Fenster im Keller

16 Antworten

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wie kalt ist es denn im Keller? Solange es über dem Gefrierpunkt bleibt, ist es OK.

Ja, die Temperatur liegt natürlich über dem Gefrierpunkt.

wenn sich diese familie beim vermieter beschwert hat und er sagt, dass ihr das fenster schliessen sollt, dann könnt ihr nix dagegen tun - ständig offen stehende fenster treiben die heizkosten in die höhe und somit kann es von euch verlangt werden zu schliessen - ja - ausserdem kommt noch der sicherheitspunkt dazu - wenn das fenster von aussen nicht durch ein gitter oder ähnliches gesichert ist, dann habt ihr dafür zu sorgen, dass es verschlossen ist um zum beispiel einbrüche zu vermeiden

Zum einen gibt es da Gitter, es ist nicht zu kalt und zum anderen gibt es da keine Heizung im Keller.

@einefrage2

dann frag doch mal bei der familie, die über dem keller wohnen, ob sie nachweisen können, dass sie aufgrund des offenen fensters mehr heizkosten haben als sonst ...

Wenn das Fenster kurzzeitig zum Lüften geöffnet wird, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn es jedoch im Winter ständig offen steht, dann ist das unnötig und daher von den anderen Mietern nicht zu akzeptieren, wenn z.B. in der darüber befindlichen Wohnung der Fußboden auskühlt. Wenn es dir so gehen würde und du deshalb mehr heizen müsstest und folglich höhere Kosten zu tragen hättest, dann würdest du das mit Sicherheit anders sehen - nimm Rücksicht auf die Mitbewohner auch wenn es mal kein Gesetz gibt, das dich dazu verpflichtet.

Wie ich ja schon geschrieben hatte, tun die Leute genau das gleiche im Flur. Die Antwort "Nein, das liegt bei dir/Nein es gibt kein solches Gesetz", hätte mir ebenfalls gereicht.

im Winter ist die ideale Jahreszeit um den Keller trocken zu lüften. Als Lagerraum braucht der auch nur eine Temperatur knapp über dem Gefrierpunkt.

Von daher ist dies eine bestimmungsgemäße Nutzung des Kellers, und die Mieter darüber können sich zwar beklagen, aber nichts machen.

@freejack75

im Winter ist die ideale Jahreszeit um den Keller trocken zu lüften

Aber nicht mittels Dauerlüften und vermutlich noch per angekipptem Fenster.

@anitari

wieso nicht? Bei beheiztem Wohnraum ist eine Stoßlüftung sinnvoller, im Keller kann man dies durchaus so machen.

@freejack75

So ein Unsinn! Nur Stoßlüften ist richtig. Erst recht, wenn der Kellerraum nicht beheizt ist. Wäre es im Sinne des Hauseigentümers, würde er die Kellerfenster demontieren und sie immer komplett offen lassen.

@bwhoch2

Ja, gibt es auch, in Form von lüftungsschächten. Nur muss man die im sommer auch dicht machen.

@freejack75

Geben Ihnen recht. Hier sind viele User die im EG wohnen -deshalb die Reaktion.

Nein, es gibt kein Kellerfenstergesetz.

Wenn in der Hausordnung nichts dazu steht, sollte jeder auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Wenn das offene Fenster wirklich zum Auskühlen der Nachbarwohnung führt, dürft Ihr schon wegen §226 BGB nicht darauf bestehen, das Fenster offenzuhalten.

Soweit ich weiß gibt es da kein Gesetz.

Aber wenn das offene Fenster zum Auskühlen der Wohnung führt, sollte man auch Rücksicht darauf nehmen.

Außerdem kann ein offenes Fenster zum Einbruch verleiten, wenn es groß genug ist.

Viel zu klein, kein Kind passt da durch.

@einefrage2

Sicher sind bei Euch auch Ketten am Lichtschacht.

Im normal fall haben die Lichtschächte für so was Ketten ! Ich lasse mein Fenster so lange offen wie ich will.