Wie lange darf ein Personalausweis abgelaufen sein?
Hab eben festgestellt, daß mein Personalausweis am 19.02.2010 abgelaufen. Ist das schon strafbar? Ich habe aber noch einen gültigen Reisepass.
13 Antworten
Naja, also "strafbar" ist ein abgelaufener Personalausweis niemals. Er wird eben nur nicht angenommen wenn Du irgendwelche Verträge damit abschließen möchtest oder ähnliches..
Wenn Du noch einen gültigen Reisepass hast, ist doch alles ok. Eines von beiden Dokumenten ist ja ausreichend (vgl. §1 PersAuswG). Du kannst also ohne Angst zum Einwohnermeldeamt gehen und einen neuen Personalausweis beantragen .. auch wenn er schon länger abgelaufen wäre. Der neue Ausweis kostet 8,-EUR.
Strafbar ist das nicht. Bei Neubeantragung bekommst Du ein Verwarngeld in Höhe von 25 €, egal ob Du einen gültigen reisepass hast oder nicht
wenn du einen gültigen reisepass hast dann ist das ok da wirst du keinen großen Ärger kriegen aber du solltest schleunigst zum amt gehen und einen neuen pass beantragen
Reisepass ist auch ok. Auch wenn du vereist genügt der Reisepass vollkommen. Solltest aber den Perso möglichst bald aktualisieren lassen, ist nicht strafbar, wenn der abgelaufen ist.