Mein Mieter schreibt mir vor das ich nicht permanent das Fenster aufhaben darf?

Darf er das ?  - (Mieter, Mietwohnung, Rechtslage)

13 Antworten

Du bist verpflichtet zu heizen, wie schon gesagt. Ebenso muss der Vermieter die Möglichkeit dafür bereitstellen. Im Regelfall gilt min. Zimmertemperatur im Winter (21°C).

Das ist besser für die ganze Bausubstanz.

Wenn durch dein Einwirken, andere Mieter davon abgehalten werden, bist du im Unrecht.

Du bist verpflichtet zu heizen!
Und ja, der Vermieter kann dich dazu zwingen. Im Winter nicht ausreichend zu heizen kann dazu führen, dass sich Kondenswasser an den Wänden bildet und somit zu Schimmel führt. Und NEIN! Es ist eben nicht deine Wohnung, sondern die deines Vermieters

Ich muss Dir leider sagen, dass das wirklich Blödsinn ist, was Du da machst. Deine eigenen Wände werden auf Dauer feucht und die Wohnung über Dir ist wahrscheinlich nicht warm zu bekommen, wenn Du da unten dauerlüftest. Der Fußboden der Obermieterin ist ja ständig kalt durch Dein Verschulden.

Frische Luft ist ja ganz gut, aber man kann es auch übertreiben.

Mach das, was in dem Brief steht, lass die Fenster im Winter zu und wenn Du daheim bist, kannst Du ja ab und zu mal stoßlüften.

lg Lilo

Vermieter meinst Du sicher.

Du hast zwar recht das es weder Nachbarn noch den Vermieter was angeht wie Du heizt und lüftest, es stimmt was der Vermieter schreibt.

Dauerlüften per angekippter Fenster ist die falscheste aller Lüftungsarten.

Das und unzureichendes Heizen führen oft zur Bildung von Schimmel.

Das Schreiben ist wohl vom Mieterverein dessen Mitglied du bist.  .

Dein Verhalten ist nicht nur rücksichtslos sondern schadet allen. Du hast höheren Energieverbrauch den die anderen Mieter mit finanzieren (Anteil Heizkosten nach Wohnfläche 30 bis 50%!).

Zum Anderen begünstigst du Schimmelbildung, die Bausubstanz wird in Mitleidenschaft gezogen.

Wenn du es kühl liebst, begrenze deine Heizung auf das Nötigste. Dauerlüften ist der falsche Weg.

Dein Vermieter könnte dich u. U. abmahnen.