Holz geschlagen als Hartz4 Empfänger,aber nicht vom Holzgeld profitiert?

5 Antworten

beauftragt hört sich gut an. Lohn hast keinen erhalten? Ist auch besser so. 

Der Verdienst würde von H4 abgezogen werden. Deine Mutter wäre wegen Schwarzarbeit drann

Einkünfte musst Du erst melden wenn du sie erhalten hast - das bezieht sich aber nur Einkünfte im allgemeinen z.B. wenn du eine z.B. eine Steuerrückerstattung, Heizkostenrückerstattung etc. erhalten hast. Wenn Du arbeiten gehst, dann musst Du die Arbeit vorher anmelden.

In deinem Fall hast aber nur deiner Mutter geholfen, dass sie dafür Geld bekommen kann man dir nicht ankreiden. Vom Forstamt werden sie nichts erfahren können, weil die mit dir gar nichts zu tun gehabt haben.

Bevor sie dich sanktionieren, werden sie dich anhören. Bei der Anhöhrung bleibst du bei deiner Geschichte, dass du nur deiner Mutter unentgeldlich geholfen hast (ist nicht verboten). Wenn sie dich dann trotzdem sanktionieren, dann kannst dagegen Widerspruch einlegen.

Förster hat mich beraten,da meine Mutter schon 74 ist und ich den ganzen Wald(16hektar)mal erbe.

@eikes

Wenn dem JobCenter bekannt wird, dass du irgendwann mal 16 ha Wald erbst, wirst du weitere Leistungen nur noch auf Darlehensbasis erhalten.

@eikes

Ja und? Ich kann auch für meine Mutter Besorgungen machen und mich dabei beraten lassen, dass ändert nichts daran, dass ich ihr nur bei irgend etwas helfe.

Wenn Du irgend wann mal den Wald, das Haus etc. erben solltest, dann musst Du das Erbe angeben und das Jobcenter wird dann verlangen, dass Du es veräußerst und der Erlös wird als Einkommen angerechnet. Aber vielleicht schaffst Du es ja auch den Wald zu verkaufen und ein Teil des Hauses zu vermieten - dann brauchst du nur noch ein bisschen Kohle die du mit einem Minijob ranschaffen kannst.

@DerHans

da jeder eltern hat und jeder irgendwann mal was erben wird, müsste jeder leistungen nur noch auf darlehensbasis bekommen!

@DerHans

@ Hans das ist doch Blödsinn !

Auf Basis eines zinslosen Darlehens würde es Leistungen weiter geben,nach dem der Erbfall eingetreten ist,dass Erbe aber noch nicht zur Verfügung steht bzw.verwertet werden kann.

Was sollte da passieren !

Solange du kein Geld auf dein Konto bekommen hast und das lässt sich ja nachweisen,kann dir nichts passieren,denn die Beweispflicht liegt beim Jobcenter.

Selbst wenn du von deiner Mutter unter der Hand etwas dafür bekommen hättest,müsste dir das Jobcenter es nachweisen und das wird nicht funktionieren,wenn du es Bar bekommen hast und bleibst bei deiner Geschichte,dass du deiner Mutter nur unentgeltlich geholfen hast.

Sie können von dir nur Kontoauszüge verlangen und wenn da nichts eingegangen ist,dann ist der Fall erledigt.

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid wird es für die interessant.

Keine Bedarfsgemeinschaft,meine Mutter ist lediglich meine Vermieterin.

@eikes

Genau weiß ich es dann leider nicht, aber deiner Mutter solltest du eigentlich unentgeldlich helfen dürfen. Der Verwandschaftsgrad ist ja der engste den man haben kann. Die müßten dir glauben das du nur geholfen hast, aber man weiß ja nie.

Du wirst ein Problem haben, zu belegen, dass du da "hobbymäßig" gearbeitet hast.

Dass das recht unglaubwürdig ist, solltest du ja selbst wissen.