Muss man beim Rettungsdienst den Rettungswagen fahren?

4 Antworten

Wenn du einen Arbeitgeber findest der dich ohne Führerschein einstellt sollte das möglich sein. Ich kenne aber keinen AG der den FS nicht voraussetzt.

Wenn du in dem Umfeld arbeiten willst bleibt dir nur eine Lehre zum Kranken- und Gesundheitspfleger (o.ä.) und anschließend suchst du dir eine Stelle in einer Notaufnahme. Die Aufgaben sind ähnlich.

Es gibt mehrere unterschiedliche Berufe / Ausbildungen mit denen du im Rettungsdienst Arbeiten kannst. Wie z. B. Rettungssanitäter (ohne Führerschein B / C1), Rettungshelfer (Mit Ausbildung, ohne Führerschein), Rettungswagenfahrer, Notarzt ...

Ein Führerschein B oder C1 ist lediglich für den Rettungswagenfahrer Voraussetzung.

Eine Ausbildung zum Rettungswagenfahrer ist heutzutage jedoch immer auch mit der Vermittlung von medizinischen Grundkenntnissen verbunden. Als Rettungssanitäter helfen Sie Menschen in Notlagen und unterstützen die Arbeit von Notärzten.


Wo gibt es die Ausbildung zum Rettungswagenfahrer?

@Nomex64

Den "Rettungswagenfahrer" gibt es nicht. Meistens fährt ein Rettungshelfer, oder Rettungssanitäter den RTW. Aber das ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dafür musst du dich bei einem deiner örtlichen Rettungsdienststellen erkundigen.

@Huberhorn2

Richtig, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Somit ist deine Aussage "Den "Rettungswagenfahrer" gibt es nicht", falsch.

In vielen Bundesländern kann man sich zum Retteungswagenfahrer ausbilden lassen. Die Ausbildung ist jedoch nicht mit einem Ausbildungsberuf / Lehrberuf zu vergleichen und damit nicht zu verwechseln.

Eure Antworten sind beide falsch! Es gibt keinen "Rettungswagenfahrer".
Es gibt Rettungshelfer ( nicht im regulären Rettungsdienst beschäftigt) ,
Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, und seit kurzem
Notfallsanitäter. Sanitäter und Assistenten wechseln sich auf dem Rtw
ab, ergo müssen Beide den Wagen fahren können. Rettungshelfer sichern
ehrenamtlich öffentliche Veranstaltungen ab oder fahren den KV-dienst.
Es kann in verschiedenen Bundesländern Abweichungen in der Besetzung der
Rettungsmittel geben, jedoch ist ein Führerschein Grundvoraussetzung.

Gruß Imker ( 23Jahre Dienstjahre als Rattass.)

Im Alltag ist es sicherlich üblich, dass man sich abwechselt und somit beide den "großen" Führerschein brauchen. Grundsätzlich halte ich es aber durchaus für denkbar, dass ein RettAss. oder Notfallsan. ohne entsprechenden Führerschein den RTW besetzt, das Fahren wäre dann dem Kollegen vorbehalten. Formell sollte nichts gegen eine solche Konstellation sprechen.

In Deutschland ist das natürlich kaum der Fall, da der Weg zum RA/ NFS über den RS geht und dabei der Führerschein erworben wird. Beispielsweise in den Niederlanden ist diese Trennung jedoch Alltag. Dort darf der "Ambulanceverpleegkundige" das Fahrzeug nicht fahren, da er im Gegensatz zum "Ambulancechauffeur" nicht speziell dafür ausgebildet ist.

Nein, wie kommst du darauf? Busfahrer müssen ja schließlich auch kein Bus fahren.