Arbeitsloser Nachbar hat im Winter als das Fenster auf - Höhere Heizkosten für alle anderen Mieter?

6 Antworten

Als erstes sollte man prüfen, ob die Verteilung der Heizkosten in Ordnung ist, wie es bei Euch gemacht wird. Entsprechend der Heizkostenverordnung, müssen nämlich mindestens 50 % des Verbrauchs auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs der Wohneinheiten umgelegt werden. Mindestens 30 % dürfen jedoch nach Wohnfläche verteilt werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn es z. B. technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, den Verbrauch der einzelnen Wohnparteien zu messen und danach zu verteilen.

Habt Ihr keine Fußbodenheizung, sondern einzelne Heizkörper und gibt es keine andere Wärmequelle für die Beheizung Eurer Wohnungen, ist das Messen der Verbräuche sehr leicht möglich. Die Hausverwaltung müsste eine Abrechnungsfirma beauftragen, die einzelne Messgeräte an die Heizkörper anbringt und mindestens 1x jährlich ausliest.

Prüfe das genau! Ist das so, hast Du nämlich das Recht, die Heizkostenabrechnung um 15 % zu kürzen. Das steht auch so in der Heizkostenverordnung.

Der Mieter darf soviel heizen und lüften wie es für ihn angenehm ist. Er ist wohl Frischluftfanatiker und hat es trotzdem gerne warm. Das Jobcenter und die anderen Mieter zahlen für seinen Verbrauch und ihm ist es egal. Da können auch die restlichen Mieter leider gar nichts machen.

Bei den Heizkosten müssen mindestens 50, höchstens 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden. Diese Kosten trägt im Falle dieses einzelnen Mieters demzufolge schon mal das Jobcenter.

Für die restlichen 30 bis 50 % kommen alle Mieter insgesamt auf, d. h. sie werden nach Wohnfläche berechnet.

Welche Aufteilung bei Euch gilt, müsste spätestens aus der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein.

Die Verteilung der Heizkosten ist so nicht ok . Dein Vermieter muss verbrauchsabhängig abrechnen (zumindest den Großteil)

AngiedieSchlaue  13.10.2021, 08:10

Verbrauchsabhängig = 50 - 70 %.

bwhoch2  13.10.2021, 08:44

Schau Dir mal die Heizkostenverordnung genau an. Da findest Du Dich zwar zunächst bestätigt, aber dann gibt es auch Ausnahmen. Ob im Fall des FS eine solche vorliegt, kannst Du nicht beurteilen.

Wieso den Mieter nicht einfach mal darauf hinweisen? Ansonsten Hausverwaltung informieren, bzw. dies bei der Eigentümerversammlung erwähnen oder dem Eigentümer (wenn nicht selbst) verdeutlichen.

AndreeAB 
Fragesteller
 13.10.2021, 07:21

Weil ich gefragt habe, was danach die weiteren Schritte sind. Was ist, wenn die Hausverwaltung nichts macht.

AngiedieSchlaue  13.10.2021, 09:00
@AndreeAB

Was sollte denn Deiner Meinung nach die Hausverwaltung machen?

Hausverwaltung informieren.