Wann muß der Vermieter "alte einfach verglaste Fenster in Holzrahmen" tauschen?

Eis/Kondenswasser/Schimmel??? - (Mietrecht, Fenster)

12 Antworten

Weiter hin sind die Silikonfassungen, oder was das auch immer ist, der Fesnster schon gut schwarz ( ist das Schimmel ??? siehe Foto).

Erst mal stehen sie in der Pflicht Mängel gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Danach gehen Sie zu einem Anwalt und lassen die Mängelbeseitigung einklagen. So und nicht anders. Nicht warten. Nicht einfach nur mindern und nichts tun. Denn die Durchsetzung von Minderungen ist nach längerer Zeit wesentlich erschwert, weil vernünftige Beweismittel nicht vorliegen. Und einen angemessenen Ausgleich haben Sie durch die Mietminderung ohnehin nicht. www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html


Haben wir als Mieter einanrecht auf neue Fenster und wird sich das in der Miete wiederspiegeln??? (wir sind Studenten)

  • Ihr habt kein Anrecht auf neue Fenster!

  • Bei Modernisierung kann der Vermieter die bis zu 11% auf die Mieter umlegen.

In dieser einen Frage stecken ja gleich mehrere. Der Lack blättert ab, dafür wird der Mieter, in diesem Fall deroder die Hauptmieter in aller Regel dazu verpflichtet, Schönheitsrep. auszuführen. Wenn diese Abwälzung wirksam erfolgt ist, ist der MIeter dafür verantwortlich, den inneren Anstrich der Fenster zu erneuern. Zur eigentlichen Frage, gar nicht. Der Vermieter wird nicht verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu verändern. Der Mieter kann den Wunsch äußern und der Vermieter kann diesem entsprechen oder auch nicht. Der Austausch der Fenster gegen Mehrfachverglasung wird allerdings in den meisten Fällen eine Erhöhung der Miete nach sich ziehen. Bei den Versiegelung der Fenster sieht es etwas anders aus. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist das Schimmel. Die Erneuerung sollte der Vermieter veranlassen. Vor dem Hintergrund, dass es bei 1-Fach verglasten Fenstern kaum möglich ist Tauwasser zu verhindern und somit das Schimmelwachstum begünstigt wird. Ob der Vermieter das allerdings genauso sieht ist fraglich. MfG

undichte fenster,dadurch zugluft in der wohnung ,kann man die miete 5-10% kürzen und solange die fenster nicht defekt sind ,oder undicht ,so ist er nicht verpflichtet etwas aus zu tauschen und wenn umbauten oder modernisierungs massnahmen anstehen ,kann der vermieter sie zum teil auf die mieter umlegen (was kann man googln ). deine fenster bilden schwitzwasser/kondenswasser und was da runter läuft gefriert ,deshalb ist eis an den fenstern . legt euch ein handtuch davor ,das nimmt etwas feuchtigkeit auf ,was da runter läuft. bei einer altbauwohnung muss man so etwas bedenken und vorher ,oder bei der besichtigung erwähnen und da sagt der vermieter sich,warum jezt auf einmal ,er hat die wohnung gesehen und ist eingezogen,da sind nachträgliche mängel inakzeptabel und das wird probleme geben wenn du pech hast, denn das sind schon neuere fenster und nicht mehr eingekittete mit normal verglasung,da wird er argumentieren und wahrscheinlich auch recht bekommen ,oder er ist tollerant genug und lässt sich darauf ein,das kannst du ja mal versuchen ,denn versuch macht klug ,also viel glück.

bei einer Wohnwertverbesserung und das sind nun mal Doppelverglasung im Vergleich zu Einfachverglasung können 100% auf den Mieter umgelegt werden. Jährlich 11% der Anschaffungskosten kann die Miete dann sofort erhöht werden, unabhängig wie hoch die aktuelle Miete istm wie hoch der Mietspiegel ist oder wann die letzte Erhöhung war.

Bei uns wäre es so das wir dem Vermieter hätten bescheid sagen müssen das wir neue wollen, dann hätten die nen Termin gemacht und alles ausgetauscht und es auf die Miete aufgeschlagen...Wir sind dann aber umgezogen...

Das schwarze am Silikon ist mit Sicherheit Schimmel da sich da das Wasser staut....

Haben wir als Mieter einanrecht auf neue Fenster

Nein. Ihr habt ein Anrecht auf den Zustand, wie er bei Mietbeginn vorhanden war, solange er funktionstüchtig ist.

Und den abblätternden Anstrich an den Innenseiten müsst ihr renovieren, wenn Schönheitsreparaturen vereinbart wären.

wird sich das in der Miete wiederspiegeln???

Selbstverständlich. Saniert der VM die Fenster durch "zeitgemäße" Isolierverglasung, darf er dies als Modernisierungsmassnahme mit 11% der dafür aufgewendeten Kosten als Mieterhöhung beanspruchen.

Und gleichzeitig eine Mieterhöhung nach dem Mietpreisspiegel vornehmen, der für diese modern ausgestattete Wohnung anzusetzen wäre. Und zwar auf Basis des alten Mietzinses, nicht dem durch Moderniserungserhöhung bereits angepasstem.

Im Ergebnis refinanziert ihr die Fenster in 7-9 Jahren aus eurer Taschen und zahlt danach zu. Denn es darf bezweifelt werden, dass sich eure Energiekosten in dem Maße einsparen liessen, wie es den Mieterhöhungsverlangen um 11-31 Prozent in den nächsten 3 Jahren entspricht :-O

G imager761