Exmatrikulation aufgrund von Depressionen, Bafög rückforderung?

2 Antworten

Hallo,

ja, kann. Aber in aller Regel wird nicht geprüft, wenn du nicht nochmal Bafög beantragst. Würdest du nochmal Bafög beantragen, dann wird auf jeden Fall geprüft.

Es kann natürlich auch jetzt schon geprüft werden - aber eben nur "kann".

Das ist sehr gut möglich und ich halte es sogar für wahrscheinlich...

Du hast BAföG bezogen und obwohl du nicht studiert hast und du hast damit BAföG missbraucht für Zwecke die nicht dafür gedacht sind.

Wenn du BAföG beziehst, dann ja gerade weil du damit die Möglichkeit hast zu studieren. Wenn du dann nicht studierst und BAföG als zum "finanzieren deiner Lebenshaltungskosten" verwendest, dann missbraucht du den Sinn hinter BAföG.

Die Frage ist ob am Ende jemand prüft welche Module du belegt / bestanden hast. Aber wenn du nicht arbeitest und nicht studierst, dann hast du eger Recht auf Sozialhilfe, nicht aber auf BAföG.