Studienabbruch im 3. Semester, wann BAföG-Amt melden?

3 Antworten

Es kann durchaus sein, dass das BAföG-Amt recherchiert, wie lange du tatsächlich studiert hast und ab wann es keine Klausuren etc. mehr von dir gab. Das kann bereits mit einem Anruf oder einer Mail an die Uni erledigt sein.

Ich lasse mal den moralischen Standpunkt beiseite (von dem her gesehen ist es eine von dir geplante Leistungserschleichung) und geb dir nur den Hinweis, dass bei derartigen Zahlungen zunehmend mehr und nicht etwa weniger kontrolliert wird. An deiner Stelle würde ich mit offenen Karten spielen, mich sofort exmatrikulieren und das BAföG ab dem Zeitpunkt zurückzahlen, ab dem du tatsächlich schon nicht mehr studiert hast.

Reicht nun dem BAföG-Amt der Leistungsnachweis vom ersten Semester oder brauchen die mehr? Im 2. Semester habe ich nämlich keine Klausuren mitgeschrieben und zum 3. Semester exmatrikuliere ich mich schon vorher.

Wenn die nach dem Abbruch einen Leistungsnachweis sehen wollen, dann natürlich komplett, also auch vom zweiten Semester.

Woher wollen die das aber wissen, bzw. wenn ich angebe, ab Mitte des 3. Semesters, können die nachweisen, dass dem nicht so ist?

Du hast bereits im zweiten Semester keine Prüfung mehr mitgeschrieben, wenn die das nachprüfen wird man dir das zu Last legen und erst mal das gesamte BAföG, welches du im 2 und 3 Semester erhalten hast zurückfordern, eventuell könnten auch noch weitere Konsequenzen und Kosten hinzukommen.

Du solltest also lieber dieses Semester noch Leistungen erbringen* und dich dann exmatrikulieren, sonst kann es eben großen Ärger geben.

*Einfach Prüfung mitschreiben ,Note ist egal, leerer Zettel und 5,0 reicht.

Ein Leistungsnachweis ist unerheblich da du ja das studium abbrechen kannst weil du es nicht packst, versagen lässt den Bafög anspruch nicht erlöschen. ..mehr kann ich nicht sagen da ich keine beihilfe zur erschleichung von sozialleistungen leiste...es kommt jedenfalls fur nen leistungsnachweis nicht darauf an das du angemeldete Prüfungen auch bestehst