Familienzusammenführung- auch Mutter eingeschlossen?

2 Antworten

Wenn er mit der Blauen Karte hier arbeitet hat er ein entsprechendes Einkommen von dem er für seine Familienmitglieder aufkommen kann, er muß Nachweis über die Krankenversicherung &&& erbringen... zusätzlich sehe letzten Absatz hier... die Pflege einer alten Mutter wäre ein Grund

ansonsten gilt das...nur Ehepartner und auch Partner aus einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft haben* keinen Anspruch* auf einen Familiennachzug nach Deutschland.

Andere Verwandte können nur ausnahmsweise nachziehen, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Dazu sollten er mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen.

Normalerweise zählen nur Ehefrau/-mann und Kinder, richtig.

Unter ganz besonderen Bedingungen kann es im Einzelfall (!) auch mal anders sein, das wird aber jedes Mal streng beprüft und braucht ganz bestimmte Voraussetzungen.

Siehe auch hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1331425020/4

Viele Grüße!

Chazsmyr