Familienzusammenführung Brasilien - Deutschland
Ich bin deutscher Staatsbürger. Meine Brasilianische Freundin hat ein Kind von mir. Ich erkenne die Vaterschaft an und wir wollen das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Was muß ich tun, um Kind und Mutter nach Deutschland zu holen. Bekommt die Mutter eine Arbeitserlaubnis und hat sie notfalls Versorgungsansprüche. Ist das Kind dann auch deutscher Staatsbürger? Muß ich Verdienstbescheinigungen vorlegen? Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, damit wir als kleine Familie bald in Deutschland leben können?
5 Antworten
Zuerst solltest du einen offiziellen Vaterschaftstest machen lassen, bevor du eine Vaterschaft anerkennst. Gerade aus diesem Land sind die Probleme mit Frauen die Männer ausnehmen enorm gross. Dann solltest du einen Ehevertrag abschliessen, wenn deine Freundin dann immer noch nach Deutschland kommen will, viel Glück!
Dann wird sie kaum einreisen dürfen. Du kannst eine Gesuch für 3 Monate stellen um euch kennen zu lernen. Danach müsst ihr heiraten oder sie muss zurück.
Das Kind ist erst 5 Wochen alt. Da muß doch die Mutter beim Kind sein und ich möchte, dass beide bei mir leben.
Natürlich kann sie mit dem Kind kommen, geht aber auch wieder mit ihm, wenn ihr nicht heiratet. Du wirst auch für ihren Unerthalt bürgen und auch aufkommen müssen.
Natürlich kann sie mit dem Kind kommen, geht aber auch wieder mit ihm, wenn ihr nicht heiratet. Du wirst auch für ihren Unerthalt bürgen und auch aufkommen müssen.
sind viele Fragen, vielleicht gibt es hier Fachleute die da genau Bescheid wissen. Ich würde da erst mal wegen Staatsbürgerschaft, Sorgerecht und Arbeitserlaubnis bei der Stadtverwaltung und beim Familiengericht nachfragen. Die können zumindest Auskunft geben welche Schritte da zu tätigen sind. Alles Gute
So ein Blötsinn... ich hab's auch mal beim Ausländeramt nachgefragt. Die Mutter eines Deutschen Kindes wird nicht ausgewiesen. D.h. auch unverheiratet darf die Mutter in Deutschland bleiben, wenn der leibliche Vater Deutscher ist.
Kleine Ergänzung: Es sei denn das Ausländeramt hat Sie wirlich auf der "Kicker" und veranlasst eine Vaterschaftsanfechtung. Sollte man vorher mit dem Ausländeramt abklären.
bitte googeln: info4aliens.de die können dir genau sagen, was du tun musst.
grundsätzlich hat die mutter eines kindes dessen anderer elternteil deutsch ist, anspruch auf ein visum. solange ihr nicht verheiratet seit: visum zur familienzusammenführung zwecks personensorge über das kind. aber erkundige dich bitte bei den aliens - die sind da etwas sattelfester als ich.
Danke, ich bin ganz gewiss der Vater und bekenne mich dazu. Über einen Ehevertrag werde ich nachdenken. An Heirat haben wir aber im Moment noch nicht gedacht.