Annahme verweigert bei Einschreiben Einwurf?

8 Antworten

Durch die Annahmeverweigerung hat der Kunde meiner Meinung nach deutlich gemacht das er die Rechnung nicht zahlen will. Dadurch sollten dir nun weitere Schritte offen stehen wie der Gerichtliche Mahnbescheit. Ich rate dir aber für das weitere Vorgehen einen Anwalt zu beauftragen, der kann dich darin besser und Rechtssicherer beraten als diese Community und die Kosten für den Anwalt solltest du dem Kunden auch auferlegen können. Außerdem ist bei jemandem der so hartnäckig den Eingang der Rechnung ablehnt damit zu rechnen, dass er es auf einen Gerichtsprozess ankommen lässt.

Wenn der Empfänger keinen nachvollziehbaren Grund (z.B. Nachportoerhebung, falsch geschriebener oder falscher Name, kein erkennbarer Absender) für die Annahmeverweigerung hat, gilt der Zugang an den Empfänger zum Zeitpunkt des Zustellversuchs als erfolgt (§ 162 BGB analog).

Ich würde ab ihn als nächstes mit einem gerichtlichen Mahnbescheid beglücken.

Die Kosten dieser ganzen Zustellversuche (abgesehen vom ersten) kannst Du dem Kunden auf den Deckel schreiben.



Wie wäre es, mit einem Zeugen dahin zu fahren und den Brief persönlich einzuwerfen?

einfach 50km geht noch aber die zeit und das geld dafür ist dann ja auch weg und wenn es wie oben geschrieben schon als zugestellt gilt auch bei verweigerung, dann ist es viell gar nicht nötig. ich hab die schreiben schon immer so zusammen gestellt dass es erst die rechnung normal war, dann eine erinnerung und dann die mahnung/en. werde mal nach dem vordruck schauen. danke euch allen

In jedem Schreibwarengeschäft gibt es einen Vordruck für Zahlungsauffoderung (früher Zahlungsbefehl). Den selbst sorgfältig ausfüllen und im Amtsgericht abstempeln lassen. Dann an den Schuldner schicken. Den muss er annehmen.

Vielleicht vorher noch eine letzte Mahnung schicken in der auf diesen Weg hingewiesen wird. Schlussendlich kann das bis zur Pfändung rauslaufen.

Kannst du ihm die Rechnung persönlich (am besten mit Zeugen übergeben)?

Ansonsten:


Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Ist zwar teurer, jedoch hat man hier nicht nur den Nachweis des Zugangs, sondern auch des Inhalts des zugestellten Schreibens, da man vom Gerichtsvollzieher mit der Zustellungsurkunde eine beglaubigte Abschrift des zugestellten
Schriftstücks erhält.