Kann man die Annahme eines normalen Briefes (kein Einschreiben) verweigern? Was passiert dann?

9 Antworten

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Ja, du kannst die Annahme verweigern. kannst du sogar wenn der Brief bereits in deinem Briefkasten war. Darf nur nicht geöffnet sein. Der Brief geht dann mit entsprechendem Vermerk an den Absender zurück (ohne extra Kosten)

Die Antwort der Post lautet dazu:

Empfänger, Ehegatten, Empfangsbevollmächtigte und Postempfangsbeauftragte können die Annahme eines Einschreiben verweigern. Ersatzempfänger sind dazu nicht berechtigt.

In diesen Fällen wird die Sendung als Einschreiben an den Absender zurückgesandt. Rückscheine werden nicht zurückgesandt

Quelle: http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=deDE&xmlFile=link10153216396!

Du kannst also die Annahme verweigern.

Es ist doch kein Einschreiben!

man kann aber nimmer die Annahme verweigern, wenn es Briefe von Anwalt des Geners sind

Klar.. der Postboote klebt einen Zettel drauf mit dem Vermekt ''Annahme Verweigert'' und sendet Ihn zurück an den Absender.(Dir kostet das nichts)

ja kannste verweigern,selbst nachträglich,wenn der schon im kasten liegt kannste den zur Post bringen...ungeöffnet!PS.Kosten fallen für den Versender nicht an,nicht maL wenn du n paket verweigerst

Verweigern geht, aber der Brief gilt rechtlich trotzdem als zugestellt. Es lohnt sich also nicht.

Es geht mehr um einen einfachen Widerruf nach § 312d BGB, aber der Warenwert ist unter 40€.

So ist das!