Dürfen Eltern einem Sex verbieten, wenn man 15 ist?

26 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Prinzipiell ist Sex zwischen zwei über 14jährigen straffrei.

Das ist in StGB §176 geregelt. Es gibt hier jedoch ein paar Ausnahmen von dieser Regelung, die in StGB §182 geregelt sind, unter folgenden Absätzen:

  1. Wenn der Ältere eine Notlage / Zwangslage ausnützt ist es strafbar,

  2. Wenn ein über 18jähriger einem unter 18jährigem ein Entgelt für den Sex anbietet ist es strafbar,

  3. Wenn ein über 21jähriger bei einem unter 16jährigen die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt ist es ebenfalls strafbar.

Die Punkte 1 und 2 werden ziemlich oft vor Gericht angewandt, der Dritte ist aber ein Antragsdelikt (d.h. die Eltern müssen den Älteren anzeigen) und ein Gutachter muss das nachweisen - mir ist kein Fall bekannt, indem StGB §182 Abs. 3 angewandt wurde.

Wenn keine Straftat vorliegt, dürfen die Eltern den Sex auch nicht verbieten.

Schau mal hier, hier war eine ähnliche Frage:

http://www.gutefrage.net/frage/meine-mutter-ist-gegen-sex#answer131665845

Lg

Vielen Dank :)

Dann waren die ganzen vielen Antworten vorher ja alle falsch..

@ComplicatedCora

Das liegt an dem vielen Halbwissen :D

Ein Umgangsverbot darf nie einfach so ausgesprochen werden, sondern nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist - und das ist es ja hier nicht :)

Aber sie dürfen verbieten, woanders zu übernachten.

@Bitterkraut

Richtig, das dürfen sie - wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Dennoch können sie den Geschlechtsverkehr an sich nicht verbieten... das muss ja nicht zwangsläufig beim "woanders übernachten" sein :)

Die Eltern "dürfen" es verbieten - ob sie sich daran hält, ist eine andere Geschichte

Was heißt dürfen - die Frage ist doch, ob sie es tatsächlich können. Muss ja nicht unbedingt sein, wenn die Eltern im Nebenzimmer sind.

Ja das dürfen sie.

Also das finde ich bescheuert. Sie darf doch wohl selbst entscheiden, wann sie bereit dafür ist. Wieso dürfen sie das?

@ComplicatedCora

Weil sie die Erziehungsberechtigten sind und sie als Minderjährige da nix zu melden hat wenn die Erziehungsberechtigten da was dagegen haben;)

@Kirschkerze

Ich finde, das ist von ALLEN Gesetzen das unlogischste und blödeste, und zwar mit Abstand.

@Kirschkerze

Ab 16 kann sie´s entscheiden, vorher die Eltern.

@ComplicatedCora

Drum seit ihr auch alle mit 14 schwanger und fragt hier dann was kann ich tun, meine Eltern dürfen´s aber nicht wissen!

@beglo1705

Alle meine Freundinnen (4), die schon Sex hatten (alle unter 16, eine unter 17), sind nicht schwanger geworden. Das sind einfach nur Einzelfälle von dummen, die nicht im Se*ualkunde Unterricht aufgepasst haben.

@ComplicatedCora
Also das finde ich bescheuert. Sie darf doch wohl selbst entscheiden, wann sie bereit dafür ist.

Kann sie auch:3

Spätestens mit der Vollendung des 14. Lebensjahr, wenn die Kindheit juristisch gesehen endet und die Jugend beginnt, hat man das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ist vor den Augen des Staates sexualmündig.

Man darf es also selbst entscheiden, da nützt das Halbwissen einiger Leute auch nichts.

Verbieten/Unterbinden würde nur mit gutem Grund gehen, wenn also das Kindeswohl in Gefahr wäre. Einvernehmliche sexuelle Kontakte sind keine Gefahren für ihr Kind, mangelnde Aufklärung schon, aber das hat mit dem Recht nichts zu tun;-)

Wieso dürfen sie das?

Dürfen sie nicht. Nur wenn eine Gefahr für dein Wohl besteht, was es aber offensichtlich nicht tut:-)

Und wieso sie einschreiten dürfen wenn dir Gefahr droht, das sollte wohl klar sein:-)

@Kirschkerze
Weil sie die Erziehungsberechtigten sind und sie als Minderjährige da nix zu melden hat wenn die Erziehungsberechtigten da was dagegen haben;)

Stimmt nicht, bei Minderjährigen muss man grundsätzlich zwischen Kindern und Jugendlichen unterscheiden!

Jugendliche (nach juristischer Definition: Ab der Vollendung des 14. Lebensjahres) haben Rechte, die ihre Eltern ihnen nicht abnehmen düfen, Minderjährigkeit hin oder her!

Dazu zählen prinzipiell die Sexualmündigkeit und die Religionsmündigkeit. Jugendliche dürfen sich ihre Sexualpartner und ihre Relgion selbst aussuchen und Eltern dürfen/können/sollten da nichts aufzwängen.

Ansonsten haben Kinder wie Jugendliche noch Rechte wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung und ähnliche Rechte, aber das ist hier nicht von Relevanz:3

Aber Jugendlichen kann man ohne plausiblen Grund weder den Sex noch den Kontakt zu potenziellen Sexualpartnern verbieten. Im Zweifelsfall könnte man auch vor ein Familiengericht gehen und eine Entscheidung herbeiführen, wobei das die letzte Möglichkeit sein sollte:3

@ComplicatedCora
Ich finde, das ist von ALLEN Gesetzen das unlogischste und blödeste, und zwar mit Abstand.

Deswegen existieren sie so auch nicht;-)

Die wirkliche Gesetzeslage ist keineswegs unlogisch oder blöd. Sie schützt unsere Kinder in angemessener Art und Weise ohne die Entwicklung zu beeinträchtigen. In Gefahrensituationen haben Eltern auch die Möglichkeit einzuschreiten, daran ist aber nichts dumm:3

@beglo1705
Drum seit ihr auch alle mit 14 schwanger und fragt hier dann was kann ich tun, meine Eltern dürfen´s aber nicht wissen!

Zu viel RTL gesehen oder BILD gelesen?:3

Eine ungwollte Schwangerschaft ist in jedem Alter etwas Negatives, da sie nunmal ungwollt ist. Dafür hat man aber Kondome, die Pille, die Pille danach/RU-486 und viele weitere Verhütungsmittel erfunden. Außerdem sollte man mit 14 Jahren bereits mehr als einmal sorgfältig aufgeklärt worden sein.

Schwangerschaften von Jugendlichen treten nämlich meist auf, weil man seine Kinder eben nicht aufklärt und sie von jedweiliger Sexualität fernhalten möchte. Das sieht man im internationalen Vergleich von konservativen Ländern wie den USA und liberalen Ländern wie der BRD, aber auch im Erfahrungsrahmen vieler Eltern und Institute:3

Und gutefrage.net würde ich jetzt nicht als Quelle hernehmen um 14-jährige zu verurteilen. Das stützt deine Aussage nicht, denn wenn man die Anzahl der Fragen zu diesem Thema hernimmt, dann sieht man, dass das ein geringer Teil der Jugendlichen in D, A und der CH (und in den anderen deutschsprachigen Ländern, die hier vertreten sind) darstellt. Und bei diesem geringen Anteil muss man dann noch Trolle, Scherzfragen oder Hysterie-Fragen abziehen, die auf mangelnde Aufklärung zurückzuführen sind (was meist der Fehler der Eltern ist). Wenn du das Endergebnis hernimmst und dann auf alle 14-jährigen, die Sex haben überträgst, dann bist du selber Schuld:-)

@ComplicatedCora

Wobei man da nicht alle Schuld auf die Kinder schieben darf. Denn eigentlich ist es die Aufgabe der Eltern ihr Kind aufzuklären. Versäumen diese das, dann haben sie mit Schuld an einer möglichen Katastrophe:3

Und was die kichernden und schlafenden Kinder im Sexualkundeunterricht angeht: Das liegt daran, dass dieses Thema in vielen Haushalten noch tabu ist und sie dann Worte wie Vorhaut, Geschechtsorgane oder eben Sex in einem Schulhofniveau hören und darüber natürlich nur Humor oder Ekel empfinden können:3

Und diese Erfahrungen hast nicht nur du gemacht, sondern viele ander auch (einschließlich mir). Wenn alle, die unter 16 Jahren Sex haben schwanger werden würden, dann würde sich die Population in Deutschland verhundertfachen:P

Nein, dürfen sie nicht.

Die Eltern können den Umgang nur verbieten, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt - und das liegt hier nicht vor :)

Ab 14 hat man ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, die Eltern haben da nicht mitzureden.

Nein, das dürfen sie (immernoch) nicht!:3

Dazu gehst du jetzt mal auf Google und suchst nach folgenden Begriffen:

  • Sexuelles Selbstbestimmungsrecht, bzw. Sexualmündigkeit (Ab 14 Jahren darf man nämlich selbst bestimmen mit wem man sexuellen Kontakt haben möchte und man bekommt auch die Pille verschrieben, wenn man es will. Bei beiden Punkten ist das Einverständnis der Eltern lediglich optional)
  • Umgangsrecht (Eltern dürfen ohne Grund dem Kind den Umgang mit Anderen nicht verbieten und freiheitsberaubende Erziehungsmaßnahmen sind illegal)
  • Aufenthaltsbestimmunsgrecht (Dieses bestimmt nur den Aufenthalt in Form des Wohnsitzes, aber sieht seine Grenzen im Umgangsrecht)

Hier auch mal ein ganz guter Link:

https://www.elternimnetz.de/kinder/erziehungsfragen/schuetzen/kinderrechte.php

Natürlich,dass man ab 14 "freigegeben" ist,ist kein Anspruch auf Sex,das wäre ja auch absurd.

Die Eltern haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht,wenn sie Lust dazu haben,können sie ihr auch verbieten,zu ihm Kontakt zu haben zu ihm zu gehen.

Oh man was bin ich froh, dass meine Mutter nicht so ist... So spießig.. Meine Mutter ist wohl die Beste. Wenn sie sich sicher ist, dass mein Freund (wenn ich einen hätte) "gut" ist und er mich liebt und ich ihn, und wenn sie ihn schon kennen gelernt hat, dann würde sie mir erlauben, bei ihm zu übernachten und mit ihm zu schlafen. Was soll das den bitte, man sollte den Kindern vertrauen. Und das ist kein Vertrauen, wenn man den Kindern etwas so selbstverständliches und normales in dem Alter verbietet. Heutzutage gibt es kaum noch welche, die mit 18 noch Jungfrau sind. Das ist eben einfach so. Naja ist ja egal, Hauptsache meine Eltern sind cool.

@ComplicatedCora
Oh man was bin ich froh, dass meine Mutter nicht so ist... So spießig.. Meine Mutter ist wohl die Beste.

Spießig ist ein Wort, ich nenne es eher falsch informiert:-)

Deine Mutter kann dir nicht nach "Lust und Laune" die sozialen Kontakte verbieten, allein schon wegen dem Umgangsrecht. Sofern dein Freund deinem Wohl nicht schadet oder es sogar fördert können deine Eltern ihn dir nicht (mehr) verbieten. Einsperren und andere Erziehungsmethoden, die dich deiner Freiheit berauben wären auch illegal und bei Praktizierung könntest du dich an das Jugendamt wenden.

Außerdem bist du mit 14 Jahren nicht nur religions- und strafmündig, sondern auch sexualmündig. Letzteres heißt, dass du das sexuelle Selbstbestimmungsrecht hast und dir aussuchen darfst mit wem du sexuellen Kontakt hast und ob du ihn haben willst/hast. Außerdem darfst du dir beim FA die Pille verschreiben lassen. In keinem der genannten Fälle brauchst du das Einverständnis der Eltern oder überhaupt deren Zur Kenntnisnahme:3

Sollte natürlich eine Gefahr für dein Wohl bestehen, so können Eltern einschreiten. "Unsere Tochter ist zu jung für Sex" ist kein Grund:-)

Wenn sie sich sicher ist, dass mein Freund (wenn ich einen hätte) "gut" ist und er mich liebt und ich ihn, und wenn sie ihn schon kennen gelernt hat, dann würde sie mir erlauben, bei ihm zu übernachten und mit ihm zu schlafen.

Würden sehr viele (liberal eingestellte) Eltern, aber leider gibt es immernoch welche, die meinen man müsse sein Kind vor der bösen, bösen Sexualität beschützen und es dürfe damit gar nichts zu tun haben. Was natürlich absoluter Unsinn ist:-)

Als Elternteil sollte man sich lieber darauf konzentrieren, dass die Kinder anständig aufgeklärt sind und über ihre Sexualität im Klaren sind. Dass es eben kontraproduktiv ist, dass man seine Kinder nicht aufklärt (meist mit der Begründung, dass aufgeklärte Kinder eher Sex haben -> Schwachsinn), das wollen viele nicht verstehen.

Dass es kontraproduktiv ist sieht man übrigens im Vergleich von liberalen und konservativen Ländern unter Betrachtung der Anzahl der Teenagerschwangerschaften. In den USA, in denen der Zugriff auf Verhütungsmittel unterbunden wird und Aufklärungsunterricht verhöhnt ist besteht eine weitaus größere Zahl an jugendlichen Schwangerschaften als in liberalen Ländern wie der BDR, die Verhütungsmittel für jedermann erwerblich macht (Kondome ohne Altersbegrenzung, Pille für über 14-jährige ohne Erlaubnis der Eltern) und Aufklärung bereits in der Grundschule eingeführt hat.

Dass deine Mutter eben nicht gleich mit Verboten um sich wirft, wie viele es machen, zeigt, dass sie sich wirklich mit deinen Bedürfnissen auseinandersetzt (so zumindest meine Sicht).

Was soll das den bitte, man sollte den Kindern vertrauen. Und das ist kein Vertrauen, wenn man den Kindern etwas so selbstverständliches und normales in dem Alter verbietet.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!:3

Aber in dem Fall sollte man einen Ausgleich zwischen beiden finden. Aber du musst bedenken, dass es für viele Eltern ein enormer Schritt an Überwindung ist ihr Kind erwachsen werden zu sehen. Das ist auch für deine Mutter vermutlich nicht so leicht:-)

Aber man muss auch sagen: Wenn die Eltern es in den ersten 14 Jahren, wo sie es verbieten durften/konnten, nicht geschafft haben ihr Kind nach ihren Vorstellungen zu formen, dann brauchen sie das auch nicht dann erst anfangen, wenn es das darf:3

Mit 15 Jahren ist man übrigens ein/e Jugendliche/r:3

Kleine Ergänzung. LG TheGoodOne:-)

Die Eltern haben auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das hat damit aber rein gar nichts zu tun:3

"Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern regelt den ständigen Wohnsitz selbiger und auch den gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes." - http://www.aufenthaltsbestimmungsrecht.com/

Der ständige Wohnsitz ist wo das Kind dauerhaft lebt und auch wo es gemeldet ist. Der gewöhnliche Aufenthalt ist wo es dauerhaft, bzw. längere Zeit, verweilt/lebt. Siehe hier:

"Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt." - Wikipedia: "Aufenthaltsbestimmungsrecht"

Diese beiden Punkte scheiden also schon mal ganz weg.

Das Einzige was man jetzt noch hernehmen könnte wäre die Bestimmung des tatsächlichen Aufenthalts des Kindes, was Besuche von und bei Freunden etc. während der Umgangszeiten einschließt. Allerdings und da stoßen wir jetzt eben an die Grenzen der Personensorge und dieses Rechtes, können Eltern/Umgangsberechtigte ohne plausible Gründe dem Kind keine sozialen Kontakte verbieten. "Unser Kind soll keinen Sex haben!" ist kein Grund, erst recht nicht wenn sie 14 Jahre oder älter ist, da sie dann sexualmündig ist!

Da kommen wir nämlich zum Umgangsrecht und sofern dem Kindeswohl keine Gefahr droht, können/sollten die Eltern nicht einschreiten. Und hier ist das Kindeswohl nicht gefährdet und da sie 15 Jahre alt und damit sexualmündi ist, darf sie auch ohne Erlaubnis der Eltern. Aufenthaltsbestimmungsrecht hin oder her, sie kann auch Sex mit ihrem Freund haben und dann nach Hause gehen, sie muss dort nicht längere Zeit bleiben:-)

wenn sie Lust dazu haben,können sie ihr auch verbieten,zu ihm Kontakt zu haben zu ihm zu gehen.

Aus reiner Lust und Laune? Wohl kaum:3

Da kommen wir wieder zum Umgangsrecht. Eltern können nicht einfach so aus Lust und Laune soziale Kontakte verbieten, v.a. dann nicht, wenn sie das Kindeswohl fördern. Da sieht die rechtliche Lage sehr zu Gunsten des Kindes aus. Mit "sehr zu Gunsten" meine ich übrigens, dass die Eltern es noch verbieten können, sollte der Junge eine Gefahr für sie oder ihr Wohl darstellen.

"Das Gesetz sieht in dieser Frage zwar grundlegend für das Kind positiv vor, dass die Eltern dem Kind im Normalfall den Umgang mit „anderen Personen“, zu denen das Kind Bindungen besitzt, erlauben müssen, § 1626 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieses Umgangsrecht kann allerdings dann eingeschränkt werden, wenn der Umgang mit dem Dritten „für die Entwicklung des Kindes nicht förderlich“ ist. Kommen Eltern also zu dem Schluss, dass der Bekanntenkreis des eigenen Sohns oder der eigenen Tochter schädliche Einflüsse auf das eigene Kind hat, steht den Eltern im Rahmen der elterlichen Sorge durchaus das Recht zu, dem Kind den weiteren Umgang mit den unerwünschten Bekannten zu untersagen." - h t t p : / / w w w . familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung/content_02_02.html

Aus reiner Lust können sie also gar nichts verbieten, v.a. nicht ihre jugendlichen Tochter:-)

Sie können höchstens sagen, dass sie dort nicht über Nacht oder längere Zeit bleiben darf, aber nicht, dass sie gar nicht hindarf (außer mit Grund, aber hier ist kein Grund ersichtlich).

LG TheGoodOne:-)

Die übernachtung können sie verbieten, den Kontakt nur mit einem guten Grund. Ansonsten sind Eltern verpflictet, zu einer gesunden Entwicklung beizutragen und dazu gehört nun mal der Kontakt zum anderen Geschlecht und zu anderen Jugendlichen allgemein. Kinder sind nicht der Besitz ihrer Eltern, über den diese nach Belieben verfügen können.Kinder und Jugendliche habne eigene Rechte, die sie auhc durchsezten können.