Muss man den Verlust seines Personalausweises melden?

9 Antworten

Angenommen in dieser Zeit hätte jemand den Ausweis für etwas illegales verwendet, Internetkäufe etc. dann würde alles auf dich zurückkommen und könntest nicht das Gegenteil beweisen, deshalb IMMER melden.

Liebe Grüße, Alex.

0011lu  13.02.2013, 22:23

Richtig, unverzüglich melden. Aber sag mal, wie kaufst Du denn im Internet was mit Deinem Personalausweis ein? Das musst Du mir mal genauer erklären.

felixrahmel  14.02.2013, 10:59
@0011lu

Es gibt beispielsweise Portale auf denen man den Personalausweis hochladen muss, damit gewisse Inhalte/Codes etc. freigeschaltet werden. Oder um PaypalTransaktionen zu verifizieren. Es wird zwar nicht mit dem Perso direkt bezahlt, aber ohne gehts halt auch nicht. Denke das meint er.

Flash98787  20.02.2013, 18:04
@0011lu

Ich habe meinen mal vor einer Zeit verloren und kann dir auch nur das sagen was Der Typ aus dem Bürgerbüro gesagt hat =)

Liebe Grüße, Alex.

Ja das musst du sofort machen. Wenn irgendjemand sch... baut und weist sich mit deinem Personalausweis aus musst du hinterher die Konsequenzen für Dinge tragen mit denen du eigentlich nichts zu tun hast. Und dann musst du mal beweisen, dass du es gar nicht warst.

0011lu  13.02.2013, 22:23

Äh, wenn ich mich mit Deinem Perso ausweise, dann bekommst Du den Ärger für meine Missetaten? Das klingt jetzt nicht gaaaanz so aus dem Leben gegriffen :)

Pedro21  13.02.2013, 22:30
@0011lu

Wenn ein Mädchen Sachen kauft oder Verträge abschliesst mit deinem Ausweis u d dann bezahlt keiner die Rechnung. Zu wem werden die dann kommen. Und dann erklär das erstmal.

0011lu  13.02.2013, 22:36
@Pedro21

Also, ich verstehe immer noch nicht, wie ihr alle mit eurem Ausweis bezahlt. Das habe ich noch nie gemacht. Wenn ich etwas auf Rechnung kaufe, dann kommt es eben an die Rechnungsadresse. Dazu brauche ich keinen Ausweis.

Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich (...) 3. den Verlust des Ausweises anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens diesen vorzulegen, (...)

§ 27 (1) PAuswG

Ordnungswidrig handelt, wer (...) entgegen § 27 Abs. 1 Nr. 3, 4 oder Nr. 5 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet.

§ 32 (1) PAuswG

Hallo

da kommst Du aber früh auf die Idee, Dich mal zu erkundigen :)

Ich habe das hier gefunden:

"HINWEIS: Wenn Sie den Verlust oder das Wiederauffinden eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses nicht unverzüglich melden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann bei Personalausweisen mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 und bei Reisepässen und Kinderreisepässen von bis zu EUR 300.000 geahndet werden." http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=1137!0

Das hätte ich auch nicht gewusst!

Das denke ich nicht. Denke aber: In De gibt es die Ausweispflicht, also musst du einen besitzen.

0011lu  13.02.2013, 22:22

Dafür genügt der Reisepass. Den hat er ja.