Essensgeld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn sie in einem Gastronomischen betrieb arbeitt, dann handelt es sich um Sachbezüge und die müssen als geldwerter Vorteil angesetzt werden. die meisten Betriebe schlagen sie auf das Brutto auf, und ziehen sie beim Nettobetrag wieder ab, so dass der Mitarbeiter rein die Abzüge darauf bezahlt. und da kommt dann etwa 1.20 pro Tag raus. Sie uns ihre Kollegen können darauf bestehen, dass sie "frisches" Essen bekommen. ehr als Wasser und Kaffee und Tee als Getränke sind nicht üblich. Sie kann sich generell nicht davon abmelden, denn es wird keiner kontrollieren können, ob sie wirklich nichts trinkt oder ißt im Betrieb. Essensgeld darf nur für die Tage berechnet werden, an denen sie arbeitet. Nicht, wenn sie z.b. Urlaub hat oder in der Berufschule ist

wenn das nicht vertraglich geregelt ist das jeden monat 50€ (!!) abgezogen werden für etwas was sie eh nicht nutzt kann sie rein rechtlich was dagegen tun.

deien freundin soll sich erst mal bei ihrem betriebsrat schlau machen, wie sich das verhält. du vermutest hier recht viel.. der betriebsrat hat aber fakten.............

Also auf ne bewusste Vergiftung durch das Kantinenessen wird sie den Chef nicht verklagen können. Aber der Chef kann sie dazu nicht zwingen, dort zu essen, daher wäre der "Eigenanteil", den sie abgezogen bekommt, mit dem Lohn (steuerpflichtig) auszuzahlen. Geld zurückbekommen? Definitiv nein.

Aha - und die Lebensmittelvergiftung kann eindeutig auf die Firmenkantine zurückgeführt werden? Hat sich das Gesundheitsamt denn schon einmal die Küche angesehen?