Ist es korrekt, dass der Campingplatz Betreiber (Italien) den Personalausweis für die Dauer des Aufenthalts einbehält?

10 Antworten

Ich bezweifle, dass es eine rechtliche Grundlage gibt, welches dem Betreiber das Einbehalten erlaubt. Generell gebe ich meinen Ausweis nur an offizielle Behörden aus, wenn ich im Ausland bin.

Er kann davon gerne eine Kopie machen, aber da in der Regel eine ausweispflicht besteht, MUSST du diesen sogar auf dir tragen können, wenn du das Gelände verlässt. Und da du beim Betreiber diesbezüglich keine abmeldepflichten hast und er dirauch nicht gewährleisten kann, dass du zu jeder Zeit an deinen Ausweis kommst, darf er den auch nicht einbehalten.

Für solche Fälle empfehle ich die Anschaffung eines (oder mehrerer) Lichtbildausweise!

https://shop.digitalcourage.de/lichtbildausweis-mit-selbst-gewaehlten-daten.html

Gerade im Ausland ist oft nicht bekannt wie der deutsche Ausweis tatsächlich aussieht (zumal es verschiedene Varianten gibt). Und diese bedruckte Plastikkarte wirkt doch ziemlich seriös und eigentlich sogar echter als ein laminiertes Stück Papier.

Und mit dem Lichtbildausweis gibt es dann auch kein Datenschutzproblem, falls er (oder eine Kopie) doch irgendwie in falsche Hände gerät.

Außerdem unterstützt man einen Verein, der sich für den Datenschutz stark macht. Das Geld ist in jedem Fall gut investiert!

Persönliche Marotte würde ich sagen. Es kann eigentlich kein Gesetz geben, das die Abgabe eines Dokumentes, das der Bundesrepublik Deutschland gehört, an einen privaten Campingplatzbesitzer in Italien vorschreibt.

Da wäre ich auch super vorsichtig, nicht dass mit dem Pass Schindluder getrieben wird.

Nein.

Da deutschem Gesetz wäre das sogar verboten!

Für Ausweise gilt ein Kopier- und Hinterlegungsverbot.

Das Kopieren und Hinterlegen des Ausweises ist auf einem Camplingplatz in Italien nicht verboten (übrigens auch nicht im Rest der Welt... das ist üblich, wenn man beispielsweise in einem Hotel eincheckt. Der Ausweis wird kopiert und durch die Dauer des Aufenthaltes hinterlegt).

@SarahSchweiz

"Wäre"...

... das ist Konjunktiv!

@exxonvaldez
Für Ausweise gilt ein Kopier- und Hinterlegungsverbot.

In DIESEM Satz (und es ist sogar ein eigener Abschnitt) steht KEIN "wäre" und er ist in seiner Aussage falsch. Und auf nichts anderes habe ich mich bezogen.

Kopierverbot? Wo kann man das nachlesen? Wir kopieren an der Rezeption grundsätzlich alle Persos der Gäste, der originale wird natürlich niemals einbehalten

@exxonvaldez

Es gilt ein Verbot eine Ausweiskopie zu erstellen, wenn der Inhaber des Ausweises nichts davon weiß und nicht damit einverstanden ist...

Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied zu deiner Aussage.

Nicht erlaubt aber was soll man machen. Der Ausweis ist Eigentum der deutschen Bundesrepublik,also kann den niemand einbehalten ,rein rechtlich.