Darf man als Hartz4-Emfänger auf dem Trödelmarkt oder Flohmarkt einen Verkaufsstand führen?

13 Antworten

Klar darf man.

.1. müssen die das erstmal herausbekommen, was aber illegal wäre.

.2. wenn es offiziell gemacht wird, also beim Amt Bescheid gibt, geht das bis, ich glaube, 100 Euro, der Rest wird dann abgezogen von der Leistung.

.3. die Idee mit einem Freund und des Freundschaftsdienstes ist ja auch gut ;-)

.4. Wenn offiziell, muss es glaubhaft sein das es ein Privatverkauf ist.

Hier wird sich relativ schnell das Gewerbeamt einschalten. Da es sich nicht um Haushaltsübliche Mengen handeln dürfte ist ein Gewerbeschein (ACHTUNG: Reisegewerbe!, stehendes Gewerbe reicht nicht) notwendig. Und wie schon erwähnt wird der Verkauf teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Wenn also verkauft wird, dann bitte nur mit Gewerbeschein und Meldung an den Bearbeiter. Ansonsten kann es auch passieren das hier angenommen wird das regelmäßige Einkünfte verschwiegen wurden. Und das wird nicht lustig...

Ach ja - der alte Trick mit dem Mischen. Das hilft nur wenn Du 90% Krempel auf dem Tisch hast. Aber dann rentiert sich das meist nicht. Und wenn Dein Auto dann noch voll mit Neuware ist (und am besten auch noch der Kofferraum offen ist), hilft das überhaupt nichts mehr.

Polizei, Gewerbeaufsicht, Finanzamt usw. sind bezogen auf den Flohmarkt längst nicht mehr so naiv wie noch vor 30 Jahren.

Du darft Dich nicht erwischen lassen. In Berlin ist das Gewerbeamt unterwegs, um private und H4 rauszufischen.

wenn es nur der Verkauf aus einer einzigen Haushaltsauflösung ist, kein Problem.

Wenn Du das erste Mal dazu kaust um zu verkaufen, ist es Gewerbe.

Kannst Du auch machen, klar udn kein Problem, aber die Gewinne werden auf Dein ALG II angerechnet, wenn sie 100,- Euro überschreiten, aber auch nur zu 80 %.

bis 100.- € darfst Du dazu verdienen, aber mit Neuware sei vorsichtig, denn das sieht direkt gewerblich aus. Mische es mit gebrauchten Dingen und so bist Du auch für Kontrolleure unauffällig. Mein Bruder hat mal (aus Frust, weil ich ihm kein Geld leihen wollte , Lach) mir Sachen aus dem Schrank geklaut und diese tatsächlich mit den Worten : habe ich meiner Schwester aus dem Schrank geklaut! erfolgreich verhökert. noch heute - viele Jahre danach brüstet er sich damit - lach kannst ja sagen: deine Ex- freundin hatte die Sachen noch bei dir (Lach!) Good Luck!