Muss man Bafög bei einer exmatrikulation zurückzahlen?

2 Antworten

Nein muss man nicht, wenn man das Semester brav studiert hat. Man muss dann ganz normal nur 50 % zurückzahlen und das 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer des Studienganges.

BAföG zurückzahlen musst du nur ab dem Zeitpunkt an dem schon feststand, dass du nicht weiter studieren willst. Also zum Beispiel wenn du deinen Exmatrikulationsantrag schon 3 Monate vorher gestellt hast oder dem BAföG Amt gesagt hast, dass du nicht mehr weiter studieren möchtest, bzw. Wird ab dem Zeitpunkt die BAföG Zahlung eingestellt.

Probleme mit BAföG kann es auch geben, wenn du nicht brav studiert hast und dich gar nicht mehr für die Prüfungen angemeldet hast.

Denke nicht. Du studierst ja a) immer noch, aber du musst wohl dich erneut für ein Bafög bewerben.

Was du zurück zahlen müsstest ist erstmal das Geld, dass du bekommen hast obwohl du nicht mehr studierst. Ansonsten musst du ganz regulär eben die Hälfte zurückzahlen.

Am Besten bequatscht du das da, wo du das Bafög auch her hast! :)