Letzte Zahlungsfrist mit Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein?
Frage steht ja schon oben.
Ich möchte jemandem schriftlich eine letzte Zahlungsfrist setzen. Jetzt bin ich mir aber unsicher wie ich es am besten versende.
Bei Einwurf-Einschreiben dokumentiert ja nur, dass der Brief in den Briefkasten eingeworfen wurde. Aber nicht, dass der Empfänger ihn auch wirklich persönlich bekommen hat.
Bei Einschreiben-Rückschein muss ja der Empfänger persönlich bestätigen mit seiner Unterschrift, dass er den Brief bekommen hat. Allerdings kann er die Annahme aber auch verweigern oder (falls er nicht anzutreffen war) den Brief nicht abholen bei der Post.
Was ist jetzt als Beweis sicherer?
7 Antworten

Das sicherste ist ein Fax mit Sendebericht.
Ein Einschreiben sichert immer nur den Zugang, nicht aber den Inhalt. Beim Sendebericht ist auch der Inhalt dokumentiert. Ansonsten brauchts einen Zeugen.
Rechtlich gesehen reicht ein Einwurf immer, da das Schreiben immer nur in den Verfügungsraum des Adressaten gelangen muss.

Ich stell mir eher die Frage, ob so eine "letzte Zahlungsfrist" überhaupt notwendig ist.
"Letzte" bedeutet für mich, dass da sowieso schon angemahnt wurde. Außerdem glaube ich, dass der Schuldner sowieso bereits im Verzug ist. Irgendwelche schriftlichen Erinnerungen sind da eher unnötig.

Also so einfach ist das nicht. Ich bin mir nicht mal sicher, ob diese schriftliche Fristsetzung überhaupt Sinn hat. Es ist an einen "Freund", der mir Geld schuldet. Ich weiß, dass es rechtlich gesehen keinen Sinn hat, da ich nichts in der Hand habe (das werde ich definitiv nicht mehr machen!!) aber ein Versuch ist es wert. So eine "offizielle" Fristsetzung mit Androhung weiterer rechtlichen Maßnahmen kann schon dazu führen, dass derjenige doch zahlt. Hat bei einer anderen Person auch schon gefruchtet. Zu verlieren hab ich nichts, also versuch ichs einfach.

Jedes Internetcafe schickt ein Fax weg.

Das nützt mir aber nichts, wenn der EMPFÄNGER kein Faxgerät hat! ;)

Hast du wirklich gar nichts oder wenigstens ein bisschen in der Hand? Dann könntest du vllt noch offizieller das gerichtliche Mahnverfahren in Erwägung ziehen. Dann kommt ein noch "offiziellerer" Brief.

Das ist egal. Mit dem Zugang muss auch unter gewöhnlichen Umständen ( Einwurf in den Briefkasten) gerechnet werden.

...ich würde das Einschreiben mit Rückschein wählen. Das ist am
effektivsten.

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, den Rückschein (die Annahme) kann der Adressat verweigern, den Einwurf nicht. Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt.

ich würde Einwurf-Einschreiben machen, dein Problem ist es doch nicht, dass er den Briefkasten nicht leert oder wann.
Und Recht hast Du, bei Rückschein kann er die Annahme verweigern.

Bei Einwurf-Einschreiben dokumentiert ja nur, dass der Brief in den
Briefkasten eingeworfen wurde. Aber nicht, dass der Empfänger ihn auch
wirklich persönlich bekommen hat.
Spielt keine Rolle. Der Briefkasten gilt als Machtbereich des Empfängers.
Wenn dir das auch nicht reicht, beauftrage den Gerichtsvollzieher mit der förmlichen Zustellung. Kostet allerdings auch 25+ €.
ok. Aber Fax hat derjenige nicht. Aber dann klingt Einwurf-Einschreiben wirklich am sinnvollsten.
Danke