Welche Begünstigungen kann ich denn als Hartz4 Empfänger bekommen?

11 Antworten

Die Pflicht ist: Miete plus Regelsatz. Das bekommst du vom Jobcenter.

Bewerbungskosten kannst du auch beantragen, das kann für 10 Bewerbungen 50 Euro geben.

Du kannst dich bei der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen, wenn du dein maximun schon bezahlt hast.

Du kannst evt Sozialtickets für deine Stadt bekommen. In Fahrradwerkstätten kannst du verbilligt oder umsonst eine Rad bekommen. Du kannst zur "Tafel" gehen und Lebensmittel bekommen, es gibt auch viele Kleiderkammern von Caritas oder AWO oder oder...

Du kannst die von der GEZ befreien lassen.

Kopier deinen Bescheid und zeige den im Schwimmbad, bibliothek vor, oft gibt es Ermässigungen.

Wie diskriminierend ist das denn???..

Am besten noch auf die Stirn taetowieren lassen......

Lustige Frage, die dir hier sicher niemand beantworten wird, da die vollständige Aufzählung aller möglichen Leistungen ganz sicher diesen Thread sprengte.

Dass du beim Amt nichts alles gesagt bekommst liegt daran, dass nicht jede Leistung für jeden in Frage kommt. Ist schon ein Unterschied, ob du als 25-jährige Schwangere vorm Sachbearbeiter stehst oder als 60-Jähriger mit gesundheitlichen Einschränkungen.

In der Regel - gibt Ausnahmen - gilt: Leistungen werden auf Antragstellung erbracht.

Begünstigungen bekommst du je nach Fallmanager wie die sich nennen in Form vom exellenter Schickane um dir jeden Gang zum Jobcenter zu vermiesen. Dann darfst du alle sechs Monate die Hosen runter lassen damit du zeigen kannst, dass du nichts hast. Bei einem Schuldner heißt dieser Vorgang eidesstattliche Versicherung. Hat wohl auch den psycologischen Effekt, dass du bald die Schnauze von denen voll hast und dich schnellstens um Arbeit bekümmerst. Die einzigen Vergünstigungen die dir Verbleiben dürften, sind die GEZ, wenn schulpflichtige Kinder da sind ein mal im jahr 100,-€ zahlbar 1x 30,- und 1, 70,-€ sein. Eine nicht so bekannte Vergünstigung verbleibt dann nur noch vom Jobcenter pro Bewerbung 5,-€ zu kassieren, deren Betrag nach oben allerdings begrenzt ist. Beim Jobcenter nachfragen und die Fornblätter mitnehmen. Ansonsten sie zu das du an die Arbeit kommst, wer nicht bitten muß braucht auch nicht danke zu sagen und den A...kriecher spielen

Beim Jobcenter oder Arbeitsamt kriegt man ja nicht alles gesagt

Das ist aber deine persönliche Meinung, denn die Behörden sind verpflichtet dir entsprechende Auskünfte auf Anfrage zu erteilen. (siehe SGB I §§ 14,15)

Was für Vergünstigungen, im Regelfall Hilfe zum Lebensunterhalt und Übernahme der Mietkosten erwartest du denn?

Entschuldige aber eine Urlaubsreise ist nicht drin!

Hast du was gemerkt? Beim Jobcenter oder Arbeitsamt kriegt man ja nicht alles gesagt Dieser Satz bezieht sich auf eine eigenständige Auskunft des Mitarbeiters. Man ist also gehalten den ,, Fallmanager mit Fragen und Anträgen zu bombadieren und dann besteht eine Auskunftspflicht. Es kommt manchmal auf die Frage oder Textstellung an. Die eingesetzten Fallmanager arbeiten auch nicht nach bestehenden Gesetzen sondern eher nach den vorhandenen Verwaltungsvorschriften. Mitarbeiter des Jahres wird wer am wenigsten an Leistungen bewilligt hat und die Anträge immer schön ablehnt. Wenn von 100 Antragsteller am Ende nur einer den Widerspruch und gegebenenfalls die Klage einreicht und gewinnt, haben die Jobcenter und auch die Kommunen immer noch eine Schnitte gemacht. Es ist doch sehr verwunderlich, dass bei einer derart simplen Software immer noch über 78 % aller Bescheide fehlerhaft sind und die Betroffenen das hinnehmen.

evtl. günstigerer ÖPNV, kein Zusatzbeitrag bei Krankenkasse, keine 10 Euro pro Tag bei Krankenhaus, nur etwa 50 Euro Zuzahlung im Jahr bei Medis u.ä., eventuell Sozialkaufhaus + Tafel, Minimalversorgung bei Zähnen gratis (nicht Füllungen), EVENTUELL keine Fahrkosten zu Bewerbungen + Arbeitsamt, GEZ-Befreiung