Kriege ich bei Hartz4 vom Arbeitsamt Unterhalt fürs Kind, wenn Vater nicht zahlt?
Hallo an euch, mein Kind wohnt seit April 2013 bei mir. Nun müßte Vater Unterhalt für unser Kind bezahlen. Ich bekomme aufstockend Hartz4, habe eine Teilzeitstelle. Muss ich beim Jugendamt oder beim Arbeitsamt den Unterhalt beantragen oder wo gehe ich zuerst hin? Danke für Antworten
11 Antworten
Unterhalt kommt vom Jugendamt.
Du bekommst auch für dein Kind den Satz der altersgemäßen Grundsicherung. Das JobCenter wird dann versuchen das Geld beim Zahlungspflichtigen einzufordern. Du musst aber vorrangig Unterhaltszuschuss beantragen.
du gehst zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuss.....wichtig ist aber auch, das das Jobcenter sieht das du zur Zeit keinen Unterhalt bekommst, sonst wird dir das nämlich angerechnet
Den Kindesunterhalt musst Du selbst beim Kindsvater einfordern.
Allerdings kannst Du auch das Jugendamt damit beauftragen (im Rahmen einer kostenlosen "Beistandschaft").
Wenn der Kindsvater nachweislich nicht "leistungsfähig" ist (oder Unterhalt "verweigert"...), so würde das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss leisten können, wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist (und bisher kein oder weniger als 72 Monate UV gezahlt wurde....).
Wenn es kein UV mehr gibt und der Vater nicht zahlungsfaehig ist, dann gibt es keinen Kindesunterhalt. Deshalb zahlt das Jobcenter dann den vollen Regelsatz (& Miete) fuer das Kind. Mehr kannst Du eh nicht kriegen, wuerde Unterhalt oder UV gezahlt werden, dann wuerde das Jobcenter den Betrag vom Regelsatz abziehen, weil alles voll angerechnet wird.
Wuerde dir kein ergaenzendes Alg2 zustehen, muesstest Du selbst alleine fuer dein Kind aufkommen, dieses Schicksal teilen sehr viele Alleinerziehende. Ich bekomme auch keinen Unterhalt fuer meine Kinder, fuer meinen 13 jaehrigen habe ich noch nie einen Cent vom Vater gesehen und der Vorschuss ist seit 6 Jahren ausgelaufen.
Denkste ...
Unterhaltsvorschuss kommt vom Jugendamt, ist weniger als der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und wird auch nur bis zum 12.Lebnesjahr und für max. 72 Monate gezahlt.
Also nicht alles durcheinanderwerfen ...