Ersetz ein Reisepass nun den Personalausweis?

6 Antworten

WO bitte steht da PERSONALAUSWEIS?????

Auch ein Pass ist ein Ausweis... Und das steht sogar DRINNE!

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
2 Vorschriften zitieren § 1 PAuswG
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
(2) Die Ausweispflicht gilt auch für Personen, die als Binnenschiffer oder Seeleute nach den Landesmeldegesetzen einer besonderen Meldepflicht unterliegen. Sie gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
Jansersas 
Fragesteller
 21.06.2015, 01:29

Krass, danke.

KantosDjor  21.06.2015, 01:32
@Jansersas

Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

Jansersas 
Fragesteller
 21.06.2015, 01:34
@KantosDjor

Jo, war noch nich ganz durch mit dem Text :D Meine Finger sind manchmal schneller als mein Hirn.

adk710  21.06.2015, 01:34
@Jansersas

Es heißt aber "im Sinne dieses Gesetzes", für den Reisepass gibt es das Passgesetz.

Und wenn im PAuswG ausdrücklich steht, dass man mit einem Pass der Ausweispflicht genügt, ist das doch unmissverständlich, oder?

Jansersas 
Fragesteller
 21.06.2015, 01:37
@adk710

Ja. Okay, mein Perso wandert in den Müll. Für mich ist der Pass praktisch genug.

Reisepass ist schon ausreichend, habe selber mehrere Jahre ohne Ausweis gelebt. Aber: Sobald man irgendwo seine Wohnadresse amtlich nachweisen muss, z. B. Pkw an-, ab,- ummelden usw. brauch man zusätzlich eine amtliche Meldebescheinigung vom Amt. Ist nicht schwierig, aber auf Dauer eben lästig. Auf Reisen nutze ich grundsätzlich nur den Pass.

Zur Erfüllung der Ausweispflicht im Inland sind beide Dokumente gleichwertig, siehe § 1 Abs. 2 Satz 3 des Personalausweisgesetzes:

"Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."

Im Alltag ist ein Personalausweis praktischer, weil er handlicher ist und außerdem die aktuelle Meldeadresse enthält. Möchte man z.B. eine Schufa-Selbstauskunft anfordern, muss man neben einer Passkopie zusätzlich eine Meldebescheinigung vorlegen.

Ja,hast du keinen Perso,reicht ein Reisepass zur Identität Feststellung.Aber oft auch der Führerschein.

blackurant  21.06.2015, 01:18

der Führerschein hat keine Adresse. Normalerweise gilt nur Reisepass oder Ausweis.

Jansersas 
Fragesteller
 21.06.2015, 01:19
@blackurant

Reisepass hat auch keine Adresse :p Zumindest meiner nicht.

Jansersas 
Fragesteller
 21.06.2015, 01:18

Laut Gesetzessprechung ist aber nur ein Personalausweis ein Dokument mit dem man sich ausweisen kann, nicht mal ein Führerschein. 

Also als ich meinen Perso beantragen wollte sagte die Frau: Sie haben schon einen Reisepass, in Deutschland brauchen sie nur ein gültiges Ausweisdokument. Den Personalausweis benötigen sie also nicht zwingend.

Also, der Pass reicht.

Jansersas 
Fragesteller
 21.06.2015, 01:32

Danke schön... naja. Als ich meinen Pass verloren habe, hatte ich 'Ärger' von den Beamten im Bürgeramt bekommen, weil ich den Verlust meines Persos erst so spät gemeldet hat.