Studienabbruch im 3. Semester, wann BAföG-Amt melden?
Ich studiere seit ca. einem Jahr Umweltwissenschaften, bin aber schon nach dem 1. Semester zu dem Entschluss gekommen, dass das alles nichts für mich ist. Danach bin ich zwar trotzdem noch weiterhin an der Uni eingeschrieben geblieben, habe mich aber nur noch auf die Ausbildungssuche konzentriert und nichts weiter für die Uni gemacht, was erstmal kein Problem war, da keine Anwesenheitspflicht besteht.
Eine Ausbildung habe ich nun aber leider nicht gefunden, weshalb ich noch ein weiteres Semester an der Uni eingeschrieben bleiben müsste. Nun habe ich folgende Fragen:
Ich beziehe BAföG und muss nach Studienabbruch einen Leistungsnachweis erbringen, dass ich auch wirklich studiert habe. Ich plane Mitte des 3. Semester abzubrechen, sodass ich zumindest noch bis Ende des 3. Semester an der Uni eingeschrieben bleibe. Reicht nun dem BAföG-Amt der Leistungsnachweis vom ersten Semester oder brauchen die mehr? Im 2. Semester habe ich nämlich keine Klausuren mitgeschrieben und zum 3. Semester exmatrikuliere ich mich schon vorher.
Wenn ich mich MItte des 3. Semesters exmatrikuliere, habe ich gelesen, dass ich BAföG aber wahrscheinlich schon ab dem Zeitpunkt zurückzahlen muss, ab dem die Entscheidung steht, dass ich abbrechen will. Woher wollen die das aber wissen, bzw. wenn ich angebe, ab Mitte des 3. Semesters, können die nachweisen, dass dem nicht so ist?
Ich hoffe, mir kann da jemand helfen.
3 Antworten
Es kann durchaus sein, dass das BAföG-Amt recherchiert, wie lange du tatsächlich studiert hast und ab wann es keine Klausuren etc. mehr von dir gab. Das kann bereits mit einem Anruf oder einer Mail an die Uni erledigt sein.
Ich lasse mal den moralischen Standpunkt beiseite (von dem her gesehen ist es eine von dir geplante Leistungserschleichung) und geb dir nur den Hinweis, dass bei derartigen Zahlungen zunehmend mehr und nicht etwa weniger kontrolliert wird. An deiner Stelle würde ich mit offenen Karten spielen, mich sofort exmatrikulieren und das BAföG ab dem Zeitpunkt zurückzahlen, ab dem du tatsächlich schon nicht mehr studiert hast.
Reicht nun dem BAföG-Amt der Leistungsnachweis vom ersten Semester oder brauchen die mehr? Im 2. Semester habe ich nämlich keine Klausuren mitgeschrieben und zum 3. Semester exmatrikuliere ich mich schon vorher.
Wenn die nach dem Abbruch einen Leistungsnachweis sehen wollen, dann natürlich komplett, also auch vom zweiten Semester.
Woher wollen die das aber wissen, bzw. wenn ich angebe, ab Mitte des 3. Semesters, können die nachweisen, dass dem nicht so ist?
Du hast bereits im zweiten Semester keine Prüfung mehr mitgeschrieben, wenn die das nachprüfen wird man dir das zu Last legen und erst mal das gesamte BAföG, welches du im 2 und 3 Semester erhalten hast zurückfordern, eventuell könnten auch noch weitere Konsequenzen und Kosten hinzukommen.
Du solltest also lieber dieses Semester noch Leistungen erbringen* und dich dann exmatrikulieren, sonst kann es eben großen Ärger geben.
*Einfach Prüfung mitschreiben ,Note ist egal, leerer Zettel und 5,0 reicht.
Ein Leistungsnachweis ist unerheblich da du ja das studium abbrechen kannst weil du es nicht packst, versagen lässt den Bafög anspruch nicht erlöschen. ..mehr kann ich nicht sagen da ich keine beihilfe zur erschleichung von sozialleistungen leiste...es kommt jedenfalls fur nen leistungsnachweis nicht darauf an das du angemeldete Prüfungen auch bestehst