Ausbildung kündigen vor Antritt?

4 Antworten

Du kannst den Ausbildungsvertrag selbstverständlich vor Beginn der Ausbildung fristlos kündigen, wenn der Ausbildungsvertrag keine Vereinbarung enthält, die eine solche Kündigung ausschließt.

Die Kündigung ist dann fristlos möglich, weil auch in der Probezeit von mindestens 1 Monat die fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 erlaubt ist.

Selbst das bloße Nichterscheinen (ohne vorher gekündigt zu haben) hat - sofern der Ausbildungsvertrag für diesen Fall keine Sanktion vorsieht - keine Konsequenzen, da ein möglicher Schadenersatz nur für den Fall geregelt ist, dass das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig ohne berechtigenden Grund vom Auszubildenden beendet wird.

Fairerweise solltest Du dem ausbildenden Betrieb aber eine Mitteilung machen, wenn Du die Ausbildung nicht antreten willst, damit er sich darauf einstellen kann und mögliche Nachrücker eine Chance auf den Ausbildungsplatz erhalten.

Wenn nichts gegenteiliges vereinbart ist, kannst du selbstverständlich vor Beginn fristlos kündigen.

Denke mal du hast ja Probezeit und da geht das ohne Angaben von Gründen.

Ruf beim betrieb an und schreib schonmal die Kündigung. 

Ja kann man ohne Kündigungs Frist und den ganzen sch****