Bafög Rückforderung für ein Monat wegen Studienabbruch
Ich hoffe jemand kann mir meine Frage beantworten, bisher habe ich nichts im Netz gefunden. Ich habe im Oktober 2012 ein Masterstudium begonnen und dafür Bafög beantragt. Da ich dann aber eine Stelle angeboten bekommen habe, habe ich zum Ende des Semesters aufgehört und den Job angefangen. Ich habe dem Bafög Amt mitgeteilt, dass ich mich nicht weiter einschreiben werde (Rückmeldung erfolgt nicht). Und das die Zahlungen ab dem neuen Semester eingestellt werden sollen. Nun meint das Bafögamt, dass ich das Studium schon im März abgebrochen hätte und fordert das Geld für März zurück (zu dieser Zeit habe ich ihnen geschrieben). Fakt ist aber, dass zu dieser Zeit bereits Semesterferien waren und ich noch als Studentin eingeschrieben war und somit ja auch noch offiziell studiert habe. Demnach sollte mir doch das Bafög-Geld noch für März zustehen oder nicht? Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Lg
4 Antworten
Fakt ist aber, dass zu dieser Zeit bereits Semesterferien waren und ich noch als Studentin eingeschrieben war und somit ja auch noch offiziell studiert habe.
Ab dem Zeitpunkt an dem feststeht, dass du das Studium nicht mehr fortführen willst, steht dir kein Bafög mehr zu, dass du weiterhin eingeschrieben bleibst, spielt dabei keine Rolle.
Von wann bis wann war denn der Bewilligungszeitraum?
Und auch bei einer fehlenden Rückmeldung bekommt man eine exmatrikulation. Was steht da drauf? Das ist das was für das Bafoegamt wichtig ist.
Der Bewilligungszeitraum war von Oktober 2012 bis September 2013. Eine Exmatrikulation werde ich erst noch erhalten. Man hat ja die Frist abgewartet ob ich mich evtl. noch verspätet rückmelde. Hätte ich also nichts gesagt, dann wäre es wohl kein Problem und alles wäre glatt gelaufen. Dummerweise wollte ich aber meiner Informaitonspflicht nachkommen und schon mal rechtzeitig bescheid geben....ich habe daraus gelernt dass es dem Bafög-Amt lieber ist wenn man die klappe hält und erst verspätet bescheid sagt, als dass man vorzeitig bescheid gibt...Der Widerspruch läuft erstmal...mal sehen wie es läuft...
Du solltest gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und es so darlegen wie Du es hier geschrieben hast. Ggf. kannst Du ja eine Bestaedigung von der Uni beilegen, dass Du zu dem Zeitpunkt noch eingeschrieben warst.
In den Semesterferien studiert? Du hast im März das Studium aufgegeben, dann wirst du das auch zurückzahlen müssen. Es kommt auf das tatsächliche Studium, nicht auf die Einschreibedauer an.
Wie will mir das Bafögamt denn bitte erklären dass ich im März aufgehört habe und nicht erst im April? Ich wäre ja bis April weiter zu Uni gegangen (aber es gab ja keine Veranstaltungen mehr). Mir war nur halt klar dass ich danach nicht weiter machen werde.