Vermieterin hatte den ganzen Winter das Kellerfenster offen- muss ich die Heizkosten mit tragen?

6 Antworten

Habt ihr an den Heizkörpern diese kleinen Ablesegeräte dran? Wenn ja, zahlt man nur seinen Verbrauch und einen gewissen Betrag, der für die Heizrohre, die bis außen zu Deiner Wohnungstür im Boden verlegt sind, gerechnet wird.

Das weiß ich von meiner Nachbarin, deren Vetter irgendwo Vermieter ist.

Ich wohne im EG und habe genau unter meinem Esszimmer die Waschküche. Auch da steht ständig eines der Fenster offen, und mein Fußboden ist darüber kalt! Ich habe mich schon bei der Verwaltung darüber beschwert, dass ich wohl in dem Haus die höchsten Heizkosten habe dadurch! Bestritten hat es niemand.

Immerhin habe ich inzwischen in jedem Raum 3-fach Isolierglas an den Fenstern. Aber der Boden im Esszimmer ist im Winter sehr kalt geblieben.

Um Dich ganz genau zu erkundigen, kannst Du den örtlichen Mieterverein mal fragen. Dort Mitglied zu werden, schadet sowieso nicht, da man immer mal rechtliche Fragen hat und gute Beratung braucht.


Vom Lüften her ist es sogar günstiger, wenn die Fenster im Keller im Winter offen sind. Die kalte Winterluft ist in der Regel trockener und daher wird sogar empfohlen, die Kellerfenster im Winter auf Kipp zu lassen oder zumindest häufig zu lüften.

Es wohnen nur Mieter in dem Haus?

Wenn ja ist die Umlage der Heizkosten in dieser Art unzulässig.

Der Vermieter muß gemäß Heizkostenverordnung abrechnen.

Tut er das nicht darf der Mieter den Posten Heizkosten in der jährlichen Abrechnung um 15 % kürzen.

Wenn im Vertrag steht, dass ihr halbe halbe macht, schon........

anitari  26.04.2017, 09:34

Für Heizkosten ist die Umlage/Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Egal was im Vertrag steht.

Ja, musst Du theoretisch.
Ich glaube aber nicht, dass sich das irgendwie im Verbrauch für Dich auswirkt.