Ausbildungsvertrag nicht unterschrieben?
wenn ein ausbildungsvertrag von der IHK zum betrieb geschickt wird, ist der ungültig auch wenn ich nicht unterschrieben habe? bzw erst gültig wenn ich unterschrieben habe?
Würde lieber woanders unterschreiben, hab aber Angst dass der erste Vertrag "wichtiger" gewertet wird. Ist es dann noch meine entscheidung mit dem unterschreiben?
Ìch kenn mich nicht gut aus und keiner meiner "Jobberater" gibt mir vernünftige Auskunft.
1 Antwort
Der Ausbildungsvertrag wird erst gültig, wenn Du und eigentlich auch die Eltern den unterschrieben haben.
Wenn die IHK den an den Betrieb schickt hat das nix mit der Gültigkeit zu tun. Man muss di erst fragen, ob du dich dort ausbilden lassen willst. Der Betrieb kann dort eine Formular bestelle für einen Ausbldungsvertrag. Wenn der Vertrag unterschriebe ist, muss der Ausbildungsbetrieb den Vertrag dort anmelde. Aber wie gsagt hat das alles nix mit der Gültigkeit deines Ausbildungsvertrages zu tun.
Wenn dir die andere Ausbildungsstell besser gefällt, dann nimmscht die. Aber dem einen Betrieb musst du schon bescheid gebe dass du nicht kommst.
ok danke. Das werd ich machen.