17 Jährige in der Nachtschicht mitnehmen? Legal?

6 Antworten

Ich bezieh dies eben mal auf einen Sanitätsdienst. Vor kurzem war ein Sanitätsdienst der bis 1 Uhr angesetzt war. Ich bin 17. Und war an diesem Abend die einzige die als Sanitäterin Zeit hatte. Das Problem war, dass ich offiziell nicht bis 1 Uhr arbeiten durfte. Nach langem hin und her, hieß es zu mir, dass eine schriftliche Einverständniserklärung meiner Eltern nicht reicht. Am Ende waren wir dann so weit, dass meine Mutter zu dem Dienst mit musste.

Nun, ich bin mir nicht sicher ob das ok ist. Wie du beschrieben hast, ist es normalerweise so, dass es nicht geht unter 18. Ich selbst mach zurzeit ein FSJ im Krankenhaus (zur überbrückung meiner Rettungsdienstausbildung) und bei mir ist das so, dass ich bis 20 Uhr arbeiten darf. Habe ich also Spätschicht bis 20 Uhr, darf ich am nächsten Morgen erst um 8 Uhr anfangen, da zwischen zwei Schichten mindestens 12 Stunden liegen müssen.

Ich finde es aber durchaus Sinnvoll, dass es irgendwo möglich ist im Rettungsdienst ein Praktikum machen zu können. Ich hab mindestens bei 8 KV's angerufen, die mich alle für ein Praktikum abgelehnt haben, da ich nicht 18 bin. ;)

LG OfragmichdochO

Wie gsagt wenn der Leiter das auf seine Kappe nimmt und das verantwortet ist das ein heisses Eisen und sein persönliches Risiko. Solange sich keiner dran stört ist egal aber wenn was passiert oder jemand klagt wirds für ihn böse, denn erlaubt sind keine Ausnahmen vom Jugendarbeitsschutzgesetz.

§ 14 JArbSchG ist doch eindeutig - er darf nicht nachts mitgenommen werden...

Auch Bäcker und andere Ausnahmen dürfen nicht nachts arbeiten, sondern sie dürfen entweder etwas länger abends arbeiten oder etwas früher morgens beginnen - aber auf keinen Fall Nachtschichten leisten...

In mehrschichtigen Betrieben dürfen Jugendliche über 16 Jahren bis 23 Uhr beschäftigt werden.Ob aber im Rettungsdienst Jugendliche darüber hinaus beschäftigt werden dürfen, ist fraglich.

Auch in Bäckereibetrieben dürfen unter 18jährige noch nicht so früh anfangen. Also erlaubt ist das keinesfalls. Solang nichts passiert, kräht wohl kein Hahn danach.