Einschreiben eigenhändig an eine GmbH?

8 Antworten

Wenn du die Sendung als "eigenhändig" versendest, dann musst du zwingend auch einen Namen einer Person angeben. Sonst funktioniert das nicht. Das ist ja gerade die Eigenschaft von eigenhändig.

In deinem Fall könntest du stattdessen als Übergabeeinschreiben ohne Zusatzoption schicken, oder aber auch mit Rückschein. Hierbei darf die Sendung dann von allen empfangsberechtigten Personen angenommen werden.

Aber auch bei Übergabeeinschreiben kann es passieren, dass die Sendung als "Annahme verweigert" zurück geht. Aber das ist nicht allzu schlimm, denn auch der zurück geschickte Brief dient bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Nachweis, dass du die Forderung anmahnen wolltest.

Sollte das zuvor gesagt eintreffen und der Brief vereigert werden, dann schicke deine Mahnung erneut, aber jetzt mit Einwurfeinschreiben. Hierbei braucht niemand in der Firma den Empfang quittieren.

Mit diesen Schritten hast du dann alles erforderliche getan, um deine Bemühung einer Mahnung nachzuweisen. Du kannst sodann Mahnbescheid bei Gericht beantragen.

Last but not least noch der Hinweis, dass es bei einem Unternehmen wie einer GmbH keiner Mahnung bedarf. Ein Unternehmer ist gemäß §286 Abs.3 BGB in 30 Tagen nach Rechnungsstellung ganz automatisch im Verzug.

Oft reicht auch ein Einwurfeinschreiben. Da wird dir vom Zusteller bestätigt, dass er das Einschreiben in den entsprechenden Briefkasten geworfen hat - es kann also nicht vom Empfänger abgelehnt werden.

Aber er weiß ja eh was drin steht und du musst ihn nicht Mahnen - theoretisch könntest du ihn auch sofort auf Zahlung verklagen - das ist aber natürlich umständlicher und teurer.

Eine GmbH ist eine juristische Person. Es braucht keine Nennung eines Namens irgend eines Mitarbeiters.

Falls Du signifikante Ausstände hast, solltest du relativ zeitnah nochmal einen Brief schreiben und sofort den Rechtsweg beschreiten, denn seriöse Firmen verweigern niemals die Annahme eingeschriebener Post. Da will jemand bloss Zeit raus schinden.

An den Geschäftsführer der GmbH richten.

Noch besser ist eine Zustellung mit einem Gerichichtsvollzieher. Die mach so was. Das ist dan ein rechtsgültiger Beweis für die Zustellung. Aber das Geld haste dann immer noch nicht

Wenn die Firma die Annahme des Einschreibens tatsaechlich verweigert hat, duerfte sie vor Gericht so gestellt werden, als sei das Einschreiben zugegangen. Zugangstag waere dann der Tag, an dem die Annahme verweigert wurde.

Mit dem Stichwort "Zugangsvereitelung" kannst du dazu weiter recherchieren.