fernstudium und hartz4 empfänger

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Falls die AGRE mit deinem Studium einverstanden ist, wirst du "freigestellt". Eventuell noch paar andere Sachen beantragen, die Leute helfen dir dabei. Wenn sie allerdings nicht einverstanden sind, mußt du jeden Vollzeitjob annehmen.

Ein Fernstudium wird grundsätzlich vom Jobcenter als Privatvergnügen eingestuft werden (Ausnahmen mögen die Regel bestätigen); d.h. du wirst im vollen Umfang der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen und wirst dich nicht auf Unzumutbarkeit einer Maßnahme oder eines Jobs wegen des Studiums berufen können.

Noch ärger kann es werden, wenn das Fernstudium dem Grunde nach BAföG-fähig ist. Dann könnte u.U. sogar der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greifen und du schaust Alg2-mäßig ganz in die Röhre.

soulbridge1  23.09.2011, 13:04

Ja, VirtualSelf.... nicht schön, aber dieser Irrsinn, den Du beschreibst, ist leider tatsächlich wahr.

Ein Teilzeitstudium, sodaß man gleichzeitig dem Arbeitsmarkt, mindestens als Teilzeitkraft (ich glaube 20 Stunden pro Woche) und darüberhinaus weiteren Maßnahmen voll zur Verfügung steht (auch wenn die Maßnahmen zeitgleich zu einer Klausur sind) , wäre theoretisch erlaubt. Was für ein Hohn.....

Man kann es trotzdem versuchen, aber es wäre dumm, sein Studium anzugeben, wenn man eins beginnt, es sei denn, man möchte sich darüberhinaus auch noch gerne eine Verwaltungsschlacht mit dem JobCenter "gönnen" und ihnen das "Futter" dafür bieten erst einmal Streichungen vorzunehmen.

Man hat eigentlich keine andere Wahl: Ein Studium muß man selbst bezahlen, heimlich machen und hoffen, daß einem das JobCenter nicht dazwischen haut. Manchmal hilft ein Nebenjob, um in Ruhe gelassen zu werden, denn immerhin gilt man dann laut Statistik nicht mehr als Arbeitsloser und hilft somit den Sachbearbeitern zu Erfüllung ihrer Quote, was ihnen dann wiederum etwas den "Druck" nimmt. Die Leute dort sind ja auch "nur" befehlsausführende "Zahnräder" einer "Maschinerie", die selbst Angst haben, ihren Job zu verlieren. (Das ist keine Rechtfertigung, sondern nur eine Erklärung)

lieben Gruß ;-)

Bei mir hat es sich so abgespielt: Als ALG II Empfänger bin ich zur Arge, und habe nach einer Weiterbildungsmöglichkeit gefragt. Das wurde geprüft und schließlich bewilligt. Dann wurden die Fördermaßnahmen geregelt (ALG II greift dann nicht mehr), und schon ging es los. Innerhalb von 7 Monaten war ich mit der Weiterbildung per Fernstudium beschäftigt.

Die beim Arbeitsamt sind auch froh, wenn sie jemanden aus der Arbeitslosen Statistik herausbekommen. Daher waren sie bei mir froh das ich Eigeninitiative gezeigt habe und mich im Vorfeld schlau gemacht habe.

Kann dir nur empfehlen, dir drei Weiterbildungsmaßnahmen auszusuchen, dich darüber zu informieren, und dann direkt bei der Arge mit den Leuten darüber zu sprechen.

Wenig Chancen hat man, wenn man hingeht und sagt: Hey, ich will mich weiterbilden, was für Angebote habt ihr denn?

Wieso muss man ein Fernstudium beantragen? Du kannst Dich an der Fernuni Hagen für ein Vollzeitstudium oder Teilzeitstudium bewerben. Bei Teilzeit stehst Du dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung. Bei Vollzeit nicht.

biricigim09 
Fragesteller
 23.09.2011, 00:10

schwer:/ aha danke

Hallo biricigim09,

einen Fernlehrgang kannst Du nebenberuflich belegen. So stehst Du dem Arbeitsmarkt auch währenddessen zur Verfügung.

Je nach Lehrgang empfehlen wir wöchentlich zwischen 8 und 16 Stunden Lernzeit. Bei einem Fernstudium solltest Du ungefähr mit 20 Stunden Lernzeit pro Woche kalkulieren.

Viele Grüße

Evelyn Tarabekos vom SGD-Kundenservice