Einschreiben: Annahme verweigert. Zugestellt?

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NEIN!

Einzige Ausnahme: Das Einschreiben war "angekündigt", der Empfänger wusste, was er zugestellt bekommen soll und hat deshalb verweigert. Dann wäre das eine Zugangsvereitelung. Aber sonst ist man nicht verpflchtet, Einschreiben anzunehmen.

Du hast mir sehr geholfen.Auch ein Briefträger könnte sich mal irren.Ich habe sehr oft falsche Post in meinem Briefkasten

dann muss der bote das wider mit nehmen und verweigert vermerken..

Nein! Das ist eben das Risiko bei Kündigungen und solchen Sachen. Entscheidend ist der fristgerechte Zugang, aber niemand kann zur Annahme von Post gezwungen werden. Etwas anders sieht die Sache allerdings bei amtlichen Zustellungen mit Zustellungsurkunde aus, da zählt schon der Zustellversuch!

echt?

@akademikus

Hat man uns in Rechtskunde zumindest immer so erzählt...

hmm. da bist du nicht ganz richtig mit deiner ansicht. behörden benutzen pzu ( postzustellungsurkunde). die gilt dann ebenso wie einschreiben als zugestellt. ob du willst oder nicht. das einzige hilft: briefkasten zukleben und namensschild abmachen.dann weiss der postbote nicht wohin.

@Juergenstade

Genau das habe ich oben geschrieben! Oder wer ausser Behörden veranlasst Deiner Meinung nach amtliche Zustellungen mit Zustellungsurkunde? Aber Hauptsache, irgend etwas geschrieben, gelle?

KOMMT DARAUF AN OB "NORMALES" EINSCHREIBEN ODER EINWURFEINSCHREIBEN.

IN DEINEM FALL ALSO EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN, ALSO NORMALES EINSCHREIBEN.

DAS GIBTS VERSCHIEDENE URTEILE. IM PRINZIP GILT ES TROTZDEM ALS ZUGESTELLT. HÄNGT ABER VOM INHALT AB. BERUFSKÜNDIGUNG: GILT ALS ZUGESTELLT. WOHNUNGSKÜNDIGUNG: EBENSO. ANDERE FORDERUNGEN : NICHT.

STELL DIR VOR: DU BIST LÄNGER KRANK UND BOSS WILL DICH RAUSSCHMEISSEN. WIE SOLL ER DICH SONST ERREICHEN ? PERSÖNLICH WÜRDEST DU DIE TÜR NICHT AUFMACHEN... ALSO DAS IST EINZIGE MÖGLICHKEIT.

Wenn das Einschreiben zurückkommt, also nicht angenommen wird, dann hast zumindetst einen Beleg dafür, daß ein Frist eingehalten wurde.