Einschreiben eigenhändig - Annahme verweigern

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Der Empfänger ist nicht verpflichtet, ein Einschreiben Eigenhändig anzunehmen. Wird die Annahme verweigert, wird die Sendung als Einschreiben EINWURF an den Absender zurückgesandt.

http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1015321_6396

Siam1  06.08.2009, 02:53

Allerdings ändert die Annahmeverweigerung nichts.

§ 179 Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.

http://www.rechtsrat.ws/gesetze/zpo/0166.htm

Die andere Frage ist, was die Folgen sein können. Üblicherweise wird dem Absender ein zweiter Zustellversuch zugemutet. Wenn man das Einschreiben beim zweiten mal nicht annimmt, sagen wir im Falle einer Kündigung, ist es im folgenden zwar so, dass die Kündigung immer noch nicht zugegangen ist, man ist aber wegen § 242 BGB mit dem Einwand ausgeschlossen, man habe die Kündigung nicht erhalten. Es wäre arglistig, sich auf fehlenden Zugang zu berufen, wenn man den Zugang selbst vereitelt hat. Man muss sich dann so behandeln lassen, als wäre die Kündigung zugegangen. mal es einen Hinweis gibt, Fristen und rechtsrelevanen Inhalt verweigern zu wollen,

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3772147.html

goetzschlimme  06.08.2009, 04:00
@Siam1

Ich kann es bei einem Kommentar nicht machen. Aber 3 DH

ja du kannst die annahme verweigern von einen einschreiben das eigenhändig zu gestellt werden soll. dann geht es zurück an den absender mit dem vermerk "annahme verweigert". es gibt verschiedene einschreiben, eigenhändig also was du persönlich annehmen muss und einfaches einschreiben das geht nur bis zum briefkasten. der weg des einschreibes wird dokumentiert so das er für dem aufgeber nachvollziehbar ist.

thomaszg2872  17.09.2009, 16:16

wenn es sich nicht zustellen läßt, dann kann man ggfs. den öffentlichen aushang an der gerichtstafel beantragen, damit gilt es dann als zugestellt. dumm gelaufen.

Einschreiben besagt, das es dir zugestellt wurde, und der Absender das mitbekommt. Wenn du es verweigerst, kommt das nächste und dann auf einmal der Gerichtsvollzieher.

nein denn dann wäre ja der Zweck verfehlt !