Unterhalt zahlen ohne Vaterschaftsanerkennung wenn Kind im Ausland lebt?
Die Vaterschaft wurde nicht bewiesen. Keinerlei unterschriften und in der Geb urkunde steht der Vater nicht drin. Vaterschaft ist auch fragwürdig. Kommt noch jemand in Frage. Jetzt hat die Mutter einen neuen Freund an Ihrer Seite und 2 weitere Kinder mit ihm. Jetzt soll der angebliche Kindsvater von Kind nr 1 Unterhalt zahlen. Sie droht mit Anwalt etc. Sie hat den Vater nicht angegeben , es gibt auch sonst keinen Kontakt zur mutter oder dem Kind. Die Mutter lebt in Kanada und der angebliche Vater in Deutschland!
8 Antworten
Dann wäre es an dem angeblichen Kindsvater, einen Vaterschaftstest zu verlangen, um die Vaterschaft klarzustellen. Ohne diesen sollte er die Zahlung verweigern.
Drohen kann die Dame viel. Nicht davon beeinflussen lassen!
Gar nicht reagieren. Erst wenn dir eine Vaterschaftsbeweis vorliegt.
Verheirat ist Kindsvater von Kind 1 mit der Mutter nicht? Wenn doch, dann sieht natürlich die Rechtslage nicht mehr so ganz rosig für den Vater aus.
Ansonsten lächeln und zurücklehnen. In deinem Fall sehe ich nur die Klage der Mutter, die dann aber wegen Landesgrenze, unterschiedliche Gesetze und diverse Liebhaber kompliziert sein wird.
Das würde ich gelassen auf mich zukommen lassen. Zuerst muss es ja eine Vaterschaftsklage geben.
Ohne Vaterschaftstest würde ich mich auf Null-Komma-Nix einlassen.
Allerdings weiß ich nicht,wie das in der kanadischen Gesetzgebung aussieht.Da Mutter und Kind da leben,kann es sein,dass diese dafür zuständig sind.
Also würde ich auch zu einem Anwalt raten
Ja,klar....es geht halt nur um die kanadische Gesetzgebung.....das kann auch nicht jeder Anwalt,von daher wäre es angeraten,sich zumindest schon mal vorsichtshalber zu erkundigen,welcher Anwalt in Frage käme.
Wenn es später hektisch wird,ist die Suche nervenaufreibend.
da der angebliche Vater in Dland wohnt, wird wohl deutsches Recht angewendet - d.h. vor einem deutschen Gericht - da reicht ein RA / Familienrecht völlig aus.
SIE wird entweder persönlich anwesend sein müssen - oder nur durch RA vertreten sein - k.A. kann teuer werden - für SIE zunächst
Ach so,ich dachte,da wo der Kläger sitzt,da wird auch verhandelt....da hab ich was falsches im Kopf
sehe ich auch so, aber: da die Mutter Geld will - muss SIE sich auch drum kümmern und tätig werden
für einen Anwalt ist es noch reiflich zu früh