das Kind alles war ihr egal. ...Betreuer sind dafür nicht zuständig, schalten das JA ein, damit sie sich der werdenden Mutter annehmen. Es kommt mehrmaligen Verhandlungen, in denen die Mutter kaum berührt ist...... bis zur letzten. Dort machte es klick. .... das Gericht entschied dass sie das Kind behalten darf, aber dass Betreuer, wie auch JA in diesem Fall zusammen arbeiten zum wohle des Kindes u diesem frühst möglich jede Förderung geben, was ein Kind benötigt, sprich kita usw. Es funktioniert. Das Kind hat keine soziale beeinträchtigung u ist total super entwickelt.

Fall zwei. Mutter selber abstammend aus schlechtem Elternhaus bekommt ein Kind. Nach vielen Anzeigen wird es ihr entzogen, was der Mutter relativ egal war, sie wollte sich eh kaum kümmern, schob ihn gerne ab. Drei Jahre später wieder schwanger im Doppelpack. Ja will sofort agieren u ihr Nahelegen die Kinder zu r Adoption frei zu geben. Mutter verspricht diesmal Hilfe anzunehmen u das alles besser wird. Ja bleibt skeptisch, gibt aber Unterstützung u KH wie auch Mutter sind verpflichtet sich zu melden. Mutter ist beobachtet von allen Seiten, fühlt sich aber sicher. Lässt ihre frühfrühgeborenen im KH allein. ........ kümmert sich auch zu Hause nicht. Nachdem die Babys nach zwei Wochen nach denen sie daheim waren per RTW ins KH kommen, wurden sie sofort abgenommen. U haben heute ein gutes Leben, wurden adoptiert. U Gott sei dank leben die beiden noch.

Es ist manchmal besser wenn das Amt sofort zur Stelle ist! erst recht in Härte Fällen.

@Succu... Hallo, deine Antwort ist ähnlich bereits mehrerer Anderer. Du schreibst von zwei dir bekannten Vorgängen / Härtefällen, die bereits beim Jugendamt eine Vorgeschichte hatten und dass es manchmal besser sei, wenn das Amt sofort zur Stelle sei. Das mag in vielen Fällen stimmen und nachvollziehbar sein.

Meine Frage begründet sich in einem völlig anders gelegenen Fall, wo die bislang kinderlose Frau gegenüber dem J-A überhaupt noch keine Vorgeschichte hatte. Sie hatte regelmäßig ärztliche Gespräche und völlig stabil. Ihr war auch der Verlauf ihrer Schwangerschaft in keinster Weise egal. Sämtliche Vorsorge- und erforderlichen Zusatzuntersuchungen ist sie nachgekommen.

Du schreibst, dass das J-A deines Wissens nach zuständig sein kann, sobald die SS vorhanden ist. Das ist leider sehr ungenau definiert und ich hatte zu einer anderen Antwort bereits Folgendes erwidert:

"Ab welcher SS-Woche soll das J-A denn zuständig sein? Was wäre es denn deiner Meinung nach, wenn eine in der 8. Woche schwangere Frau sich z.B. bei Pro Familia wegen eines eventuellen legalen Abbruchs beraten ließe und/oder das J-A darüber einen Hinweis erhielte. Würde dann auch die Schweigepflicht ruhen? Würde das J-A auch schon dann Nachforschungen betreiben, die Frau zu einem Gespräch nötigen und vorsorglich alle umliegenden Kliniken und ggf. alle umliegenden Gynäkologen informieren. Bei welcher Schwangerschafts- woche soll den da die Grenze liegen? Nach meiner bisherigen Kenntnis ist das Jugendamt für das Kindeswohl für geborene, d.h. real existierende Kinder zuständig und nicht im Vorfeld handlungsbefugt."

Wir hatten schon in einer anderen Thematik regen und konstruktiven Austausch. Deshalb Antworte ich dir auch ausführlicher. Deine Antwort erscheint eher aus dem Bauch heraus gegeben zu sein, in der Vorstellung, das J-A würde doch nicht ohne triftigen Grund und Anlass aktiv werden, da es ja darum geht, hilflose Kinder, auch wenn noch ungeboren, zu schützen. Und frühzeitige Aktivitäten des J-A seien manchmal besser. Das ist ein verständliches Klischee, aber kein Freibrief für das Jugendamt nach belieben und ungesetzlich zu agieren.

Es gibt ein gültiges Jugendschutz-Gesetz, was minderjährige Kinder und Jugendliche schützt sowie ein Gesetz zur Anonymen Geburt, was verhindern soll, dass schwangere Frauen heimlich im stillen Kämmerlein entbinden.

Da du offensichtlich keine genauere Kenntnis zu meiner Fragestellung hast, sondern lediglich eine persönliche Meinung, bringt weiterer Austausch speziell zu dieser Frage nichts.

Gruß WZ

@WZ1955

Es fehlt hier jegliche Vorgeschichte warum wie das JA auf die Dame aufmerksam gemacht wurde. Psychisch krank ist noch lange kein Argument, außer evtl Borderline. Wie selbst weißt, wissen könntest bekommen Borderline sogar sterilisiation bezahlt, eben um es zu vermeiden dass sie Kinder bekommen, weil sie angeblich nicht in der Lage sind u auch sie Störung weitergeben, was ich Humbug finde.

Irgendjemand muß die Frau angezeigt haben im Vorfeld. Sonst würde das JA nicht so agieren.

o.g Fälle, waren nur zwei mir bekannten Fälle. Es gibt wesentlich mehr.

Ohne Anzeige handelt kein Jugendamt im Vorfeld. Evtl oftmals sind es die eigene Familie die voreilig handeln u Schlüsse ziehen. JA kann sogar, wenn Klienten minderjährige sind Polizeiauskunft verlangen.

Erfahrungsgemäß weiß ich dass das war Polizei weiß auch das Ja weiß^^

ich schreibe hier nicht aus dem Bauch heraus sondern nach Wissen u Gewissen!!

Anonyme Geburten klar gibt's. Dennoch noch einmal.

Die Dame muß gemeldet worden sein!! Meine og Fälle wurden schon verhandelt als Baby nicht auf der Welt waren!

@Succubus666

Ps:

Kein JA ist interessiert daran Kinder der Familie zu entziehen, sie bieten Unterstützung. U wenn Mütter mitarbeiten kappt daa prima. Selbst psychisch kranke erhalten Sie.

Deshalb. ...... muß die in deinem Fall wohl bös verbockt haben. oder Angehörige

@Succubus666

http://www.gutefrage.net/frage/eilig1-darf-jugendamt-schon-in-schwangerschaft-im-kindeswohl-gegen-erwachsene-frau-taetig-werden

wenn es um diese Person geht, trifft es hundert pro auf meinen ersten genannten Fall zu!!

Also..... nehm dich zurück mit Äußerungen andere hätten keine Ahnung!

Die Dame hätte richtig handeln müssen auch mit Betreuer die sie unterstützen wie auch Prozesskostenhilfe. U sich persönlich beim JA melden solleb. sie hielt es nicht für ernst. ..... der anonyme Anrufer aber schon.

Monatliche Depotspritze..... ohje ohje!!!

@Succubus666

Hallo Succu... Ich hatte hier eigentlich keine Antwort mehr von dir erwartet. Ich möchte diese nun aber auch nicht ignorieren. Warum nicht, hatte ich oben bereits geschrieben. Allerdings vermute ich, dass du keinen rechtlich fundierten Beitrag leisten kannst und wirst, sondern nur aus deiner persönlichen Einzelfall-Erfahrung schreibst. Deshalb vermeide ich auch den Hinweis auf andere Beiträge bzw, Fragen.

Was ich bisher von dir gehört habe bzw. was du mir geschrieben hast: Du bist irgendwie lustig durchgeknallt, hast eine Abneigung gegen Medikamente und für dich unerfreuliche Erfahrungen in ärztlich-psychiatrischer Therapie gemacht. Vermutlich bist du keine "studierte" und medizinischer Laie. Was ich nicht weiß ist, wie alt und lebenserfahren du bist und was du beruflich machst oder nicht machst.

Wenn der Vorgang, der meiner Frage zugrunde liegt, nicht so absolut unglaublich wäre, hätte ich mich auch nicht an die GF-User gewandt. Diese sind ein Querschnitt durch die Bevölkerung, vom pubertierenden Teenie bis zu Rentnern, Mieter und Hauseigentümer, Eltern, Paaren und Singles.

Vielleicht gibt es ja noch die Stecknadel im Heuhaufen.

Bevor ich dir weitere konkrete Fakten zu dem Vorgang mitteile, möchte ich gerne vorab wissen, mit wem ich hier kommuniziere. Eine nicht öffentlich lesbare Mitteilung ist über die "Loben-Funktion" möglich. (Lob kann entweder nicht angenommen oder gelöscht werden)

Nun entscheide du, wie du vorgehen möchtest. Falls du nichts persönliches äußern möchtest, vergiss auch meine Frage bzw. darauf zu Antworten.

Gruß WZ

@WZ1955

ente und für dich unerfreuliche Erfahrungen in ärztlich-psychiatrischer Therapie gemacht. Vermutlich bist du keine "studierte" und medizinischer La

schlecht analysiert... aber gut, ist auch total irrelevant.

Nein. ich gebe nicht Preis wer oder was ich bin. , inkognito^^ Das verstehst du doch :-)

Dann werde ich dir keine weitere Hilfestellung mehr geben.

Wenn du erst Diplome, u Doktorarbeiten sehen magst, hättest hier nicht fragen dürfen. Hier sind alle Schichten vertreten. Doktoren. Studenten. .... bis zu Kids. wende dich ans Juraforum. Achtung. Die haben aber auch nicht ihre Zeugnisse im Profil :")

Bis denne.

@Succubus666

Es hat hier keiner was anderes geschrieben als ich. Dachte wenn du Fälle bekommst, könntest dir einfacher vorstellen dass es möglich ist u deine Dame kein Einzelfall.

Naja. In diesem Sinne;-)

@Succubus666

Hallo Succu... ist alles völlig in Ordnung. Ich hatte schon hilfreiche Hinweise erhalten und weitere Antworten von Laien auch nicht mehr erwartet. Du hast auf meine vor einiger Zeit gestellte Frage geantwortet, mit Sicherheit über mein Profil und weil wir über das Forum Kontakt hatten.

Wenn wir nicht gestern schon über diese andere Ebene in Kontakt gekommen wären, zumindest waren deine Witz-Tabellen ganz lustig, hätte ich gar nicht mehr auf eine solche klischeehafte Antwort geantwortet. Dies meine ich nicht böse - aber ich bin es leid mich gegenüber Personen zu äußern, die diesbezüglich keine Ahnung haben, sondern nur aufgrund von zufällig erlebten Ereignissen aus dem Bauch heraus ihre Meinung äußern. Deshalb vergiss meine Fragen und ich stöbere auch nicht in deinen Fragen. Alles ist/wird gut!

PS: Übrigens, die betroffene Frau ist nicht "meine Dame", sondern eine unterstützungswürdige Frau aus meinem persönlichen Umfeld!

Dem Jugendamt obliegt nicht nur die wichtige Aufgabe des Kinderschutzes. Es hat auch die Förderung der Erziehung in der Familie zu bedenken. Damit dies gelingt, kann man fast gar nicht früh genug anfangen bei mit Risiken behafteten Leuten.

Im Übrigen kann es das Familiengericht auf die Gefährdung des Ungeborenen hinweisen, wenn es das Jugendamt so sieht. Die Familiengerichte sind zwar zögerlich mit der Bestellung eines Pflegers für die Leibesfrucht (§ 1912 BGB), können aber im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens auf die Schwangere einwirken, erforderlichenfalls quasi mit Vollendung der Geburt einen Vormund bestellen.

Wenn das Jugendamt die Krankenhäuser um Zusammenarbeit bittet, so ist dies kein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, sondern zur Abwendung einer Gefährdung durchaus geboten. Diesbezüglich hat sich in den letzten 10 Jahren einiges geändert. Viele Jugendämter haben Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Die Rechtsgrundlage ist mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) gegeben. § 3 Absatz 3 KKG enthält Bestimmungen über verbindliche Netzwerkstrukturen. Die Krankenhäuser sind ausdrücklich einbezogen.

Über diesbezüglich von Eltern erfolgreich geführte Rechtshändel ist mir nichts bekannt.

Dann google doch mal "Amtsmissbrauch durch Jugendamt, Kindesentziehung infolge angeblicher Kindeswohlgefährdung". Dabei kannst du dich auch über bereits erfolgte strafrechtliche Ahndung gegenüber Jugendämtern sowie gerichtliche Aufhebung von missbräuchlich erwirkten Beschlüssen informieren. Wir leben nach wie vor in einem Rechtsstaat, in dem verfassungsmäßig die 3-Gewalten-Teilung gilt und die Würde des Menschen unantastbar ist und hoffentlich auch noch lange bleibt!

@WZ1955

Ich halte mich lieber an Veröffentlichungen in der Fachliteratur.

Ah danke, §3 KKG, das war es was mein Hirn gestern Nacht nicht ausspucken wollte... -.- Kopf ist grad voll mit Ferienbetreuung, Bastelsachen und Spielekram ...

Wieviele Kinder in Obhut hat denn die besagte Frau bereits? Ein solches von dir beschriebenes Vorgehen kann möglich sein, wenn der Mutter bereits eine Erziehungsunfähigkeit attestiert wurde.

Sie bekommt Psychpharmaka wegen einer chronischen Geisteserkrankung

Lese ich gerade in deiner anderen Frage.....

Die besagte Frau hatte noch gar kein Kind. Es wurde ihr daher auch niemals eine "Erziehungsunfähigkeit" attestiert. Da du gerade meine andere Frage liest, kannst du dir ein genaueres Bild machen.

@WZ1955

Eine eine chronische Geisteskrankheit zu haben bedeutet nicht automatisch schwachsinnig zu sein. Viele von geistiger Erkrankung betroffene Menschen leben mit entsprechend geeigneten Medikamenten und/oder Gesprächstherapie völlig normal und unauffällig. Viele davon möchten dies aber nicht öffentlich bekannt machen, weil sie befürchten, von der Gesellschaft als "geistig Behinderte" oder "Verrückte" stigmatisiert bzw. gebranntmarkt zu werden. Laut deinem Profil bist du Ingenieurin und Expertin für die Themen Jugendamt, Pflegekinder und Pflegefamilie und solltest damit doch einigermaßen "sensibel" in diesem Bereich sein. Ich bin Heilberufsangehöriger, wie genau möchte ich hier nicht erörtern. Zu dem von dir veröffentlichten Zitat stelle ich daher nochmals die Frage: "Was möchtest du denn damit zu Ausdruck bringen?" Ich bitte weiterhin um Antwort. Wenn du nicht kannst oder willst, dann überlege dir wenigstens, was du hier über dir unbekannte Menschen äußerst und lies mal die Richtlinien von GF durch.

@WZ1955
Wenn du nicht kannst oder willst

Es gibt Menschen, die sind hier nicht 24h online.

Zu meiner Befürchtung Stichwort "Geisteskrankheit" habe ich dir oben geantwortet.

Und JA ich bin Pflegemutter, daher weiß ich auch, dass es bis zum aktiven Handeln eines Jugendamtes (vielleicht nur eines bestimmten) ewig dauert, leibliche Eltern, und sind sie noch so überfordert, bekommen eine Chance nach der nächsten. Solange das Kind noch lebt, kann man es ja immer wieder versuchen. Eine Kinderseele ist leichter zu brechen als die eines Erwachsenen!

@Angelus2012

Ich verstehe den Zusammenhang mit meiner Frage nicht nicht. Hier schreibst du von einem nicht oder verzögert tätigen Jugendamt gegenüber überforderten leiblichen Eltern, die eine Chance nach der anderen bekommen? Solange das Kind noch lebt, kann man es (was?) immer wieder versuchen? Eine Kinderseele ist leicht zu brechen? Es geht in meiner Frage um Aktivitäten für ein noch ungeborenes Kind! Ich wüsste nicht, wie man die Seele eines ungeborenen Kindes brechen kann! Sicherlich kannst du als Pflegemutter bereits entsprechend negative Erfahrungen gemacht haben. Und auch ich bin nicht 24 h online. Kritisch finde ich, wenn jemand eine ernsthaft gestellte Frage aus "persönlicher Erfahrung" mit dem Kommentar: "Schau mal in seine anderen Fragen.../ Zitat: Sie bekommt Psychopharmaka wegen einer chronischen Geisteserkrankung" verunglimpft und danach für sachliche Argumente nicht mehr erreichbar ist. Ich persönlich würde solche Kommentare "ins Blaue" gar nicht erst veröffentlichen, wenn ich nichts über die Hintergründe weiß! Auf deine oben genannte Antwort antworte ich dir gerne auf sachlicher Ebene. Bis später!

Ich bin mir nicht sicher, ob eine Entbindung überhaupt der Schweigepflicht unterliegt. Und allgemein sollte das Kindeswohl höher eingestuft werden als das Recht der Mutter, das Kind zu vernachlässigen.

Und kein Jugendamt wird im Vorfeld aufgrund nur eines einzigen Anrufs tätig, der dann auch noch anonym ist. Dazu haben sie weder die Zeit noch das Personal...

Da irrst du dich gewaltig! Genau so war es, beginnend mit einer schriftlichen Aufforderung des Jugendamtes an die Frau, beim Jugendamt vorzusprechen! Den gesamte Ablauf habe ich in einer ausführlichen Frageschilderung bereits gestern geschildert. Darauf habe ich nur 1 Antwort erhalten, nämlich "Am besten Fachanwalt für Familienrecht/Sozialrecht zu Rate ziehen!". Ansonsten google doch mal "Amtsmissbrauch durch Jugendamt, Kindesentziehung im Kindeswohl. Dann kannst du meine Frage wahrscheinlich besser verstehen.

Ja, eine Entbindung unterliegt wie jede andere Behandlung der Schweigepflicht. Versuch doch mal, dich in einer geburtshilflichen Klinik über die Schwangerschaft/ Geburt einer Bekannten zu erkundigen und sage dazu, dass du kein direkter Angehöriger bist. Dann erhälst du die zutreffende Antwort. Wärst du einverstanden, wenn du im Kreissaal lägst, das die Klinik irgendwelchen nachfragenden Personen Auskunft über dich gäbe? Doch wohl nicht!

@WZ1955

Ganz ehrlich - und wenn das Krankenhaus das in die Zeitung setzen würde, dass ich gerade mein Kind bekommen habe - das wäre mir vollkommen egal!

@ErsterSchnee

Und wenn dein Kind einen schweren Geburtsschaden hätte und dich die vielen Glückwünsche zur Geburt aus deinem Umfeld sehr belasten würden, wäre es dir dann auch egal? Wer informiert werden soll und/oder darf, ist immer noch Sache des betroffenen Patienten. Selbst behandelnde Ärzte müssen sich zur Weiter-Information anderer Ärzte vom Patienten eine schriftliche Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben lassen.

@WZ1955
Und wenn dein Kind einen schweren Geburtsschaden hätte und dich die vielen Glückwünsche zur Geburt aus deinem Umfeld sehr belasten würden, wäre es dir dann auch egal?

Ja, auch dann wäre es mir egal. Und warum sollten mich Glückwünsche zur Geburt meines Kindes belasten? Darf man sich über kranke Kinder nicht freuen, oder was willst du damit sagen?

@ErsterSchnee

Natürlich darf man sich darüber freuen. Es soll aber auch Frauen geben, die eine schwere Schädigung ihres Kindes sehr betroffen macht. Für die könnte es sehr belastend sein, an das angedachte glückliche Ereignis von Außen erinnert zu werden oder sich von mehr Menschen als nötig "Schuldgefühle" einreden zu lassen, wenn diese im Nachhinein erfahren, dass die Nachricht gar nicht so glücklich für einen selbst war. Deshalb ist es das Recht jedes Einzelnen, darüber zu entscheiden, wer informiert wird bzw. Auskünfte erhält! Beherzige doch mal meinen o.g. Kommentar auf deine Antwort. Dann wirst du feststellen, das auch eine Schwangerschaft und/oder Geburt unter die Schweigepflicht fällt. Die Klärung dazu hat ja aber mit meiner eigentlichen Frage gar nichts zu tun und ich erwarte auch keine weiteren Antworten von Dir. Deine Behauptung, das es der Mutter im vorliegenden Fall um das recht ging oder geht, ihr Kind vernachlässigen zu wollen ist völlig haltlos und aus der Luft gegriffen. Ich hoffe vielmehr auf konstruktive Antworten/Mitteilungen von anderen Menschen, die sich nicht einfach so "ins Blaue" äußern und Recht und Gesetz ernst nehmen!

@WZ1955

Nach der Entbindung wird das Jugenamt nicht gefragt haben. Aber nach dem Kind von Deiner Bekannten. Das ist eine eigenständige Person und sobald diese auftaucht, darf da auch Nachricht drüber gegeben werden.

@Menuett

Das Jugendamt hat nach gar nichts gefragt, sondern einige Wochen vorher alle umliegenden Kliniken zur unverzüglichen Geburtsmeldung aufgefordert. Du hast die Komplexität des Falles nicht verstanden. Es geht um die Zulässigkeit der Aktivitäten des Jugendamtes schon weit vor der Geburt. Mehr sage ich dir dazu nicht mehr, weil es wahrscheinlich eh zwecklos ist! Und denke mal, ich weis tatsächlich, dass ein Kind eine eigenständige Person ist!!!

@WZ1955
und ich erwarte auch keine weiteren Antworten von Dir.

Da ich mich nicht Deiner "Litanei'" gegen die ach so ungerechten Jugendämter im Kampf gegen die ach so armen unterdrückten Eltern anschließe, wundert es mich nicht, dass Du in dieser Richtung auch nichts weiter hören willst.

Konstruktive Antworten hast Du ausreichend bekommen - und die gehen ALLE in die Richtung, dass das Jugendamt richtig gehandelt hat.

@WZ1955

Das ist aber völlig in Ordnung. Das dürfen die. Die fragen ja nicht nach dem Gesundheitszustand der Frau, es wird gesagt, dass sobald das Kind von Frau xyz da ist, muß Bescheid gegeben werden.

@Menuett

Völlig in Ordnung finde ich das nach wie vor nicht, insbesondere nicht die Vorgehensweise des J-A in den 2 Monaten davor. Und da gibt es noch folgendes: ."Gesetz zur Vertraulichen Geburt .. seit Jan 2014 in Kraft" - informiere dich mal.