Familienzusammenführung Brasilien - Deutschland

6 Antworten

sind viele Fragen, vielleicht gibt es hier Fachleute die da genau Bescheid wissen. Ich würde da erst mal wegen Staatsbürgerschaft, Sorgerecht und Arbeitserlaubnis bei der Stadtverwaltung und beim Familiengericht nachfragen. Die können zumindest Auskunft geben welche Schritte da zu tätigen sind. Alles Gute

Zuerst solltest du einen offiziellen Vaterschaftstest machen lassen, bevor du eine Vaterschaft anerkennst. Gerade aus diesem Land sind die Probleme mit Frauen die Männer ausnehmen enorm gross. Dann solltest du einen Ehevertrag abschliessen, wenn deine Freundin dann immer noch nach Deutschland kommen will, viel Glück!

wondra 
Fragesteller
 26.12.2011, 19:38

Danke, ich bin ganz gewiss der Vater und bekenne mich dazu. Über einen Ehevertrag werde ich nachdenken. An Heirat haben wir aber im Moment noch nicht gedacht.

Goodnight  26.12.2011, 19:48
@wondra

Dann wird sie kaum einreisen dürfen. Du kannst eine Gesuch für 3 Monate stellen um euch kennen zu lernen. Danach müsst ihr heiraten oder sie muss zurück.

wondra 
Fragesteller
 26.12.2011, 19:54
@Goodnight

Das Kind ist erst 5 Wochen alt. Da muß doch die Mutter beim Kind sein und ich möchte, dass beide bei mir leben.

Goodnight  26.12.2011, 20:11
@wondra

Natürlich kann sie mit dem Kind kommen, geht aber auch wieder mit ihm, wenn ihr nicht heiratet. Du wirst auch für ihren Unerthalt bürgen und auch aufkommen müssen.

Goodnight  26.12.2011, 20:11
@wondra

Natürlich kann sie mit dem Kind kommen, geht aber auch wieder mit ihm, wenn ihr nicht heiratet. Du wirst auch für ihren Unerthalt bürgen und auch aufkommen müssen.

bitte googeln: info4aliens.de die können dir genau sagen, was du tun musst.

grundsätzlich hat die mutter eines kindes dessen anderer elternteil deutsch ist, anspruch auf ein visum. solange ihr nicht verheiratet seit: visum zur familienzusammenführung zwecks personensorge über das kind. aber erkundige dich bitte bei den aliens - die sind da etwas sattelfester als ich.

Erstens kannst du nicht den Vaterschaftstest machen, du MUSST ihn machen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird in diesem Fall nicht ausreichen.

Wenn du berufstätig bist, dann bist du für den Unterhalt von Frau und Kind verantwortlich und ich gehe mal davon aus, dass ihr auch unverheiratet zusammen leben wollt. Da geltet ihr als eheliche Gemeinschaft. Ob eine Heirat Voraussetzung ist, das musst du bei der ABH erfragen.

Deine Partnerin muss das Visum zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft beantragen und da sie ein Kind mit einem Deutschen hat, wird sie es wahrscheinlich auch bekommen. Dein Kind wir aber zunächst die brasilianische Staatsangehörigkeit behalten. Die Formalien für eine Einbürgerung kannst du ebenfalls bei deiner zuständigen ABH erfragen.

Da du trotz Elternschaft noch von deiner 'Freundin' redest, würde mich mal interessieren, wie gut ihr euch kennt und ob ihr schon längere Zeit zusammen gelebt habt. Wenn ja, dann würdest du sie doch sicherlich 'Partnerin' nennen.

Ein Ehevertrag ist nicht das dümmste. Lass dich mal von einem Anwalt für Ausländerrecht beraten oder besuch entsprechende Foren. Ansonsten könntest du irgendwann ein armer Mann sein, zumal ich das Gefühl habe, dass ihr euch noch nicht sehr gut kennt.

So ein Blötsinn... ich hab's auch mal beim Ausländeramt nachgefragt. Die Mutter eines Deutschen Kindes wird nicht ausgewiesen. D.h. auch unverheiratet darf die Mutter in Deutschland bleiben, wenn der leibliche Vater Deutscher ist.